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Mehrere Fragen zu Auszeichnungen

Begonnen von KaffeeJunge, 31. Oktober 2019, 17:23:28

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KaffeeJunge

Hallo zusammen,

nach längerer Abstinenz zum Thema und zur Bundeswehr hat sich eine Situation ergeben, in der ich Uniform tragen werde. Und zwar die große, mit allem was dazu gehört. Nun ergeben sich mir aufgrund der geänderten 37/10 ein paar Fragen (und bitte wirklich nur knapp und konkret antworten, denn ich habe die Dienstvorschrift gelesen. Den Rest weiß ich):

1. Ich habe in meiner aktiven Dienstzeit den TAG durchlaufen und bestanden, habe aber mittlerweile keine gültige TUKV mehr. Bin ich trotzdem berechtigt das neue Tätigkeits-/ Sonderabzeichen zu tragen?

2. Mit wurde damals das Ehrenkreuz in Silber für eine hervorragende Einzeltat verliehen. Bin ich weiterhin berechtigt den verliehenen Orden zu tragen oder muß ich mir die neue Form mit rotem Rand besorgen?

3. Und letzte Frage: Mir wurden außerdem drei Einsatzmedaillen verliehen, alle in Bronze. Da die große Ordensspange nur sechs Orden zeigen darf, muß ich hier eine Auswahl treffen. Frage: Dürfen auf dem Band des Originalordens, wenn die Einsatzmedaille montiert ist, mehrere Kampfspangen getragen werden?

Schonmal vielen Dank für die Hilfe und beste Grüße.

KaffeeJunge

Irgendwie kann ich meinen Beitrag nicht editieren.

Das mit der Kanpfspange ist natürlich völliger Unsinn. Ich meinte Gefechtsspange.

Entschuldigung.

Tommie

Zu Ihren Fragen:

1. WTF ist TAG und TUKV? Beide Abkürzungen sind mir nicht geläufig! Weiterhin dürfen einmal erworbene Tätigkeitsabzeichen in der Regel weiter getragen werden, es sei denn die Vorschrift benennt Ausnahmen, wie z. B. beim Heeresbergführer!

2. Sie tragen immer die Version, die Ihnen verliehen wurde! Wenn es "damals(TM)", als Ihnen das Ehrenkreuz verliehen wurde, die Variante mit dem roten Rand nicht gab, dann tragen sie eben die ohne! Eigenständig beschaffen tun sie nichts!

3. Wenn die große Ordensspange nur sechs Auszeichnungen zulässt, was laut Vorschrift korrekt ist, dann muss man eben Prioritäten setzen und sich nicht dabei auch noch das "Abzeichen für unfallfreie Teilnahme an der Truppenverpflegung" dorthin machen ;) ! In der Vorschrift steht eine Reihenfolge, un die halten Sie so lange ein, bis sie die sechs Orden und Ehrenzeichen voll habnen. In Ihrem Falle wäre das wohl das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Silber, dann die drei deutschen Einsatzmedaillen und weiter gemäß der Reihung!

Andi8111

Zitat von: Tommie am 02. November 2019, 08:52:56
Zu Ihren Fragen:
1. WTF ist TAG und TUKV?
TAG: Taucherarztgehilfe
TUKV: Taucher-/Kampfschwimmer-/UBootfahrer-Verwendungsfähigkeit.

F_K

Zu 1.)

Nein - ohne Besitzzeugnis darf man nichts tragen.
Sachlich wäre zu klären, ob ein Gehilfe dem heutigem TA überhaupt entspricht.

Tommie

@ Andi8111:

Danke für die Nachhilfe, damit hatte ich bisher nichts zu tun ;) !

@ F_K:

Das ist zweifelsohne richtig! Wenn dem TE das Tätigkeitszeichen verliehen wurde, darf er es tragen. Wurde es ihm nicht verliehen, hat er keine Trageberechtigung! Aber ... Achtung: Taucherarzt und Taucherarztgehilfe sind zwei paar Stiefel ;) !

F_K

Ich meinte mit TA Tätigkeitsabzeichen.

Der "Gehilfe" hat KEIN Tätigkeitsabzeichen, der "Assistent" ist vermutlich "echtes" medizinisches Personal.

gast999

Vielleich hilft dieser link etwas weiter bzgl trageordnung etc
https://www.ordensmanufaktur.net/deutsch/ordensspangen/gro%C3%9Fe-ordensschnalle-f%C3%BCr-angeh%C3%B6rige-der-bundeswehr/

KaffeeJunge

Zitat von: Tommie am 02. November 2019, 08:52:56
Zu Ihren Fragen:

3. Wenn die große Ordensspange nur sechs Auszeichnungen zulässt, was laut Vorschrift korrekt ist, dann muss man eben Prioritäten setzen und sich nicht dabei auch noch das "Abzeichen für unfallfreie Teilnahme an der Truppenverpflegung" dorthin machen ;) ! In der Vorschrift steht eine Reihenfolge, un die halten Sie so lange ein, bis sie die sechs Orden und Ehrenzeichen voll habnen. In Ihrem Falle wäre das wohl das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Silber, dann die drei deutschen Einsatzmedaillen und weiter gemäß der Reihung!

Das ist mir schon klar. Aber darf ich auf dem Band des a Ordens mehrere Gefechtsspangen tragen?


Bez. des genannten Tätigkeitsabzeichens, ich meine das da: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Datei:BW_T%C3%A4tigkeitsabzeichen_Tauchmedizinisches_Assistenzpersonal.png

KaffeeJunge

Ach, und Tommie?

Ihren herablassenden Ton dürfen Sie gerne stecken lassen, sollten Sie sich dazu herablassenden, mir nochmals zu antworten.

KaffeeJunge

Junge, junge. Warum gibt's hier keine Edit Funktion für Posts? Ich bitte die Schreibfehler zu entschuldigen.

Tommies Art geht mir nur gehörig auf den Sack. Da kann es passieren, daß ich ausfällig werde und nicht aufpasse mit den Buchstaben.

Also, danke für alle Antworten (außer Tommies).

Jetzt bleibt mir nur noch herauszufinden, ob man auf dem Band der Einstzmedaille an der großen Ordensschnalle mehrere Gefechtsspangen tragen darf.

Tommie

Sie scheinen mir ein wenig verpeilt zu sein ;) ! Ich war sehr sachlich und mitnichten herablassend! Ich hatte nur die von Ihnen verwendeten Abkürzungen nicht auf dem Schirm, weil ich mit dieser AVR nichts zu tun habe, sorry!

Fassen wir kurz zusammen: Sie dürfen das tragen wofür Sie ein Tragegenehmigung haben, aber das dürfte Ihnen ja bekannt sein! Wenn Ihnen das TA für den Taucherarztgehilfen nicht verliehen wurde, tragen sie es eben nicht!

Es gibt keine "Gefechtsspangen", das Wort kommt in der Vorschrift nicht vor! Es gibt eine Einsatzmedaille Gefecht, die einmalig verliehen wird! Und zur großen Ordensspange ist alles gesagt! Gemäß der Reihung in der Vorschrift, bis alle sechs Medaillen erreicht sind, danach ist Ende im Gelände ;) ! Mit Ihrem Ehrenkreuz und den drei Einsatzmedaillen sind ja die ersten vier Plätze schon belegt! Da wird es dann langsam eng! Und wenn Ihnen das Ehrenkreuz in Silber ohne roten Rand verliehen wurde, haben Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch keine Einsatzmedaille Gefecht, da diese auch erst später (mit dem Ehrenkreuz mit rotem Rand für herausragende Einzeltaten!) gestiftet wurde.

Ach ja, es gibt keine Editierfunktion mehr im Forum, weil diese in der Vergangenheit zu oft missbraucht wurde!

Tommie

Zitat von: F_K am 02. November 2019, 17:01:32Ich meinte mit TA Tätigkeitsabzeichen.

Der "Gehilfe" hat KEIN Tätigkeitsabzeichen, der "Assistent" ist vermutlich "echtes" medizinisches Personal.

Soweit ich das weiß aus der Sanität ist aktuell eine ATB, das auf "...gehilfe" endet eine ATB für UoP, was auf "...assistent" endet, eine für UmP! In wie weit früher der Taucherarztgehilfe eine Ausbildung für UmP war, ist mir nicht bekannt! Ich kann das leider auch nicht in der nächsten Woche abprüfen, weil ich auf Lehrgang (Weiterbildung Personaler) bin.

KaffeeJunge

Zitat von: Tommie am 02. November 2019, 19:28:16
Es gibt keine "Gefechtsspangen", das Wort kommt in der Vorschrift nicht vor!

Eben weil der Begriff in der Vorschrift nicht vorkommt, frage ich nach. Die Auflage, die auf dem Band der Einstzmedaille getragen wird (die mit dem Namen des Einsatzes) nennt sich Gefechtsspange.

KaffeeJunge

Und entschuldigen Sie, wenn ich Sie mißverstanden habe. Internet, nur Worte, keine Mimik und Gestik und so.

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