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Frage zur SÜ1

Begonnen von Mattek_1984, 27. Juni 2019, 17:23:52

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Mattek_1984

Hallöchen,
Bin gerade dabei meine Sicherheitserklärung für die SÜ1 zur Einstellung auszufüllen.
Nun ist dort die Frage ob Ich schonmal eine Lohn/Kontopfändung hatte. Nun ja wie es manchmal so läuft im Leben hatte Ich dieses Jahr eine Kontopfändung durch das Hauptzollamt. Und zwar ging der Pfändungsbescheid am 17.05.19 an meine Bank, am 27.05.19 habe Ich mich mit dem Hauptzollamt auf eine Ratenzahlung geeinigt und dafür einen Ratenplan mit Auflistung der genauen Restschuld mit Datum und Höhe der Summe bekommen. Dabei geht es um Rund 182€ falls dies relevant ist.

Habe dieses jetzt in der Sicherheitserklärung mit ja beantwortet und kurz und knapp Angaben dazu unter Nummer 10 gemacht.
Sollte Ich den ausgehandelten Ratenplan mit anfügen? Oder holt sich der MAD das direkt von dem Hauptzollamt ?

Mit freundlichen Grüßen

Andi

1) Wenn du einer Sicherheitsüberprüfung unterliegst sollte es schon alleine schon vom Verfahren her (und seinem Zweck) klar sein, dass das nichts für die Öffentlichkeit ist (ja, das hier ist die Öffentlichkeit)

2) Du hast einen Ansprechpartner bei der Bundeswehr für diese Sicherheitsüberprüfung, der dir diese Frage beantworten wird.

Gruß Andi
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Mattek_1984

Hallo Andi,

In dem Schreiben steht das alle die an dem 01.07.2017 positiv das Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen, eine einfache Sü1 durch das KCdBw im Anschluss der Einplanung einzuleiten ist.
Anbei war ein Antragsformular Sicherheitserklärung, dieses fülle Ich gerade aus und dies soll zur Eignungsfeststellung mit gebracht werden. 

Den Ansprechpartner werde Ich morgen anrufen, jedoch wusste Ich nicht das dieses Formular schon die eigentliche SÜ1 ist.

Ich bitte um Entschuldigung.

Mit freundlichen Grüßen

F_K

Aber Ja, die Frage ist mit Ja zu beantworten und kurz zu erläutern.

Andi

Zitat von: Mattek_1984 am 27. Juni 2019, 17:43:42
In dem Schreiben steht das alle die an dem 01.07.2017 positiv das Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen, eine einfache Sü1 durch das KCdBw im Anschluss der Einplanung einzuleiten ist.

Cool, gib uns noch mehr Infos über dich...
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Mattek_1984

Moin,
Wieso den noch mehr Info's über mich?

Dieses Schreiben bekommen alle die zur Eignungsfeststellung eingeladen werden.
Habe schon mit dem Ansprechpartner telefoniert und die Sachlage erklärt und geklärt.

Trotzdem danke für die Hilfestellung.

Mit freundlichen Grüßen

F_K

@ Andi und Mattek_1984:

Die gegebenen Infos bezüglich einer SÜ1 für angehende Soldaten ist weder geheim, noch als VS eingestuft.

Warum nicht? Weil es hier um die Umsetzung von GESETZEN geht, und die sind per Definition in Deutschland öffentlich verfügbar.

Auch ist das Formular bzw. die Ausfüllhilfe "öffentlich" - lediglich nach dem Ausfüllen handelt es sich um PersDat, die dann entsprechend zu schützen sind (weil es persönliche Daten sind, nicht, weil es dann VS wäre).

KlausP

Zitat von: Mattek_1984 am 28. Juni 2019, 09:35:23
Moin,
Wieso den noch mehr Info's über mich?

Dieses Schreiben bekommen alle die zur Eignungsfeststellung eingeladen werden.
Habe schon mit dem Ansprechpartner telefoniert und die Sachlage erklärt und geklärt.

Trotzdem danke für die Hilfestellung.

Mit freundlichen Grüßen

Diese Regelung besteht ja nun inzwischen auch schon 2 Jahre. Eigentlich müsste nach meiner bescheidenen Meinung bereits der Karriereberater darauf hinweisen, dass eine SÜ durchgeführt wird oder es sollte, genauso wie der Hinweis auf das Führungszeugnis bzw. die unbeschränkte BZR-Auskunft, in den Personalbogen aufgenommen werden. Obwohl - das lesen ja auch einige nicht, bevor sie unterschreiben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Mattek_1984

Hallöchen nochmal,
wie schon erwähnt habe Ich die Sachlage dazu schon geklärt.

Das eine SÜ1 durch geführt wird vor der eigentlichen Verpflichtung(Einstellung) wurde mir gesagt, habe auch auch bis auf diese Restschuld alles im Griff was meine Finanzen angeht. Würde dies auch sofort begleichen, was jedoch ohne derzeitige Anstellung nicht geht. Ebenso würde mir gesagt  das ein Führungzeugniss nach Paragraph 30 Abs. 5 BZRG angefordert wird bzw angefordert werden muss von mir bei der Stadt.

Mit freundlichen Grüßen

Kestrel

Kleiner Hinweis dazu, auch wenn scheinbar alles geklärt zu sein scheint:

Der Karriereberater (oder auch der Einplaner) dort muss nicht unbedingt mehr als eine ganz grobe Ahnung von der Durchführung eine SÜ haben. Und was man einem dieser beiden im Zusammenhang mit der SÜ erzählt oder nicht erzählt ist auch nicht relevant - keiner kann belastbare Aussagen dazu treffen.

Besser ist es also in so einem Fall, in der Sicherheitserklärung ein Kreuz bei "Gewünschtes persönliches Gespräch" zu setzen - entweder beim SiBe oder noch besser direkt beim MAD. Das, was dort im Gespräch gesagt wird, wird dann auch berücksichtigt bei der Durchführung der SÜ.
Alles andere ist nur nettes Geplauder.

F_K

@ All:

Die SÜ wird NICHT vor der Verpflichtung eingeleitet - lediglich das Formular wird schon ausgefüllt, um bei einer möglichen Verpflichtung schon vorzuliegen und DANN als Basis der Einleitung verzugsfrei genutzt werden zu können.

Das Führungszeugnis muss lediglich von zukünftigen Mannschaftssoldaten angefordert werden - bei UA / FA / OA wird dies durch den Dienstherr angefordert.

(Sollte für die SÜ keine Rolle spielen bei der Höhe - aber wer eine Kontopfändung hatte, der hat(te) seine Finanzen nicht im Griff - daher ja die Frage.)

Andi

Zitat von: F_K am 28. Juni 2019, 09:58:44
Die gegebenen Infos bezüglich einer SÜ1 für angehende Soldaten ist weder geheim, noch als VS eingestuft.

Einfach mal logisch darüber nachdenken, dann kommst du vielleicht auch darauf, dass die Information, dass jemand spezifisch einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden soll keine Information ist, die in die Öffentlichkeit gehört. Wenn du danach bei deiner Meinung bleibst kann ich das nicht ändern, sie ist halt nur geprägt von mangelndem Sachverständnis.
Die Verbindung oben genannter Information mit dem Hinweis, dass es konkrete Dinge gibt, die relevant für das Ergebnis einer Sicherheitsüberprüfung sind öffentlich zu posten ist darüber hinaus nicht nur unzweckmäßig, sondern schlicht und einfach unglaublich naiv.

Beide Informationen gehören nicht ins Internet, nicht in die Öffentlichkeit und sollten ausschließlich zwischen den beiden hier relevanten Akteuren - Bewerber und Sicherheitsbeauftragter - thematisiert werden.

Gruß Andi
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F_K

@ Andi:

Du hast anscheinend den Punkt nicht verstanden / aufgenommen.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird JEDER neu einzustellender Soldat (seit 2017) wegen der Waffenausbildung einer SÜ1 unterzogen - diese Information ist nicht nur offen, sondern öffentlich - "militärisch" gibt es daher kein Schutzbedürfnis" im Sinne VS - sogar das Verfahren dazu wurde in der Einführung hier diskutiert.

Einzig richtig ist der Ratschlag, gewisse persönliche Informationen nicht im Internet zu verbreiten - aber dies ist ein Ratschlag, kein Gesetz oder Vorschrift.

Mattek_1984

@Andi & @F_K

Nun zankt euch doch bitte nicht wegen meiner Dummheit.

Wollte gern die Frage geklärt haben und habe dies ja nun heute mit dem Ansprechpartner geregelt wie Ich dort vorgehen soll.

Ich würde den Post auch gern bearbeiten und die Sachen entfernen die relevant sind, aber dies geht leider nicht.

Also von mir aus kann dies gern geschlossen/gelöscht/entfernt werden.

Mit freundlichen Grüßen


Andi

Zitat von: F_K am 28. Juni 2019, 18:02:07
Du hast anscheinend den Punkt nicht verstanden / aufgenommen.

;) Glaub das, wenn es dir hilft...
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