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Berechnung Stehzeit für Beförderung

Begonnen von särsch, 15. März 2019, 11:25:48

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särsch

Werte Kameraden,

meine Frage zielt darauf ab, ab welchem Zeitpunkt die Stehzeit zur nächsten Beförderung anfängt zu laufen. Hier bei Soldaten, welche mit zunächst vorläufig höherem Dienstgrad eingestellt wurden.

Generell zu Stehzeiten steht in der ZDv A-1340/49 "Zeit seit vorläufiger Verleihung eines endgültig verliehenen höheren Dienstgrades (Jahre)"
Die Stehzeit beginnt bereits mit der Ernennungsverfügung zum vorläufigen höheren Dienstgrad (nicht erst mit mit dem Zeitpunkt der endgültigen Verleihung).

Ich habe nun aber zum exakten Zeitpunkt leider zwei Varianten gehört:
a) es zählt das Datum auf der Ernennungsverfügung (vorl. höh. DG)
b) es zählt das Datum der Aushändigung der Ernennungsverfügung (vorl. höh. DG)

Diese beiden Zeitpunkte könnten durchaus stark voneinander abweichen. Deshalb meine Frage: welche Variante ist denn nun die zutreffende?

Vielen Dank für eure Antwort!

Andi8111

Das Datum, an dem Sie die Ernennungsverfügung gegengezeichnet haben wird als Vollzugsdatum in SAP eingegeben. Ab hier wird gerechnet.

KlausP

Ich gehe davon aus, dass wir hier von Eignungsübenden reden. Ist bei mir zwar schon 'ne Weile her, dass ich sowas auf dem Tisch hatte, aber von welcher Ernennungsverfügung reden wir hier? Der Eignungsübende bekommt doch nach meiner Erinnerung zu Beginn seiner 4monatigen EÜb sowas gar nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

särsch

Zitat von: Andi8111 am 15. März 2019, 11:37:28
Das Datum, an dem Sie die Ernennungsverfügung gegengezeichnet haben wird als Vollzugsdatum in SAP eingegeben. Ab hier wird gerechnet.

Aha! Verstanden. Vielen Dank.
Eine weitere Frage ergibt sich aus diesem Kontext, die ich leider noch nicht klären konnte, weil der Personalführer der Reservisten auf den Personalführer der Aktiven und vice versa verwies.

Angenommen ich habe alle Voraussetzungen bis auf die Stehtzeit zur Beförderung erfüllt. Die Stehzeit endet am 10. Oktober, hier könnte ich zum M d.R. befördert werden. Ich werde aber zum 1. Oktober als SaZ wiedereingestellt (auf einen A13/A14 DP). Könnte eine nachträglich Beförderung erfolgen? Oder habe ich ab Einstellung wieder 3 Jahre Stehzeit?


Zitat von: KlausP am 15. März 2019, 12:22:56
Ich gehe davon aus, dass wir hier von Eignungsübenden reden. Ist bei mir zwar schon 'ne Weile her, dass ich sowas auf dem Tisch hatte, aber von welcher Ernennungsverfügung reden wir hier? Der Eignungsübende bekommt doch nach meiner Erinnerung zu Beginn seiner 4monatigen EÜb sowas gar nicht.

Es geht hier um Reservisten.

Eisensoldat

Der Zeitpunkt der Beförderung bei Soldaten die mit einem vorläufigen Dienstgrad  als Reservist eingestellt (=beordert) werden, errechnet sich bei Offizieren von einem fiktiven Zeitpunkt in der Vergangenheit.
Beispiel: vorher StUffz, Einplanung als Hauptmann d.R. (vorl), dann wird ein "fiktives" Leutnantsdatum in der Vergangenheit errechnet (auch wenn man nie Leutnant war), und dann wird ab diesem Zeitpunkt 13 Jahre gewartet, und dann klappt das mit dem Major.
mkg
Eisensoldat

KlausP

Zitat... Es geht hier um Reservisten. ...

Danke. Das war für mich aus dem Ausgangspost so nicht zu erkennen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

särsch

Zitat von: Eisensoldat am 15. März 2019, 12:40:42
Der Zeitpunkt der Beförderung bei Soldaten die mit einem vorläufigen Dienstgrad  als Reservist eingestellt (=beordert) werden, errechnet sich bei Offizieren von einem fiktiven Zeitpunkt in der Vergangenheit.
Beispiel: vorher StUffz, Einplanung als Hauptmann d.R. (vorl), dann wird ein "fiktives" Leutnantsdatum in der Vergangenheit errechnet (auch wenn man nie Leutnant war), und dann wird ab diesem Zeitpunkt 13 Jahre gewartet, und dann klappt das mit dem Major.
mkg
Eisensoldat

Ich weiß leider nicht, wie mir dieser Post helfen soll.
Ich wurde mit vorläufigem höherem Dienstgrad als H d.R. beordert. Nach 3 Jahren seit Ernennung zum H d.R. (vorl.) kann ich zum M d.R. befördert werden. Bei mir wird kein fiktives Datum festgelegt.

Es geht mir bei meiner zweiten Frage um den Übergang von Reservist zu SaZ. Kann man mir diese 10 Tage "schenken" oder ist eine Einstellung als SaZ erst zum 1. November sinnvoll?

Tasty

Wirst Du denn ganz normal wiedereingestellt oder mit Eignungsübung und höherem Dienstgrad aufgrund zivilberuflicher Qualifikationen?

F_K

Whatever - er wird als Hptm wiedereingestellt und dann "gereiht" - und da kann er Monate zusätzlich "stehen / warten" ...

särsch

Zitat von: Tasty am 15. März 2019, 16:45:37
Wirst Du denn ganz normal wiedereingestellt oder mit Eignungsübung und höherem Dienstgrad aufgrund zivilberuflicher Qualifikationen?

Ich habe mir den H d.R. innerhalb von RDL erdient. Werde also schonmal auf jeden Fall mit diesem DG eingestellt und mache keine Eignungsübung.

23Cent

Mal ne blöde Frage hat BAPers den vor sie so weit zu fördern?

Nur weil man als Hptm eingestellt wird heißt das ja nicht automatisch das man bis Maj oder mehr gefördert wird.
Gibt ihr zukünftiger Dienstposten das den her?
Hamburg schon gemacht ?

Beste Grüße

särsch

Zitat von: 23Cent am 15. März 2019, 18:46:55
Mal ne blöde Frage hat BAPers den vor sie so weit zu fördern?

Nur weil man als Hptm eingestellt wird heißt das ja nicht automatisch das man bis Maj oder mehr gefördert wird.
Gibt ihr zukünftiger Dienstposten das den her?
Hamburg schon gemacht ?

Beste Grüße

Einstellung erfolgt auf einem A13/A14-Dienstposten.
Laufbahnziel ist laut Personalführer A15.

F_K

Ja - aber nicht morgen ... Und wahrscheinlich der M nicht dieses Jahr ...

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