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Verpflichtungsprämie

Begonnen von north98, 09. September 2019, 18:00:56

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north98

Moin,
Kurze Frage an euch da nicht einmal mein Personalfuehrer mir irgendwelche Informationen geben kann🤔.
Es geht darum das ich laut meiner Einplanung vom 18.10.2017 Prämoenberechtigt bin in meiner Verwendungsreihe 53.
Mein Perser meinte jetzt zu mir nachdem ich gefühlt 1000mal nachgefragt habe das ich am 12.06.2018 meine Verpflichtungserklärung unterschrieben habe und dort keine Prämie ausgeschrieben war. Jetzt meine Frage, wie verhält es sich da jetzt? Theoretisch muesste ich diese doch trotzdem bekommen da ich dies ja auch schwarz auf weiß auf meiner Einplanung stehen habe.
Mit freundlichen Grüßen

KillBurn93

Prämien sind an Dienstposten und nicht an Verwendungsreihen gebunden. Es kann sein das Zwei Soldaten im gleichen Büro sitzen, die gleiche Tätigkeit ausführen und im allgemeinen alles identisch ist aber nur einer von beiden erhält eine Prämie.
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

Ralf

Schau halt auch selbst mal au deine Verpflichtungserklärung, wann du die unterschrieben hast. I.d.R. ist die sie ja vor der Einplanung und nicht 8 Monate später. Oder war irgend etwas außergewöhnliches in diesem Zeitraum?
Ausschlaggebend ist das Datum der Verpflichtungserklärung.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

#3
Zitat von: north98 am 09. September 2019, 18:00:56

Theoretisch muesste ich diese doch trotzdem bekommen da ich dies ja auch schwarz auf weiß auf meiner Einplanung stehen habe.


"Im Falle einer Einplanung bzw. einer Erstverpflichtung mit Bewährungszeit auf einem prämienberechtigten DP/in einer prämienberechtigten Verwendung
ist durch den zuständigen Einplaner bzw. die zuständige Einplanerin im Karrierecenter der Bundeswehr (KarrC Bw)/Assessmentcenter Führungskräfte der
Bundeswehr (ACFüKrBw) das Formblatt ,,Hinweis zur Prämiengewährung" auszufüllen und nach Freigabe durch BAPersBw I 1.3.4, auszuhändigen.

Bei einer beabsichtigten Prämiengewährung durch das personalführende Referat ist ein Gewährungsbescheid zu erstellen."


Haben Sie das o.g. Formblatt erhalten ?

Und auch wenn nicht ... Ihre Unterlagen aber von einer Prämienberechtigung sprechen...

Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Zahlung der Prämie.
Fügen Sie als Beleg Kopien der Unterlagen bei, die aus Ihrer Sicht die Berechtigung belegen.
Dann wird dies vom BAPersBw geprüft ... und Sie erhalten einen Bescheid.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

north98

Danke für die Antworten, dann werde ich das mal so machen wie sie mir das geschrieben haben. Mein Bearbeiter beim BaPers fühlte sich wohl nicht in der Lage mir die Frage zu beantworten. :o

Ralf

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