Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Dienstgrad bei Quereinstieg

Begonnen von Twietimo, 28. Dezember 2018, 16:46:49

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Tasty

Zitat von: LwPersFw am 28. Dezember 2018, 21:43:06
"Beamte und Soldaten
§ 20 Bundesbesoldungsordnungen A und B

(1) Die Ämter der Beamten und Soldaten und ihre Besoldungsgruppen werden in Bundesbesoldungsordnungen
geregelt.

Dabei sind die Ämter nach ihrer Wertigkeit unter Berücksichtigung der gemeinsamen Belange aller
Dienstherren
den Besoldungsgruppen zuzuordnen."


Da erzählst Du mir nichts Neues.
Stell Dir vor, ich hab im Zweitstudium u.a. "Öffentliches Dienstrecht" belegt 😉

dunstig

Naja bei den Ärzten schafft man es ja auch, eine Besoldungsstufe höher zu besolden. Da scheint man sich ja auch nicht allzu sehr an die Besoldungsordnung gebunden zu fühlen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Tasty

Zitat von: dunstig am 28. Dezember 2018, 22:35:06
Naja bei den Ärzten schafft man es ja auch, eine Besoldungsstufe höher zu besolden. Da scheint man sich ja auch nicht allzu sehr an die Besoldungsordnung gebunden zu fühlen.

Die sind da so aufgeführt...haben halt einfach ne bessere Lobby. Und dem Zusammenhalt des Berufsstandes muss man immer wieder Respekt zollen.

LwPersFw

Zitat

Da erzählst Du mir nichts Neues.
Stell Dir vor, ich hab im Zweitstudium u.a. "Öffentliches Dienstrecht" belegt.


@Tasty

Um so weniger habe ich für Deine ewigen Forderungen nach besserer Besoldung... gerichtet an "die Bundeswehr" ... Verständnis.

Die Bw kann Vorschläge machen... kann bitten... mehr nicht...

Entscheiden tun Politik, BMI, BMF...

Wie z.B. beim kommenden 8. Besoldungsänderungsgesetz...

Da liegt die FF beim BMI
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

BulleMölders

Und so langsam sollten wir mal wieder zum eigentlichen Thema zurück kommen. Sonst dicht!

Andi8111

#20
Zitat von: Tasty am 29. Dezember 2018, 00:54:19
Die sind da so aufgeführt...haben halt einfach ne bessere Lobby. Und dem Zusammenhalt des Berufsstandes muss man immer wieder Respekt zollen.

Nonsens. Bei den Ärzten liegt es an der allgemeinen Einstufung in den höheren Dienst und der fängt nunmal mit A13 an. Genau wie bei Juristen. Das wären im Zivilen die entsprechenden Fachdienste.



Edit: Zitat kenntlich gemacht!

Tasty

Zitat von: Andi8111 am 29. Dezember 2018, 09:44:35
Nonsens. Bei den Ärzten liegt es an der allgemeinen Einstufung in den höheren Dienst und der fängt nunmal mit A13 an. Genau wie bei Juristen. Das wären im Zivilen die entsprechenden Fachdienste.

Dann ist es aber nicht konsistent, dass viele andere Absolventen mit Uni-Abschluss als Hptm A11 eingestellt wurden, überall anders im öffentlichen Dienst jedoch in den hD. Nur Ärzte und Juristen werden als Soldaten ebenengerecht eingestellt.

Und da reden wir gerade mal über Einstellung, das Thema "höhengleicher Wechsel zwischen Beamten- und Soldatenstatus" ist noch gar nicht angerissen. Es liegt noch viel im Argen.

blubbbla

Sehr wohl konsequent, da Ärzte und Juristen eine wesentliche längere Ausbildung durchlaufen als Masterabsolventen. Daher ist auch der Glaube der allgemeinen Einstufung von Masterabsolventen in den höheren Dienst ein Irrglaube.

PzPiKp360

Wenn man anschaut, was für Kleinkram als technischer Dipl.-Ing. (heute Master) für Maschinenbau, Bauwesen oder Elektrotechnik geleistet werden muss, dann ist die Bevorzugung der Mediziner und Juristen natürlich vollkommen berechtigt...  ::)

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Tasty

Zitat von: PzPiKp360 am 29. Dezember 2018, 13:53:37
Wenn man anschaut, was für Kleinkram als technischer Dipl.-Ing. (heute Master) für Maschinenbau, Bauwesen oder Elektrotechnik geleistet werden muss, dann ist die Bevorzugung der Mediziner und Juristen natürlich vollkommen berechtigt...  ::)

Ganz mein Reden 👍🏽👍🏽  Gilt natürlich auch für alte Dipl.-Ing. (Univ.)
Mit Universitätsabschluss ist die Einstellung in den hD absolute Normalität.

Ralf

Zitat von: BulleMölders am 29. Dezember 2018, 09:36:15
Und so langsam sollten wir mal wieder zum eigentlichen Thema zurück kommen. Sonst dicht!
Es war angekündigt!
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.