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hib-Meldung 945/2019 vom 29.08.2019

Begonnen von Thomi35, 29. August 2019, 15:40:54

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Thomi35

Digitaler Verteidigungsfall nicht definiert

Verteidigung/Antwort - 29.08.2019 (hib 945/2019)

Berlin: (hib/AW) Der Begriff "digitaler Verteidigungsfall" wird von der Bundesregierung nicht verwendet und sie verfügt deshalb hierfür über keine festgelegte Definition. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/12235) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11734). Der Begriff stelle keinen Rechtsbegriff dar, der an rechtliche Voraussetzungen anknüpft oder rechtliche Konsequenzen auslöst. Im Fall eines bewaffneten Angriffs stehe der Bundesrepublik das Recht zu, sich zu verteidigen. Dies umfasse neben allen nach Maßgabe des Völkerrechts zulässigen militärischen Mitteln auch den Einsatz von militärischen Cyber-Fähigkeiten.

Quelle



Edit: Überschrift korrigiert!

Thomi35

Die Überschrift ist leider falsch. Es handelt sich um die

hib-Meldung 945/2019 vom 29.08.2019.

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