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Gültigkeit CAT - Laufbahnwechsel

Begonnen von AlphaDelta, 29. März 2019, 20:08:36

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AlphaDelta

Guten Abend Kameraden,

Ich habe am 05.04.2017 zum letzten Mal den CAT-Test absolviert, um als FWDler eingestellt zu werden.
Nun habe ich vom 01.04.-03.04. das Auswahlverfahren für eine andere Laufbahn und bin der Meinung, dass der Test noch seine Gültigkeit haben müsste, da diese bei 2 Jahren liegt. Stimmt diese Information noch?
Im Internet habe ich dazu nichts aktuelles gefunden, der S1 ist momentan auf Lehrgang und der Vertreter konnte mir keine genaue Auskunft geben, weshalb ich mich mit dieser Frage an das Forum wende.

Vielen Dank!

benjamin320

Ja die Testergebnisse sind genau 2 Jahre gültig.

Wenn der CAT Test damals gut verlief, ist das natürlich super, wobei ich aber schon oft gehört habe dass im KarrC durchaus mal die Testergebnisse verloren gehen.

Wenn du damals den CAT Test in den sand gesetzt hast, lass deinen Termin verschieben

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

AlphaDelta

Danke euch beiden für die Antwort!

Dass es unterschiedliche Tests gibt, ist mir auch schon zu Ohren gekommen. Allerdings kenne ich Kameraden, die auch mit dem FWD Test im KarrCFüKrBw waren...
Das Ergebnis aus dem Test wurde mir damals leider nicht mitgeteilt. Aber so schlimm wird's ja vermutlich nicht gewesen sein, sonst hätte man mir das hoffentlich gesagt 😅

Ralf

Das Gesamtergebnis ist 2 Jahre gültig, nicht Teile davon. Bei erneuten Prüfungen werden die Inhalte durch das KarrC Bw individuell festgelegt, welche Anteile noch einmal zu machen sind. In die Entscheidung fließt auch ein, ob es zwischendurch eine Weiterentwicklung gegeben haben kann.
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AlphaDelta

@Ralf
Heisst jetzt, dass das CAT Ergebnis einem Gesamtergebnis untergeordnet wird? Ist dieses bzw. Teile davon zu schlecht gewesen, können diese Teile wiederholt werden. Sprich, der CAT Test kann als ganzes wiederholt werden?

KlausP

Ja, der CAT ist nur ein Teil der Eignungsfeststellung (genauso wie z.B. die ärztliche Untersuchung, der Sporttest oder das Prüfgespräch) und fließt in das Gesamtergebnis natürlich ein. Und nochmal: der CAT für UoP oder UmP ist natürlich anders und umfangreicher als der für FWDL.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Zitat von: AlphaDelta am 30. März 2019, 13:52:28
@Ralf
Heisst jetzt, dass das CAT Ergebnis einem Gesamtergebnis untergeordnet wird? Ist dieses bzw. Teile davon zu schlecht gewesen, können diese Teile wiederholt werden. Sprich, der CAT Test kann als ganzes wiederholt werden?
Ja, er ist Teil des Gesamtergebnisses, nein, der CAT wird nicht nur wiederholt weil er zu schlecht war. Warum sollte er deswegen wiederholt werden? Ich habe ja schon den Grund geschrieben, warum ein ganzer Test oder auch nur ein Anteil wiederholt werden kann.
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AlphaDelta

Vielen Dank - Ralf und Klaus!

Ich werde mich also nächste Woche überraschen lassen, wie das Karrierecenter entschieden hat. Der PvD wird mir dazu ja hoffentlich Auskunft geben können.
Es wird aber nicht schaden, mir noch einmal die Matrizen genauer anzusehen...

dharoc

Mein CAT-Test von der FWDL-Bewerbung wurde im ACFüKrBw auch berücksichtigt und ich musste nichts davon wiederholen.
War übrigens bei mir auch der Fall, dass ich in der letzten Woche dort war, in der die alte Testung noch Gültigkeit hatte.
Glück gehabt!  ;D

AlphaDelta

@dharoc

Danke! Der gleiche Fall tritt ja morgen bei mir auch ein - hoffen wir also das beste 😁
Wie sah es bei dir beim BFT aus? Ich kann einen mit Dienstsiegel nachweisen...der zählt vermutlich aber nicht, oder? 😅

KlausP

Bei Laufbahnwechslern aus der Truppe soll der von der Einheit abgenommene und bestätigte BFT herangezogen werden. Diese müssen ja auch nicht zum Arzt sondern haben ja das entsprechende 90/5 dabei.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

AlphaDelta

CAT Ergebnis wurde problemlos akzeptiert!

@KlausP den BFT hingegen akzeptieren sie nicht, obwohl bei plötzlich eintretenden Krankheit ein Ergebnis aus dem Stammtruppenteil nachgereicht werden könnte - warum dann nicht "borgereicht"? Gibts da eine Weisung?

Ralf

Teil der Bewerberakte bei Lfb-Wechslern ist entweder das DSA oder der BFT. Warum die du das nun nicht bei dir akzeptieren, müsstest du dort fragen.
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Löwe von Eutin

Falls es hilft, die IGF/ BFT Ergebnisse aus meiner Reserveeinheit wurden ohne zu Murren sofort akzeptiert, genauso wie bei anderen Kameraden von denen ich weiß, da auch sie solche Nachweise bei Ihrer Wiedereinstellung vorgelegt haben.

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