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Trennungsgeld Voraussetzungen

Begonnen von Kugelschreiber, 13. Dezember 2018, 13:32:45

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Kugelschreiber

Also stelle ich fest, dass meine Chancen demnach schlecht aussehen?
In die Stammeinheit dauert es ja noch lange bis ich dort hinkomme (ZAW, Fw Lehrgänge usw...). Das heißt, dass ich sehr viel reisen werde und ich in verschiedenen Kasernen lande.
Die Ausbildungsorte kenne ich nicht, also kann ich pauschal nicht irgendwo hinziehen mit den Wissen "Ich komme irgendwann zur Stammeinheit in XY".

Wen kann ich bei so einem Fall anrufen, Einplaner?

KlausP

Weshalb? Wann wo welcher Lehrgang für Sie geplant ist? Darauf hat der Einplaner keinerlei Einfluß und deshalb kann er dazu euch keine Aussage treffen.  Das wird durch den zuständigen Bearbeiter beim BAPersBw erst festgelegt, wenn Sie Ihren Dienst tatsächlich angetreten haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Kugelschreiber

Ach so verstehe. Aber wenn ich die UKV ablehne und eine Wohnung mieten werde, z.B 2 Monate vor Dienstantritt sollte doch alles passen mit der Anerkennung.
Ich verstehe nicht warum, klar weiß ich meine zukünftige Stammeinheit, aber wo ich dann in der zwischen Zeit überall verbleiben werde das weiß ich nicht.

Ein Bahnticket von mir zu meiner Stammeinheit wird mich 150€ kosten. Das macht an einem Wochenende 300€!

StOPfr

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Kugelschreiber

Gut, mit der Bahncard 50 sind es trotzdem hin/zurück 150€! Ich werde auch nicht für immer Bahn fahren, spätestens nach der Probezeit kauf ich mir ein Auto.
Dann bringt einem die Bahncard nichts.

LwPersFw

Zitat von: Kugelschreiber am 17. Dezember 2018, 13:32:56

Ach so verstehe. Aber wenn ich die UKV ablehne und eine Wohnung mieten werde, z.B 2 Monate vor Dienstantritt sollte doch alles passen mit der Anerkennung.

Ich verstehe nicht warum, klar weiß ich meine zukünftige Stammeinheit, aber wo ich dann in der zwischen Zeit überall verbleiben werde das weiß ich nicht.

Ein Bahnticket von mir zu meiner Stammeinheit wird mich 150€ kosten. Das macht an einem Wochenende 300€!

Nochmal ... der "Knackpunkt" ist die - Berücksichtigungsfähigkeit - !

Wird diese nicht vor Dienstantritt festgestellt - zählen Sie bei der Frage TG so, als wenn Sie keinen eigenen Hausstand haben.

Sie hätten dann einen gem. § 10 Abs 3 BUKG anerkannten, aber bei der Frage der UKV nicht berücksichtigungsfähigen Hausstand.


Bis zur Besoldungsgruppe A6 (StUffz) können Sie sich beim BwDLZ die Hälfte der Kosten einer BahnCard 50 2. Klasse erstatten lassen.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Andi8111

Dann sollte man sich gut überlegen, ob man unter dieser Prämisse die Verpflichtung eingeht. Der Dienstherr hat diese Regeln ersonnen, um zu unterbinden, das für die Auslebung der Freizeitaktivitäten Haushaltsmittel draufgegen. Das ist nicht zweckmäßig.

Kugelschreiber

ZitatDann sollte man sich gut überlegen, ob man unter dieser Prämisse die Verpflichtung eingeht. Der Dienstherr hat diese Regeln ersonnen, um zu unterbinden, das für die Auslebung der Freizeitaktivitäten Haushaltsmittel draufgegen. Das ist nicht zweckmäßig.

Wegen so einer "Kleinigkeit" überlege ich doch nicht, ob ich meinen Wunschberuf einfach so "wegwerfen" werde. Aufgrund von nicht zugesagten TG.

Nochmal die Frage, wen oder was kann ich Anrufen wegen TG? Dann sollte der Thread eigentlich abgeschlossen sein.

Vielen Dank für Eure Antworten  ;D

Ralf

Immer den, der entscheidet, also in deinem Fall das zuständige KarrC Bw. Denn diese müssten bei Anerkennung auch den Einberufungsbescheid/Aufforderung zum DA ändern.
Ohne diese Änderung kein TG-Anspruch.
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KlausP

"WegenTG" müssen Sie gar keinen anrufen, die Beantragung durch Sie und die Bearbeitung durch den zuständigen Rechnungsführer erfolgt erst nach Dienstantritt.
Bei Ihnen sind derzeit die Voraussetzungen, überhaupt TG zu erhalten, noch gar nicht erfüllt. Das ist das, was wir hier versuchen zu erklären.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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