Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Vom SaZ zum Beamten als Direkteinstieg

Begonnen von blubb92, 02. April 2019, 19:30:27

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Direkteinstieg

Zitat von: Nachtmensch am 04. April 2019, 12:36:19
Zitat von: Direkteinstieg am 04. April 2019, 07:09:27
Die Angabe ist falsch. Eingestellt wird man unmittelbar, vor Verbeamtung sind noch 1,5 Jahre im Angestelltenstatus (E9b) zu verbringen, falls man keine entsprechende Vorbeschäftigungszeit nachweisen kann.
Hast du einen Paragraphen zur Hand wo die 1,5 Jahre für den Vorbereitungsdienst aufgeführt sind?

Nein, das weiß ich nur aus eigener Erfahrung.

LwPersFw

Zitat von: Nachtmensch am 04. April 2019, 12:36:19
Zitat von: Direkteinstieg am 04. April 2019, 07:09:27
Die Angabe ist falsch. Eingestellt wird man unmittelbar, vor Verbeamtung sind noch 1,5 Jahre im Angestelltenstatus (E9b) zu verbringen, falls man keine entsprechende Vorbeschäftigungszeit nachweisen kann.
Hast du einen Paragraphen zur Hand wo die 1,5 Jahre für den Vorbereitungsdienst aufgeführt sind?

Quelle:

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr
Referat 1 – Ziviles Bewerbungsmanagement

"Besondere Einstellungsvoraussetzungen:

Um nach erfolgreichem Auswahlverfahren als Regierungsinspektorin/ Regierungsinspektor (A9g
BBesG) bzw. als Regierungsoberinspektorin/ Regierungsoberinspektor (A 10 BBesG) ggf. unter
Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe in den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst
der Bundeswehrverwaltung eingestellt werden zu können, benötigen Sie darüber hinaus:
den Nachweis der Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst
des Bundes oder alternativ:

- den Nachweis eines Abschlusses einer für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen
Verwaltungsdienstes förderlichen (Fach-) Hochschulbildung wie z.B.:

Diplom-Verwaltungswirt
Bachelor of Public Administration
Bachelor of Arts im Bereich Verwaltungswissenschaften, Öffentliche Verwaltung,
Rechtswissenschaften bzw. Öffentliches Recht

Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Einzelfälle werden von der Einstellungsbehörde geprüft.

- UND den Nachweis einer dem gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst gleichartigen und
gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens einem Jahr und sechs Monaten
nach Erwerb der Bildungsvoraussetzungen in einem Aufgabenprofil, das allgemein in der
Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Veraltungsdienstes erfüllt wird, wie beispielsweise Aufgaben

im Personalwesen,
im Infrastruktur- und Liegenschaftswesen,
im Finanz- und Haushaltswesen,
im Bereich der Informationstechnologie
oder im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensbereich.

Für Teilzeitbeschäftigte wird die Mindestzeit von einem Jahr und sechs Monaten im Rahmen des
Benachteiligungsverbots als gleichwertig betrachtet.

Sollten Sie ausnahmsweise noch nicht über die beamtenrechtlich vorausgesetzte Erfahrungszeit
von einem Jahr und sechs Monaten verfügen, können Sie diese auch in der
Bundeswehrverwaltung erbringen
. Eine Einstellung erfolgt in diesem Fall zunächst im
Arbeitnehmerinnen- bzw. im Arbeitnehmerverhältnis (Entgeltgruppe TVöD E9b), wobei die
tarifvertragliche Probezeit grundsätzlich sechs Monate beträgt. Im Anschluss daran ist eine
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe vorgesehen
.


Kaufmännische, naturwissenschaftliche oder kulturwissenschaftliche Berufserfahrungen sind
wegen des fehlenden Bezuges zur Rechtsnatur und -anwendung einer öffentlichen Verwaltung
nicht geeignet, als hauptberufliche Tätigkeit für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen
Verwaltungsdienstes in der Bundeswehrverwaltung anerkannt zu werden.

Kenntnisse der Arbeitsweisen und Strukturen der Bundeswehr sind wünschenswert.

Bei einer Einstellung dürfen Sie grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Daneben müssen Sie grundsätzlich dazu bereit sein, vorübergehend an Auslandseinsätzen der
Bundeswehr in berufsbezogener Verwendung (ggf. auch im Soldatenstatus) teilzunehmen. Die
konkrete Teilnahme an einem besonderen Auslandseinsatz ist freiwillig."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau