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Alten TG Bescheid vom letzten Jahr anfordern

Begonnen von Einsame Kämpferin, 23. Mai 2019, 15:13:30

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Einsame Kämpferin

Hallo miteinander  :)

Ich bin TG Empfänger nach §3 und ich habe folgendes Problem:

Ich wollte meine ganzen Sachen für meinen Steuerberater zusammensuchen,
da ist mir aufgefallen, dass mir der Bescheid vom Juli 2019 fehlt. Ich habe nun
im BwDLZ angerufen und gefragt, ob sie mir vielleicht eine Kopie von diesem
Bescheid schicken würde. Daraufhin wurde mir geantwortet, dass es keine
Kopie geben würde und es nur diese eine Ausfertigung geben würde  :o

Diese Aussage hat mich nun doch ein wenig verwundert. Stimmt das, das sie wegen
dem Datenschutz keine Kopie speichern dürfen (war die Begründung dafür)  ::)

Hoffe einer von euch kann mir hier weiterhelfen :D


Andi

Da die Zahlungsbegründenden Unterlagen in hardcopy oder digital aus 2018 in deiner TG-Akte der Verwaltung definitiv noch vorliegen müssen, ist es eventuell richtig, dass es keine Ausfertigung eines Bescheides mehr an dich gibt, aber auf Antrag muss die Verwaltung in der Lage sein diese Zahlung nachzuvollziehen und dir eine Zahlungsbestätigung auszustellen - die einzeln angewiesenen Zahlungen sind sogar in SAP nachvollziehbar. Für diese Zweitausfertigung könnte dir natürlich theoretisch eine Verwaltungsgebühr auferlegt werden, mit der dir gegenüber getätigten Aussage brauchst du dich aber definitiv nicht zufrieden zu geben.
Der Datenbestand für Zahlungen von Trennungsgeld muss alleine aus Gründen von Prüfungen der Dienstaufsicht oder des Bundesrechnungshofes noch verfügbar und überprüfbar sein. Ich überlege gerade welche Fristen hier zum Tragen kommen, aber ich meine es sind sogar 10 Jahre.

Gruß Andi
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Einsame Kämpferin


pzmeier

eine kleine Ergänzung:
TG-Akten bestehen grundsätzlich aus 2 Nebenakte (eine Grund- und ein Abrechnungsakte). Die Abrechnungsakte wird je HHJ geführt und zu Beginn des nächsten archiviert. Die Akten/Bescheide des vergangenen Jahres sind also nicht zwangsläufig direkt verfügbar. Im Rahmen der zentralen Abrechnung des Trennungsgeldes durch die Kompetenzzentren kommt erschwerend hinzu, das die Archivierung grundsätzlich Aufgabe des BfdHH ist.
Meine Bitte ist daher, die Abrechnungsbescheide bzw. Mitteilungen über RK und TG sorgfältig aufzubewahren. Der Aufwand Bescheide neu zu erstellen ist bei der zeitnahen Bearbeitung von aktuellen Forderungsnachweisen/Erstattungsanträgen besser angelegt.
Die Vernichtung der Grund- und Nebenakte erfolgt nach 5 Jahren, vergleiche Personalaktenverordnung Soldaten - SPersAV,  §5(3)
https://www.gesetze-im-internet.de/spersav/__5.html

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