Hallo!
Nach langen Überlegungen möchste ich (Jahrgang 75 aus Köln) gerne als Ungedienter als Reservist tätig werden. Einladung zur ärztlichen Untersuchung sowie der Sicherheitsüberprüfung habe ich für Dezember erhalten.
Wie geht es nach diesem Termin weiter? Wenn ich mir die Standardbroschüre [
https://www.bundeswehrkarriere.de/blob/108466/d4322243057902210b891b12b5d73434/broschuere-reservist-ihre-zweite-karriere-data.pdf] durchsehe, wird es ab diesem Zeitpunkt recht dürftig...
Dort heißt es "Hat das Karrierecenter...die Verfügbarkeit (aus wehrrechtlicher Sicht) festgestellt, zieht es die Reservistin oder den Reservisten zu einem Reservistendienst heran. Dies geschieht mit einem so genannten Heranziehungsbescheid.".
Heißt das, dass ich nach Abschluss der Untersuchungen (sofern diese erwartungsgemäß positiv verlaufen) bereits herangezogen werden kann?
Ich gehe doch davon aus, dass ich nach diesem Termin erst bestätigt bekomme, dass ich eingesetzt werden kann, und in einem entsprechenden Infotermin/-gespräch über die möglichen Einsatz und auch die Ausbildungsorte (bislang ungedient) informiert werde - und anschliessend erst mein klares Einverständnis zur Heranziehung gebe.
So wurde mir das zumindest mündlich erläutert, bzw. habe ich bislang noch keinerlei Dokument gezeichnet, in dem ich mein uneingeschränktes Einverständnis zur Heranziehung bestätigt habe.
Wer weiß hier Näheres?!
Danke & Grüße aus der Domstadt