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Alter Feldanzug Moleskin/oliv - privat tragen

Begonnen von msnbg69, 11. Juni 2019, 17:21:52

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alpha_de

Nur dass der alte Feldanzug, steingrau-oliv keine Uniform der Bundeswehr mehr ist.

Und er sieht auch kaum der Flecktarnuniform zum Verwechseln ähnlich.

KlausP

Das weiß aber Omma Lisbeth Müller nicht, weil ihr Enkel Kevin immer in NATO-oliv am Wochenende ,,vorne Wehrmacht" nach Hause kam ... also so um 1990 rum ...  ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ alpha_de:

Ausreichend ist der EINDRUCK einer Uniform - und dieser Eindruck drängt sich bei einer ECHTEN (ehemaligen) Unifom dchon deutlich auf ...

schlammtreiber

Zitat von: KlausP am 29. September 2022, 16:01:13
Das weiß aber Omma Lisbeth Müller nicht, weil ihr Enkel Kevin immer in NATO-oliv am Wochenende ,,vorne Wehrmacht" nach Hause kam ... also so um 1990 rum ...  ;D

Meine Omma war richtig schockiert und beunruhigt, weil ich so einen seltsam gefleckten Anzug trug und bei einer "Sicherungsstaffel" war. Ihr Kommentar: "Gibt´s die etwa noch?!?!?"  ;D
Semper Communis
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alpha_de

Da sagt das Gesetz aber etwas anderes... Eine Uniform oder etwas, was ihr zum Verwechseln ähnlich sieht... denn ansonsten wären auch beliebige historische Uniformen bspw der Polizei mit erfasst.
Der FA, steingrau ist aber keine Uniform der Bundeswehr mehr und sieht der gültigen Bw Uniform auch nicht zu verwechseln ähnlich. Es läuft kein Soldat mehr in steingrau herum.
Und für die Verwechselungsgefahr wird es auch kaum reichen, einen Fall zu konstruieren, in dem ein Mensch die Sachen verwechselt, hier wäre wohl auf den Durchschnitt abzustellen.

F_K

@ alpha_de:

Lese einfach den Strafrechtskommentar dazu - da ist ein Fall drin, wo ein Täter ein Grünes T Shirt mit der Aufschrift "Polizei" getragen hat - mit grüner Hose.

Die Polizei hat eine solche Uniform nicht - und trägt auch keine T Shirts (zumindest damals nicht) - hat aber für eine Verurteilung gereicht.

... und halte den "Durchschnitt" nicht für "schlauer" als er ist - ich war mal in "tadelloser" Uniform mit G36 in einer Tankstelle (auf dem Marsch, dazu noch ein paar Kameraden, ebenfalls bewaffnet, in Uniform) - Kommentar eines Jugendlichen - die "Knarre sei nicht echt, weil Plastikteile dran ..."

(ja, und die P8 mit Sicherungsmunition hat auch Plastik dran ... ).

Ralf

Sollten diese Auslegung nicht den Gerichten vorbehalten bleiben und ergehen wir uns wieder in akademischen Diskussionen?
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F_K

@ Ralf:

Die Auslegung von Gesetzen obliegt Gerichten - und das "gebündelte Wissen / Rechtssprechung" findet sich dann in Strafrechtskommentaren bzw. den  Urteilen - deshalb mein Verweis auf diese Quellen.

Es ist so, wie Andi ist dargestellt hat.

Beuteberliner

@F_K, dann hätte es ja keiner zusätzlichen Kommentierung durch Sie bedurft, wenn der Kommentar von @ Andi völlig richtig und ausreichend war.

F_K

@ Beuteberliner:

Leider gibt es Menschen, die nach dem richtigemnBeitrag von Andi falsche Behauptungen schreiben (weil entweder / umd Andis Beitrag nicht verstanden wurde oder halt nicht nachgelesen wurde).

Ralf

Ist wohl mal wieder alles gesagt, beenden wir das hier doch besser.
(Manchmal seid ihr anstrengend)
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