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Abschlussgespräch beim Zahnarzt

Begonnen von NocteMiles, 08. Oktober 2019, 05:40:31

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NocteMiles

Guten Morgen Kameraden,

ich hätte mal ne kurze Frage wegen der Fürsorge des Dienstherrens. Meine Zahnspangenbehandlung findet nach 4 Jahren sein Ende und das Abschlussgespräch, dass lediglich die Kostenfrage für meine Eltern klären soll findet bald statt, aber eben nach meinem Dienstantritt. Muss ich dafür eine Überweisung von einem Bundeswehrzahnarzt anfordern? Oder zählt das nicht, da die Kosten noch von meinen Eltern getragen werden würden

ulli76

Wieso tragen deine ELtern die Kosten? Selbstzahler? Dann gibt es keine Überweisung. Lief das bisher über die KK, dann bekommst du eine Überweisung.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K


NocteMiles

An sich ja, aber die KK war der Meinung, dass anhand des Mitmachens von meiner Seite zu entscheiden. Und das wird in diesem treffen geklärt. Also ob KK oder ich )meine Eltern, da ich bei ihnen mitversichert war) das zahle

F_K

Wenn da keine Behandlung erfolgt - wird es keine Überweisung geben.

Ich rate an, den Termin vorzuverlegen, oder nur durch die Eltern wahrnehmen zu lassen - die Frage der Mitarbeit sollte ja schon in den letzten 4 Jahren geklärt gewesen sein.

Thomi35

Dem Beitrag des TE liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Von Versicherten der gesetzlichen KV wird während einer Behandlung mit einer Zahnspange zunächst bei jeder Abrechnung 10 % Eigenanteil verlangt. Nach dem erfolgreichen (!) Ende der Behandlung, die von der kieferorthopädischen Praxis bescheinigt werden muß, wird diese Eigenanteile von der Krankenkasse zurückerstattet.

Bei dem Termin geht es offensichtlich um diese Bescheinigung.

Tommie

Nachdem das Gespräch bei dem Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden erst nach Ihrem Dienstantritt ist, rate ich dringend dazu im Vorfeld mit der Krankenkasse abzuklären, wie sich das verhält! Hier kann von ... dann zahlen wir sowieso nichts ....bis auch gehen Sie mal zu dem Gespräch hin, etc. alles dabei heraus kommen! Und mit dem betreffenden "Schmerzlosen Bohrer" sollten Sie abklären, ob bei diesem Gespräch Ihre Anwesenheit notwendig ist, da dies speziell während einer Grundausbildung auch nicht immer gewährleistet werden kann!

Andi8111

Hier greift das Prinzip, dass der Kostenträger, der die formale Kostenübernahme bestätigt hat, die Behandlung abschließend übernimmt.

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