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Famulaturen beim Bund?

Begonnen von NF, 26. April 2019, 14:25:31

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NF

Hallo zusammen!

Zu mir: 24 Jahre jung, habe nach der Schule 3 Jahre erst als FWDLer und dann als SAZler bei den Jägern gedient (nein ich wurde nicht rausgeschmissen, ich war am Anfang in Hardheim da gabs für FWDLer die Option bis zum 30.06.16 SAZ zu werden was bei mir dann halt 3 Jahre waren. Man hat mich dann Gott sei Dank noch wegversetzen lassen bevor in Hardheim nur noch Gammeln angesagt war- also, noch mehr Gammeln als zuvor....aber ich schweife ab ). Ich studiere inzwischen zivil Medizin und muss mir mal langsam meine erste Famulatur organisieren. Dann les ich doch auf dem Zettel vom Landesprüfungsamt dass 1 Monat in einer "ärztlich geleiteten Einrichtung der ambulanten Versorgung, wie z.B. dem Sanitätsdienst der Bundeswehr" abzuleisten sei. Da ich eigentlich sowieso gerne noch mal eine Wehrübung machen wollte, da aber leider nichts draus wurde, hab ich da natürlich gleich spitze Ohren bekommen.

Ob das jetzt sinnvoll ist (in einer städtischen Poliklink sieht man sicher abwechslungsreichere Fälle) sei mal dahingestellt, erst mal die Frage ob das überhaupt möglich ist? Kann man als Medizin studierender Reservist (der ich ja automatisch bin) für 4 Wochen in einem Standortsanzentrum mitarbeiten und das ganze dann wie ne "normale" Famulatur, die man  draussen macht, bescheinigt bekommen?

crazy

Ja geht. Klär vorher mit deinem LPA, welche Vorraussetzungen die für die Anerkennung als Famulatur haben wollen. Du kannst auch deine Famulaturen als Wehrübung an einem BWK machen oder auch Teile deines Praktischen Jahres. Ich hatte erst vor kurzen eine PJler der war OSG d. R und hat Teile seines PJs als Wehrübung gemacht.

WirdMaHellImHals

Zitat von: crazy am 27. April 2019, 12:49:10
Klär vorher mit deinem LPA, welche Vorraussetzungen die für die Anerkennung als Famulatur haben wollen.

Das ist der springende Punkt. Beispielsweise erkennt das LPA in Hamburg eine Famulatur beim Truppenarzt nicht als Hausarztfamulatur an.
Deswegen vorher informieren, ansonsten lässt sich da mit etwas Eigeninitiative und Flexibilität sehr viel auf die Beine stellen.

ulli76

Das hängt halt sehr vom LPA ab. Als ambulante Famulatur wird es anerkannt. Die Hausarztfamulatur ist ja eine etwas spezielle mit einem gesonderten Ziel.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Luise

Moin, unbedingt mit dem LPA absprechen und sich was schriftlich geben lassen ;-) .
Ich habe auch Famulaturen über die Bundeswehr gemacht.
Melde dich einfach beim ärztlichen Leiter des SanVersZ und frag ihn/sie, ob das möglich ist. Bei mir hat er sofort ja gesagt.
Es zählt dann als ambulante Famulatur, in den BwKs entsprechend dann ganz normal als stationäre/ Krankenhaus- Famulatur.

Viele Spaß!


NF

Danke für die Antworten Leute! Gut zu hören.
@Luise: Einfach direkt beim fraglichen SanZentrum?
Regeln die dann das Reserve-HickHack ?

ulli76

Ja, im SanZ fragen. Hickhack wirst trotzdem haben, aber der ResSachbearbeiter unterstützt dabei.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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Tommie

So, jetzt kommen wir alle mal wieder auf den Boden der Tatsachen zurück ;D :

1. Es gibt keine Sanitätszentren mehr!
2. Die Sanitätsversorgungszentren als Nachfolger der Sanitätszentren haben keinerlei Stab!
3. Zuständig ist, wenn überhaupt, der Reservistenbearbeiter im übergeordneten Sanitätsunterstützungszentrum!
4. Für das Jahr 2019 wird das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohnehin nichts mehr, weil die Wehrübungstage für das laufende Jahr schon verplant sind!
5. Für das nächste Jahr besteht da schon eher die Möglichkeit!
6. Allerdings sollte man sich der Tatsache bewusst sein, dass sehr viele SanUstgZ und SanVersZ personell auf dem Zahnfleisch daher kommen, so dass man seine Wehrübungstage dann doch lieber auf den Personalersatz für Einsatz-Personal, anstelle für "Klötze an den beinen", die Famuli nun mal sind, verwendet!

Daher komme ich zu dem Schluss: Nicht enttäuscht sein, wenn das nichts wird ;) !

Luise

Uuuppps, ja Tommie hat recht, ich habe völlig überlesen, dass du ja gar nicht beordert bist  :-\ .

Zu Punkt 4: Man kann auch mal Glück haben  ;) , fragen kostet ja nichts.

Zu Punkt 6 kann ich aber sagen, dass wir sogar zeitgleich 3 Famulanten waren, aber dadurch, dass zeitweise nur ein Arzt anwesend war, war es  für uns umso lehrreicher, da wir die "einfachen" Fälle vorarbeiten konnten/ durften und man einfach noch mal Basic ausgiebig üben konnte. Also Anamnese und körperliche Untersuchung, eine (Verdachts-)diagnose stellen und dann anschließend dem Arzt die Patienten strukturiert vorstellen, um dann gemeinsam die Diagnose und Therapie zu überlegen.
Der Arzt wechselte dann immer zwischen "unseren" Behandlungszimmern. Wir hatten an unterbesetzten Tagen so im Schnitt 6-10 "eigene" Patienten am Vormittag. Wir fanden es alle ziemlich klasse und hat uns einiges gebracht. Es kommt am Ende, denke ich, immer auf den leitenden Arzt an und wie weit er "Bock" hat.

Mag aber auch sein, dass es bei uns was anderes war, weil wir alle schon weiter waren im Studium. Am Ende kam jedenfalls viel Lob und Dank und ich hatte jedenfalls nicht das Gefühl als "Klotz am Bein" betrachtet zu werden.



ulli76

Man kann als Famulant auch gut durch die verschiedenen Funktionen rotieren. Behandlungsraum, Labor, Ergometrie, Hörtest,sehtest....Je nach dem was man bisher wenig gemacht hat, kann man da gut Erfahrungen sammeln.
Oder eben Patienten voruntersuchen und dem Arzt präsentieren.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

GastXYZ

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

zum Thema Famulatur bei einer Sanitätseinrichtung der Bundeswehr, beispielsweise einem Bundeswehrkrankenhaus, im Rahmen eines Reservistendienstes mal ein paar Fragen aus personaltechnischer Sicht:

1. Nach welchem Paragraphen müsste die Reservistin oder der Reservist herangezogen werden müssen? Vermutlich Paragraph 61 SG (Ausbildungszwecke)?

2. Wie begründet man die dienstliche Notwendigkeit? Insbesondere, wenn die Reservistin oder der Reservist auf einem Dienstposten anderswo in einer gänzlich anderen Verwendung beordert ist?

Ich frage für einen Freund (ehemaliger ROA SaZ 2). Aktuell ist BAPersBw VI und die betroffene Sanitätseinrichtung massiv mit der Thematik überfordert.

Der Reservist, der zivil Medizin studiert, möchte die Famulaturen auch nutzen, um den ZSanDstBw besser kennenzulernen. Das Ziel ist eine mögliche Umbeorderung nach der Approbation. Bis dahin möchte der Reservist zweigleisig fahren und die Beorderung anderswo (vorerst) nicht aufgeben.

Vielen Dank schonmal.

PzPiKp360

Vielleicht auch mal hier fragen:

https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/die-reserve-der-bundeswehr/reservist-werden-in-der-bundeswehr-/reservist-im-sanitaetsdienst

ZitatKommando Sanitätsdienst der Bundeswehr Fachbereich Reservistenangelegenheiten
Rheinkaserne
Andernacher Straße 100
56070 Koblenz

Hotline für Reservistenangelegenheiten
Telefon +49261-896-32444
E-Mail-Adresse KdoSanDstBwReserve[AT]bundeswehr[PUNKT]org

GastXYZ

Das mit der Hotline für Reservistenangelegenheiten ist schon passiert. Das KdoSanDstBw stimmt der Famulatur zu, kommt aber bei BAPersBw VI nicht weiter. Die von mir gestellten Fragen bleiben weiterhin offen.

GastXYZ

Könnte das Ganze als "Truppenpraktikum" außerhalb der Beorderungsverwendung verkauft werden? Kann dadurch die dienstliche Notwendigkeit gerechtfertigt werden? Ich suche nach Erfahrungswerten.

LwPersFw

#14
Zitat von: GastXYZ am 13. Januar 2024, 15:00:38

Das KdoSanDstBw stimmt der Famulatur zu, kommt aber bei BAPersBw VI nicht weiter.


Wie ist denn die konkrete Position des BAPersBw dazu ?

Wie wird diese begründet ?

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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