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Rechtsverletzung? / "Mobbing"?

Begonnen von MobyDick, 05. April 2019, 08:50:51

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F_K

@ MobyDick:

Beispiel:

ich verdächtige als DV 5 Soldaten, gemeinsam ein Dienstvergehen begangen zu haben.

Dann vernehme ich den ersten, und befehle allen anderen, zu viert unter Aufsicht schweigend in einem Raum zu sitzen, nur einer darf den Raum einzeln verlasen (z. B. Toilettengang) - wozu?

Um Absprachen zu verhindern. Ist das ein dienstlicher Zweck? Klar doch - Verstoß gegen Menschenrechte? Nö - also verbindlich.

Macht man dass bei "kleineren" Gechichten? Eher nicht ...

wolverine

Um einmal zur Frage zurück zu kommen:

Im Beschwerdebescheid wird diese als unzulässig - mangels "persönlicher Beschwer"- befunden und dann ist sie als Dienstaufsichtsbeschwerde ("Im Rahmen meiner Dienstaufsicht habe ich festgestellt...") zu behandeln. Dabei wurde - ohne Begründung - festgestellt, dass der gegebene Befehl rechtsmäßig war. Beide Bewertung sind mir persönlich zu dünn.

Durch das Verbot des persönlichen Kontakts in und außer Dienst kann man durchaus betroffen sein, selbst wenn man selbst keinen Befehl erhalten hat (darauf wird mutmaßlich abgestellt). Und hinsichtlich der festgestellten Rechtmäßigkeit fehlt jede Begründung.

Beides kann man aber in der weiteren Beschwerde rügen und klären lassen.
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MobyDick

@F_K

Solch Beispiel ist mir durchaus klar und nicht unbekannt. Aber ist ja doch um Längen anders als eine wesentlich umfassendere Anweisung wie in meinem Fall.

Selbst bei dem Beispiel mit den 5 Soldaten glaube ich das es einem Chef schwer fiele einen Befehl zu solcher Maßnahme als noch rechtmäßig bewerten zu wollen, wenn solch, um mögliche Absprachen zu unterbinden, getroffene Maßnahme auch noch ins private ginge. Zumal ja außerdem auch noch gemeldet werden sollte wenn mich nur jemand im Block sichtet. Empfand und empfinde ich schon irgendwie Stasi-like und wenig bzw. nicht rechtmäßig.

@wolverine

Wäre man im Bescheid denn zwingend gehalten gewesen mir die angebliche Rechtmäßigkeit zu begründen?

Wenn man durchaus von solch Verbot bzw. einer Maßnahme betroffen sein kann, auch ohne selbst einen Befehl erhalten zu haben (was ich ja auch selbst genauso empfinde), auf welches eigene beeinträchtigte Recht sollte ich aber denn dann möglichst abstellen in meiner weiteren Beschwerde?

"Recht auf Umgang" gibt es nicht. Recht auf Kameradschaft auch nicht, nur die Pflicht zur Kameradschaft. Außer das was ich in meiner Beschwerde schon schrieb das ich mich dadurch ausgegrenzt und automatisch herabgesetzt fühle kann ich ja im Kern nichts anderes angeben.


Bei Diebstahl nimmt mir jemand was weg und schädigt mein Eigentum.

Bei Körperverletzung werde ich in meinem Recht auf Unversehrtheit geschädigt.

Aber in was schädigt man mich mit solcher Maßnahme? Doch in meine Würde!? Oder?

MMG-2.0

@MobyDick:

Was war der Grund für die Beschwerde vom neuen Chef gegen Dich?
Ist das bekannt?

SolSim

Mit einer weiteren Beschwerde einfach den gleichen Sachverhalt schildern, wie in der ersten Beschwerde. Dann befasst sich nämlich zuständigerweise der Disziplinarvorgesetzte deines Kommandeurs mit dem Sachverhalt.

Mann muss da nicht noch etwas ergänzen oder neu ausformulieren ;-)

justice005

Drei Anmerkungen von mir:

1. Der Beschwerdebescheid wurde zu 99% nicht vom Chef erdacht, sondern von einem Rechtsberater mitgeprüft und vermutlich sogar vorformuliert. Das erkennt man an den Formulierungen und dem wirklich 100%ig korrekt aufgebautem Beschwerdebescheid. Es spricht also schonmal einiges dafür, dass die Sache korrekt gelaufen ist.

2. Der Befehl, dass man es dem Chef zu melden hat, wenn eine bestimmte - nicht der Kompanie zugehörige Person - in der Kompanie herumläuft ist rechtmäßig und verbindlich. Ich sehe hier keine Rechtsverletzung. Sie haben nämlich nicht das Recht anonym fremde Kompaniegebäude betreten zu dürfen. Das ist zwar durchaus üblich, aber einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Also kann der Befehl Sie auch logischerweise nicht in Ihren rechten verletzten.

3. Sie haben das Recht zur weiteren Beschwerde. Wenn Sie also weiterhin meinen, dass Ihnen Unrecht widerfahren ist, dann legen Sie weitere Beschwerde ein. Ich vermute ganz stark, dass das nicht bringen wird, denn auch in der nächsten Instanz wird der gleiche Rechtsberater beraten (der sitzt nämlich erst auf Divisionsebene). Aber das macht nichts, denn nach der weiteren Beschwerde können Sie die Entscheidung des Truppendienstgerichts beantragen, und dann kriegen Sie von wirklich hochoffiziell kompetenter Stelle gesagt, ob Ihnen Unrecht widerfahren ist oder nicht.


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