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Spießvertreter

Begonnen von Jägerlein1, 07. Mai 2019, 20:24:45

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Jägerlein1

Guten Abend zusammen,

Ist irgendwo geregelt, wer den Spieß vertreten darf?
Klar, logischerweise gibt es dazu einen Vertreterbefehl, aber wäre es theoretisch möglich, dass ein Feldwebel der Vertreter vom Spieß wird oder wäre das im Dienst grad zu niedrig?

Ich hoffe Sie verstehen, was ich meine.

DeltaEcho

Geregelt ist dies normalerweise in einem Kompanie Grundsatzbefehl.

KillBurn93

Ein Spieß und auch seine Vertreter sollten grundsätzlich schon eine lange Dienstzeit vorweisen können um die an sie gestellten Aufgaben erfüllen zu können.
In vielen Fällen haben die Spießvertreter schon die Spießlehrgänge besucht und sammeln Erfahrung oder warten auf einen entsprechenden Posten als Spieß.
Das ein höchstwahrscheinlich unerfahrener Feldwebel Vertreter wird halte ich persönlich für alles andere als realistisch.
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

KlausP

Zitat... In vielen Fällen haben die Spießvertreter schon die Spießlehrgänge besucht und sammeln Erfahrung oder warten auf einen entsprechenden Posten als Spieß. ...

Das muss dann aber vollkommen neu sein. In allen mir bekannten Fällen wurden die Lehrgänge erst zugewiesen, wenn der Kamerad schon (meist mehrere Monate, aber je nach Lehrgangskapazität auch über ein Jahr) auf dem Dienstposten saß. Ich kann mich nicht erinnern, dass jemals Spieße "auf Vorrat" ausgebildet wurden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

S1NCO

Die Lehrgänge zum KpFw sind auch meist sehr gut ausgebucht.
Wie allgemein alle Lehrgänge, die die von der Inspektion angeboten werden.

In meinem Btl werden die Spieße durch ihre PersFw vertreten.
Zumindest bei allem, was nun nicht gerade einen repräsentativen Zweck hat. Das übernimmt dann meist der KpTrpFhr.

KillBurn93

Kenne es bei uns nur so das die Wachtmeister (Spieß) eben nicht einfach so vertreten werden können. Vielleicht ist das aber auch mal wieder unterschiedlich geregelt ::)
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

KlausP

Zitat... In meinem Btl werden die Spieße durch ihre PersFw vertreten.
Zumindest bei allem, was nun nicht gerade einen repräsentativen Zweck hat. Das übernimmt dann meist der KpTrpFhr. ...

Das wäre auch mein Vorschlag an den Chef gewesen. Der PersFw ist "papiermässig" einfach näher dran am Spießgeschäft und der KpTrpFhr hatte zu meiner Zeit genug mit seinem Kram zu tun. Letzteres mag sich ja geändert haben, seitdem es einen KpEinsOffz gibt (oder auch nicht  ;)).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jägerlein1

Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Diese gängige Praxis kenne ich auch, dass es normalerweise der Perser, KTF oder zur Not auch ein erfahrener Zugführer macht, wenn der Spieß verhindert/krank oder kommandiert ist.

Aber ist es trotzdem möglich, einen frischen Feldwebel dafür einzusetzen oder regelt irgendeine Vorschrift die Vertretung, bzw. wer vertreten darf?

dunstig

Bei uns damals ging es in der Ferienzeit runter bis zum OFw, der dann Spießvertretung gemacht hat, einfach weil er der dienstgradhöchste und erfahrenste verbliebene Feldwebeldienstgrad in der Einheit war.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

wolverine

Wenn kein anderer mehr da ist, muss es ja irgendeiner machen, sofern etwas Dringendes zu tun ist. Letztendlich ist der Chef verantwortlich für seine Kompanie und der Kommandeur für sein Bataillon. Insofern regelt ein Befehl die Vertretungen und hierbei sollte es eben einer sein, der es fachlich halbwegs kann und das Gefüge der Einheit nicht durcheinander bringt.
Die Spießvertretung war zu meiner Zeit ein durchaus sensibles Thema und wurde von einigen immer sehr genau beobachtet.
Aber ich glaube jetzt nicht, dass eine Vorschrift dies konkreter einschränkt und halte das auch in Ansehung der Handlungsmöglichkeiten der Verantwortlichen nicht für sinnvoll.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

... der OG Dosenkohl wird kein Vertreter werden - wenn kein "vernünftiger" Vertreter verfügbar ist, muss man halt auf Rückkehr warten.

(Ein junger Fw ist mMn als Vertreter nicht geeignet).

LwPersFw

Zitat von: wolverine am 08. Mai 2019, 07:44:04

...Letztendlich ist der Chef verantwortlich für seine Kompanie und der Kommandeur für sein Bataillon.
Insofern regelt ein Befehl die Vertretungen und hierbei sollte es eben einer sein, der es fachlich halbwegs kann und das Gefüge der Einheit nicht durcheinander bringt.


Mehr gibt es fachlich dazu auch nicht zu sagen. Der DV entscheidet. Punkt.

Alles andere sind persönliche "Empfindungen"...  ;D


Mal aus der Geschichte...

Die Lw hatte "früher" die InnDstBearb B und PersFw ... dotiert Fw/OFw.

Also 2 Verwendungen in einer Person. Oft noch ohne personellen Unterbau... außer 1 - 2 Wehrpflichtige.

Und der InnDstBearb B war der "Spieß" der Einheit ... durfte sich nur nicht StffFw (KpFw) nennen ... weil er für zu wenige Soldaten zuständig war... ich meine die Grenze lag bei 65

Aber z.B. in einer NschStff von früher hatte man zu den 60 Soldaten ... noch gut 60 Zivilbeschäftige in Küche, Lager, etc. ... um die man sich auch kümmern musste... die zählten nur nicht...

Trotzdem hatten diese Kameraden kein Deut weniger zu tun, oder weniger Verantwortung als ein "richtiger" Spieß... und der Chef hatte auch den Anspruch, dass der Betreffende so handelt und arbeitet.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Jägerlein1

Hier kocht das Thema grade ziemlich über.
Unser Spieß bestimmt einen jungen Fw zu seinem Vertreter, was natürlich bei allen anderen Angehörigen des Unteroffizierkorps für Unmut sorgt, weil somit alle im Dienstgrad höher übergangen werden.
Bisher sieht es auch nicht so aus, als würde der DV einschreiten.
Daher die Frage, ob es nicht doch eine feste Regelung gibt, wer vertreten darf.

Wie ich den Antworten entnehmen kann, gibt es eine solche nicht. Daher wird das wohl möglich sein, jedoch nicht der feinen Art entsprechen.

KlausP

Normalerweise wird sowas in der Dienstanweisung des KpFw befohlen. (Siehe auch Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-2 "Leben in der militärischen Gemeinschaft", Anlage 2.2)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Al Terego

Zitat von: Jägerlein1 am 08. Mai 2019, 10:02:01
Bisher sieht es auch nicht so aus, als würde der DV einschreiten.

Der Spieß ist einer der wichtigsten Mitarbeiter und Berater des Chefs - und hier wird der Chef nicht tätig? Ohne Worte!

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