Aaaaaaaaaaaalso, immer langsam mit den jungen Pferden
!
Wenn jemand als Hauptmann, einem Dienstgrad, den er als Reservist erreicht hat, eingestellt wird, dann hat er ab den Tag der Einstellung die in der ZDv A-1340/49, Ziffer 227, geforderte Dienstzeit von drei Jahren auf dem Dienstposten zu erfüllen! Daran führt erst einmal kein Weg vorbei! Von diesem Datum abgerechnet (Einstellungstag plus 3 Jahre!) wird jeder Wehrübungstag, den der betreffende als Reservist im Dienstgrad Hauptmann abgeleistet hat! Somit kann sich "särsch" nun selbst ausrechen, ab wann er
frühestens mit der Beförderung zum Major dran ist!
Es ist definitiv nicht so, dass dem Beförderungsdatum zum Hauptmann einfach mal drei Jahre aufgeschlagen werden und dann kann man Major werden! Im Falle einer Wiedereinstellung mit einem Reservedienstgrad zählt nur die Zeit, die man tatsächlich in diesem Dienstgrad
gedient hat, also jeder Wehrübungstag als ein Tag! Quelle hierfür ist ebenfalls die ZDv A-1340/49, hier jedoch die Zioffer 210, die da besagt:
Dienstzeit im Sinne dieser Zentralen Dienstvorschrift ist die in der Bundeswehr tatsächlich geleistete Dienstzeit.
Weiterhin können Sie, "särsch", davon ausgehen, dass eine Beförderung so lange
nicht erfolgen wird, so lange Sie nicht in Ihrem Einstellungsdienstgrad beurteilt wurden! Wann diese Beurteilung fällig ist, wird nach der Wiedereinstellung von BAPersBw festgelegt. Das kann der reguläre Turnus sein, in dem alle Hauptleute beurteilt werden, oder abweichend davon kann, z. B. wenn die Beurteiling z. B. sechs Monate nach Einstellung im regulären Turnus dran wäre, eine Sonderbeurteilung von BAPersBw angefordert werden. Richten Sie sich jedoch einmal darauf ein, dass eine Beurteilung nicht vor Ablauf von 12 Monaten nach Wiedereinstellung angefordert werden wird, weil dies vorher auch nicht sinnvoll ist! Es tut mir leid, wenn ich jetzt Ihren Traum von "Ich werden zum xx.yy.2019 wieder eingestellt und 14 Tage später werde ich dann Major" zerstört haben sollte, aber das sind nun mal die Fakten!
Und wenn Sie nun fragen, ob ich von dem Thema Ahnung habe, dann kann ich Ihnen berichten, dass ich sehr genau weiß, wovon ich rede! Ich habe das Ding durch, und zwar auf die ganz harte Tour! Von BAPersBw habe ich bei drei Anfragen nach dem frühestmöglichen Zeitpunkt meiner Beförderung drei verschieden Bescheide erhalten, die leider alle falsch waren und hinterher wieder aufgehoben werden mussten. Nachdem ich dann "unter Tränen der lieben Tante Uschi geschrieben" habe, wurde die Abteilung Grundsatz bei BMVg, P II 1, damit befasst, die dann -Oh, Wunder!- einen vierten Termin errechnet hatte, der so weit in der Vergangenheit war (deutlich über ein Jahr!), dass es denen schon wieder peinlich war
! Danach gab es eine sofortige Beförderung mit einer Schadlosstellung im oberen vierstelligen Bereich!
Also nochmal im Schnelldurchlauf:
1. Beförderung zum Major bei Einstellung als Hauptmann frühestens drei Jahre ab Einstellungsdatum
2. Jeder Tag, den Sie als Hauptmann in RDLs gedient haben, wird angerechnet, also von dem nach Punkt 1 errechneten Zeitpunkt zurück gerechnet!
3. Keine Beförderung zum Major ohne Beurteilung im Dienstgrad Hauptmann! Sie können sonst gar nicht gereiht werden!
4. Beurteilungszeitpunkt wird von BAPersBw mit der Dienststelle abgesprochen!