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Vermieter als SaZ?

Begonnen von maurice_lndrst, 03. Dezember 2018, 04:17:32

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maurice_lndrst

Guten Morgen zusammen,

Wie sieht es mit dem Thema "Vermieten" aus? Mein Plan war es, als Kapitalanlage eine (oder vielleicht auch zwei) Immobilien zu kaufen und diese dann zu vermieten, um mir Sicherheit fürs Alter zu schaffen... Muss ich da was genehmigen lassen bzw. ist das überhaupt erlaubt? Oder zählt das ganze eventuell unter den Punkt (6), der in der Vorschrift zum Nebenverdienst aufgezählt wird?

Kameradschaftliche Grüße, Lindhorst

KillBurn93

Bei den Nebentätigkeiten geht es um die zusätzliche Zeit die man aufwendet um nebenbei Geld zu verdienen. Als Vermieter wird Ihre wöchentliche Arbeitszeit ja nicht stark erhöht.
Dem steht also nichts im Weg und es ist auch nicht genehmigungspflichtig.
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

F_K

Anmerkung:

Eine Einzelimmobilie hat ein hohes Investitionrisiko und ist ggf. auch mit Arbeit / Arger verbunden. Daher ist dies keine gute Idee für eine Altersanlage.

Ansonsten: Einnahmen aus Vermögen / Vermietung sind keine Nebentätigkeit.

LwPersFw

ZitatOder zählt das ganze eventuell unter den Punkt (6), der in der Vorschrift im Soldatengesetz zum Nebenverdienst aufgezählt wird?

ja

"§ 20 Nebentätigkeit

(6) Nicht genehmigungspflichtig sind

1. die Verwaltung eigenen oder der Nutznießung des Soldaten unterliegenden Vermögens,"


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

S1NCO

F_K hat hier mal wieder Recht.
Je nachdem, wo du lebst, bzw. die Immobilie erwerben möchtest kann es gerade als Soldat problematisch werden.

Was ist, wenn du mehrere Monate auf Lehrgang/ im Einsatz bist und währenddessen:

- Deine Mieter Probleme machen?
- Reparaturen an der Immobilie fällig werden oder andere Problemchen?

Reicht ja schon der 14-tägige Übungsplatzaufenthalt.
Man nehme an, du kriegst an Tag 2 einen Anruf, dass es Probleme mit dem Spülkasten gibt, da bist du schnell bei über 100 Euro Kosten.
Schon machst du dir die nächsten Tage ´nen Kopf wegen der Wohnung und bist nicht bei der Sache.



Rekrut84

Für sowas gibt es Dienstleister. Wer zeitlich nicht immer greifbar ist, der kann für einen Betrag ein Unternehmen mit der Hausverwaltung beauftragen.

eigentuemer

Moin,

Ganz wichtig bei Kapitalanlage ist das Kapital, welches Sie selbst aufbringen wollen.
Wenn Sie ausreichend Kapital erbringen können (20% sind ein guter Anfang) ist das auch durchaus eine sinnvolle Angelegenheit.

Ich habe bemerkt dass Sie mit Ihrem Dienstgrad noch ganz am Anfang der BW Zeit sind. Wenn Sie jemanden finden, der während Ihrer Abwesenheit für die Immobilien da ist, kein Problem.
Dienstleister gibt es da zu genüge, die sind aber auch teuer. Finanziell, es sei denn Sie verfügen über eine ordentliche Summe an Geld, sollten Sie mit ihrem jetzigen Sold nicht in der Lage sein, die Kosten zu stämmen. Dazu berät Sie aber auch gerne die Bank.

F_K

Jungs,

ein Hausmeister / Hausverwalter kostet Geld - aber wie entwickelt sich die Rendite bei einem Mietnomaden?
Wie entwickelt sich die Rendite bei schlechter Entwicklung der Immobilienpreise in 20 bis 40 Jahren?
Welche Renditen kann man überhaupt mit Vermietung erzielen?
Ist das Geld "schnell" verfügbar? Oder ist es eine "Immobilie" (Nomen est omen - und so ...)

.. der ZENTRALE Ratschlag lautet doch immer: Risiko (gerade bei Kapitalanlagen) streuen und eben nicht alles auf "eine Karte setzen".

Aber macht mal - die ganzen Ratgeber haben eh keine Ahnung ...

StOPfr

Gut, dass angesichts dieser außerordentlichen Risiken und Unsicherheiten noch nie jemand eine Immobilie erworben hat!
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

F_K

@ StOPfr:

"Eigennutzung" einer Immobilie ist ein anderes Thema - die meisten Deutschen, die "nur" ein Haus / Wohnung besitzen, bewohnen diese selber ...
(Dann sind Mietnomaden kein Thema, Wertentwicklung auch nicht, man ist "vor Ort", ...)

Aber auch hier: Meine Ratschläge sind nicht "meine Meinung" - sondern agregierte Ratschläge einschlägiger Experten zu diesem Thema.

BulleMölders

Das ist aber doch hier nicht das Thema gewesen. Also bitte zurück zum eigentlichen Thema.

KlausP

Eigentlich wurde die Frage ja beantwortet: Nein, das fällt nicht unter "Nebentätigkeit" und ist somit nicht genehmigungspflichtig. Und damit könnte man auch dicht machen.

Sonst artet das wieder in X Grundsatz- und Nebendiskussionen aus.  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Die Altersweißheit spricht,
und deshalb ist hier dicht!