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Reservistenleistungsabzeichen

Begonnen von Holgi33, 10. März 2019, 12:32:20

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Holgi33

In der aktuellen Zentralvorschrift A1-2630/0-9804 (11.10.2018) Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr wird unter 583. a:) Schießen mit dem Maschinengewehr MG3 als Wertungsübung (MG-S-3) vorgegeben. Mit Fußnote auf die Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4750 "Schießen mit Handwaffen verwiesen.

So weit ich weiß ist diese nicht mehr gültig und die MG-S-3 (WÜ) gibt es eigentlich nicht mehr.

Wie ist hier zu verfahren um die Voraussetzungen für das Reservistenleistungsabzeichen zu erfüllen?

Holgi33

Im Moment weiß wohl niemand wie es weiter geht, auch nicht das Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten. Hatte wohl niemand auf dem Schirm, dass es da noch eine alte Wertungsübung gibt, als Voraussetzung.

PersOffz

Habe mich mit der gleichen Frage auch noch einmal an das Kompetenzzentrum für Reservisten gewandt. Bin gespannt, ob es eine Lösung gibt, da weder MG-S-3 noch MG-GL-2 als Wertungsübung angeboten werden.

LwPersFw

#3
Die A1-2630/0-9804 , Version 2 , 01.10.2019 führt - neu - aus:

5.12.3 Reservistenleistungsabzeichen

"584. Voraussetzungen und Bedingungen

( ... )

Reservistinnen und Reservisten können neben dem Leistungsabzeichen das Reservistenleistungsabzeichen
erwerben, wenn sie zusätzlich zu den Bedingungen der entsprechenden Stufe des
Leistungsabzeichens (Abschnitt 5.12.2) die nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllen:

a) Schießen mit dem Maschinengewehr:

+ Schießübung MG-S-3 für nicht nach neuem Schießausbildungskonzept (nSAK) Ausgebildete 129

oder

+ Schießübung MG-GL-2 für nach nSAK ausgebildete Soldatinnen und Soldaten 130

Bedingungen jeweils erfüllt.

( ... )

d) Ableistung von mindestens zehn Tagen Reservistendienst im Kalenderjahr der Abnahme."

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Coole Sache - jetzt hat auch ein "nur mittelprächtiger" MG Schütze wie Ich eine Chance ..

Holgi33



F_K

@ MMG und andere:

Spätestens bei Nr. 10 ein doch "seltenes" Abzeichen zu besitzen, und damit zu demonstrieren, dass man nicht nur "vor Jahren" mal sportlich war, sondern über Jahrzehnte sportliche und militärsportliche Leistungen unter Beweis gestellt zu haben und auch darüber noch aktuell zu verfügen.

Und unabhängig davon, ob man es trägt - es gibt wohl Reservisten / Dienststellen, die können mit der gezeigten Leistungsfähigkeit etwas anfangen ...

(Gegenbeispiel sind dann die unbeorderten Reservisten, die "Stolz" ein Abzeichen tragen, dass in einem anderen Jahrtausend erworben wurde - und gleichzeitig den "Wohlstandbauch", mit dem schon optisch sowohl BMI als auch WtHR "gerissen" werden).

bayern bazi

evtl kann auch bei einem Reservisten diese Leistung (neben anderen Faktoren) für eine hochwertigere Beorderungstelle mit eingerechnet werden ;)

wenn man zu Spitzendienstgraden (OStFw d R  - OTL d.R. ) ansteht und eine Stelle dafür benötigt - sind diese Urkunden auch ein Nachweis für jahrelang gezeigte Leistung (wird zwar nicht direkt bewertet - kann aber bei der Beurteilung des DV mit in die Beurteilung einfließen ;) )

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

ulli76

Gibt es für das Reservistenleistungsabzeichen Sonderregelungen für den Sanitätsdienst? Und die 10 Tage umfassen auch DVags?
Ist das mit dem Handgranatenwerfen und Hiba? noch drin?

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

@ Ulli:
Die Neufassung kenne ich nur in Auszügen,
- Nein, keine Sonderregelung ZSan
- Reservistendienst meint RDL, Dvag sind ein anderes Dienstverhältnis
- Die Bedingungen b und c werden wohl wie bisher HiBa und HGr sein.

Holgi33

Die neue Zentralvorschrift A1-2630/0-9804 ist Online als PDF verfügbar:

https://www.reservisten.bundeswehr.de/resource/resource/dGlmVUdwS0swbUFZbXQ5L3lsT2daTTlheE5peW1zS25tSk1PMEQva3ZtUjVvSGFKQ1NCQ2tPMGRLbVNUclAvOUgrVms4bWNXQkQ5QnZsSG00UDd2Ymplbm03SEQ4T09TZmU3cFdTdEJtMmM9/A1-2630-0-9804-V2-H-20191001.pdf

miT

ZitatReservistinnen und Reservisten können neben dem Leistungsabzeichen das Reservistenleistungsabzeichen
erwerben,

Mal zur Verständnis, da steht ja neben dem Leistungsabzeichen, können die Reservisten dann auch weiterhin normale Leistungsabzeichen ablegen und nur zusätzlich das mit mehr Anforderungen versehene Reservistenleistungsabzeichen? Oder bleibt den Reservisten auch nur das für Reservisten vorbehalten?
Kameradschaftliche Grüße!

F_K

Ja, Reservisten auf RDL sind Soldaten und können dann das Leistungsabzeichen ablegen (unter anderem Beurteilung gefordert!) und auch das Reservistenleistungsabzeichen.

ZitatReservistinnen und Reservisten können neben dem Leistungsabzeichen das Reservistenleistungsabzeichen
erwerben, wenn sie zusätzlich zu den Bedingungen der entsprechenden Stufe des
Leistungsabzeichens (Abschnitt 5.12.2) die nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllen:

Da gibt es wenig zu "deuteln" an dem Vorschriftenzitat.

LwPersFw

Zitat von: LwPersFw am 01. Oktober 2019, 08:04:31
Die A1-2630/0-9804 , Version 2 , 01.10.2019 führt - neu - aus:

5.12.3 Reservistenleistungsabzeichen

"584. Voraussetzungen und Bedingungen

( ... )

Reservistinnen und Reservisten können neben dem Leistungsabzeichen das Reservistenleistungsabzeichen
erwerben, wenn sie zusätzlich zu den Bedingungen der entsprechenden Stufe des
Leistungsabzeichens (Abschnitt 5.12.2) die nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllen:

a) Schießen mit dem Maschinengewehr:

+ Schießübung MG-S-3 für nicht nach neuem Schießausbildungskonzept (nSAK) Ausgebildete 129

oder

+ Schießübung MG-GL-2 für nach nSAK ausgebildete Soldatinnen und Soldaten 130

Bedingungen jeweils erfüllt.

( ... )

d) Ableistung von mindestens zehn Tagen Reservistendienst im Kalenderjahr der Abnahme."




Klarstellung zu 584 d) ... gültig ab 17.12.2019:

"d) Ableistung von mindestens zehn Tagen Reservistendienst (nach dem IV. und V. Abschnitt des Soldatengesetzes) im Kalenderjahr der Abnahme."


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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