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Soldaten können ab 01.01.2020 in Uniform kostenlos mit der Dt. Bahn fahren

Begonnen von PzPiKp360, 31. Dezember 2018, 13:54:46

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OMLT

Zitat von: Rekrut84 am 20. August 2019, 09:14:37
(...)
Bezweifle auch, dass es viele Soldaten gibt, die ihren täglichen Arbeitsweg mit dem ICE oder IC bestreiten.
Diese Regelung zielt doch hauptsächlich auf diejenigen ab, die am Wochenende nach Hause fahren und nicht auf die täglichen Pendler.

Also für mich wäre tatsächlich das tägliche pendeln eine Option.
Die Differenz zwischen Auto und Bahn sind etwa 20 Minuten, inklusive Strecke Haustür->Bahnhof Wohnort - Bahnhof Dienstort -> Kaserne
Mit dem Auto wäre ich, s.o., insgesamt etwa 20 Minuten schneller, aber bei der Ersparnis, aufs Jahr gerechnet, kommt man schon ins grübeln.
Mal sehen wie sich das im Endeffekt alles darstellt, wie aufwendig die (tägliche) Buchung wird, etc...
Ich verstehe auch nicht warum man zusätzlich zum Truppenausweis eine Legitimation der DSt benötigt?

MkG und Horrido

Tommie

Zitat von: OMLT am 26. August 2019, 10:43:39Ich verstehe auch nicht warum man zusätzlich zum Truppenausweis eine Legitimation der DSt benötigt?

Ich denke mal, dass man schon gemerkt hat, dass dann einige den Truppenausweis verlieren würden, als "Milizclowns" verkleidet versuchen zu fahren, etc.  Deswegen nimmt man in diesem Falle doch "Hosenträger und Gürtel", um auf der sicheren Seite zu sein.

Pericranium

Zitat von: Tommie am 26. August 2019, 14:44:45
Zitat von: OMLT am 26. August 2019, 10:43:39Ich verstehe auch nicht warum man zusätzlich zum Truppenausweis eine Legitimation der DSt benötigt?

Ich denke mal, dass man schon gemerkt hat, dass dann einige den Truppenausweis verlieren würden, als "Milizclowns" verkleidet versuchen zu fahren, etc.  Deswegen nimmt man in diesem Falle doch "Hosenträger und Gürtel", um auf der sicheren Seite zu sein.

Könnte man doch auch einfacher lösen, indem man die eDTA-Nummer irgendwie bei der Bahn mit angibt und wenn der Soldat Pech hat und seinen eDTA verliert, dann muss er halt solange auf die Fahrten verzichten.
Oder wie meinst du das mit verlieren? Dass dann Zivilisten einen geklauten Ausweis nehmen und damit fahren?

IcemanLw

Warum so umständlich?
Wenn ich meine BC100 vergesse werde ich erstmal wie ein Schwarzfahrer behandelt und kann dann alles nachreichen.
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

Tommie

Zitat von: Pericranium am 26. August 2019, 14:52:06Oder wie meinst du das mit verlieren?

Ich meine das so, dass kurz vor dem DZE dann plötzlich der eDTA verschwindet und ein neuer ausgestellt wird, dass man nach DZE dann bis zum Ablauf der Gültigkeit es "verlorenen" eDTA kostenlos Bahn fahren kann. War doch schon zu Zeiten der Wehrpflicht und der Truppenausweise aus Papier "in", den TrAusw zu verlieren, zumindest bei ein paar Gestalten ...

Pericranium

Zitat von: Tommie am 26. August 2019, 15:03:05
Zitat von: Pericranium am 26. August 2019, 14:52:06Oder wie meinst du das mit verlieren?

Ich meine das so, dass kurz vor dem DZE dann plötzlich der eDTA verschwindet und ein neuer ausgestellt wird, dass man nach DZE dann bis zum Ablauf der Gültigkeit es "verlorenen" eDTA kostenlos Bahn fahren kann. War doch schon zu Zeiten der Wehrpflicht und der Truppenausweise aus Papier "in", den TrAusw zu verlieren, zumindest bei ein paar Gestalten ...

Auf einem eDTA steht ein Ablaufdatum und ein neuer eDTA wird ja wohl nicht über das DZE hinaus ausgestellt, also ergibt sich dieses Problem doch gar nicht.

OMLT

Nachdem sich für TG-Empfänger ja nichts ändern soll, behalten die "fiktiven" Bahncards für die Reisekostenberechnung ihre Gültigkeit?
Ist ja sinnfrei dort dann neue "auszustellen". Oder hab ich einen Denkfehler?

MkG

Pericranium

Was ich mich gerade frage:

Wenn ich einfach so privat durch die Gegend fahren will, dann muss ich ja den Dienstanzug anziehen, wenn man nach der Vorschrift geht.
Wird das eventuell durch dieses Privileg des kostenfreien Zugfahrens gelockert und man darf auch im Feldanzug fahren, obwohl man sich nicht auf dem Weg zum Dienst/nach Hause befindet?

F_K

.. na die leichten Schuhe sind doch angenehmer als Stiefel - ob eine Änderung geplant ist, kann der Bearbeiter StHptm S. vom ZInFü bestimmt sagen - ggf. anrufen ..

FwLwSichTrDR

#234
Zitat von: Pericranium am 26. August 2019, 15:20:49
...
Auf einem eDTA steht ein Ablaufdatum und ein neuer eDTA wird ja wohl nicht über das DZE hinaus ausgestellt, also ergibt sich dieses Problem doch gar nicht.

VETO, Das CMS der PKIBw führt keine Informationen zum Austrittsdatum. Demzufolge wird ein neuer eDTA für die derzeit gültigen 5 Jahre ausgestellt. Scheidet jemand aus der Bundeswehr aus, werden die Zertifikate gesperrt und die Gültigkeit ausgesetzt. Gleiches passiert, wenn man einen eDTA als verloren meldet. Hierbei ist der Ausweisinhaber verpflichtet, eine Verlustanzeige bi der Polizeibehörde zu stellen. Die Sperrung des Ausweises ist elektronisch feststellbar. Feldjäger besitzen z.B. ein Lesegerät, das online die Gültigkeit prüft. Irgendwelche derartige Möglichkeiten wird man über kurz oder lang auch anderen Institutionen bereitstellen müssen um derartigen Szenarios entgegenzuwirken. Wird der eDTA-Inhaber erwischt, auf welchem Weg auch immer, so macht er sich zudem strafbar.

By the way, es hatte einen Sinn, warum man bereits damals zur Einführung der PKIBw anno 2006 seitens BMVg WV I 2, also noch vor der endgültigen Bereitstellungsmöglichkeit eines eDTA verfügt hat, das Lokale Registrierungsstellen der PKIBw "grundsätzlich" dort einzurichten sind, wo Dienst- und Truppenausweise ausgestellt werden. Weil man sic dort auskennt, und z.B. weiß, dass man einem kurz vor dem ausscheiden Stehenden keinen eDTA mehr aushändigt, sondern eher einen vorläufigen Dienst- oder Truppenausweis. Und auf dem Stück Papier wird dann natürlich die Gültigkeit dem Austrittsdatum angepasst.

PS: Die Sperrliste der PKIBw ist technisch gesehen auch über das Internet erreichbar. So steht es in der Zertifizierungsrichtlinie der PKIBw, welche ebenfalls im Internet veröffentlicht wird. Technisch gesehen wäre es also auch kein Problem für die Deutsche Bahn AG die Gültigkeit zu prüfen. Natürlich besteht die Möglichkeit, gesperrte Zertifikate zu haben und dennoch ist der eDTA als Sichtausweis gültig, aber in dem Fall kann man ja dann bei der Bw nachfragen, wenn der Verdacht auf widerrechtliche freie Bahnfahrt besteht :-)
The only easy day was yesterday!

RefüPerser d.R.

Zitat von: OMLT am 26. August 2019, 15:30:33
Nachdem sich für TG-Empfänger ja nichts ändern soll, behalten die "fiktiven" Bahncards für die Reisekostenberechnung ihre Gültigkeit?
Ist ja sinnfrei dort dann neue "auszustellen". Oder hab ich einen Denkfehler?

MkG

Ja Denkfehler ! Weil es eben nicht sicher gestellt ist, dass der TG Empfänger für seine Familienheimfahrt ein kostenlose Fahrt benutzen kann.  Daher wird die fiktive Berechnung immer noch zu Grunde gelegt werden müssen. Wie Wahl des Verkehrsmittels ist freigestellt.

Rekrut84

,, Kostenlose Zugtickets für Soldaten könnten zu Bahn-Pflicht führen
Nach Reisekostengesetz werden Fahrtkosten nicht erstattet, wenn es eine unentgeltliche Alternative gibt. Das könnte für die Bundeswehr zum Problem werden."



https://www.google.de/amp/s/amp.tagesspiegel.de/politik/keine-erstattung-von-fluegen-kostenlose-zugtickets-fuer-soldaten-koennten-zu-bahn-pflicht-fuehren/24960970.html

IcemanLw

Nun es gibt sicherlich auch Grenzen bei denen man sagt, dass die Nutzung der Bahn nicht zumutbar ist.

Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

Nachtmensch

Dann fährt der Soldat halt mit dem Zug und der Beamte fliegt.  ;D
Meiner Meinung nach hat die Ministerin sich mit dieser Aktion überhaupt kein Gefallen getan. Ich glaube nicht, dass bis Ende des Jahres das Buchungsterminal zur Verfügung steht.
Vielleicht wäre es ja sinnvoll gewesen, bevor man so eine Aktion übers Knie bricht mal die anderen zuständigen Ministerien miteinzubinden und die Situation bewerten zu lassen.
Die Aussage der Ministerin:
ZitatDie Ministerin betonte, dass Dienstreisende und Trennungsgeldempfänger durch die heute getroffene Vereinbarung nicht schlechter gestellt werden. Zudem gehe sie davon aus, dass ,,den Soldatinnen und Soldaten durch die Inanspruchnahme der Vereinbarung kein steuerlicher Nachteil entsteht".
Quelle: BMVg vom 18.08.2019
Warum geht sie davon aus? Ich gehe auch von ganz vielen Dingen aus, aber für mich bedeutet es, dass es halt noch nich sicher ist.

dunstig

Aber bei der Polizei ist doch am TG-Anspruch bzw. der Reisekostenabrechnung durch die Möglichkeit der kostenlosen Bahnfahrt auch nichts anders als bei uns? Bei meiner Schulung klang es im Gespräch mit den beiden Teilnehmern der Bundespolizei bzgl. der Buchung/Abrechnung der Reise exakt identisch wie bei uns. Warum sollte es dann also bei uns bzgl. der kostenlosen Bahnfahrten anders werden?

Ich will mich bzgl. der Abrechnung bei der Polizei aber auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Da bin ich wahrlich kein Experte für.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck