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Dienstunfähigkeit und Nebenverdienst

Begonnen von Seth, 26. November 2019, 09:33:32

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Seth

Mit einer UG und min zwei Angestellten umgeht man komplett das Problem mit der Scheinselbständigkeit und im übrigen zahle ich doch die SV für meinen Lohn, für meine Frau und auch die Körperschaftssteuer. Und darum geht's mir auch nicht!! Es geht mir ausschließlich um die Zahlung bzw. den Abzug meiner Vergütung.

2Cent

Wie schon geschrieben, wenn du glaubhaft machen kannst warum dein Gehalt in der Höhe liegt in der es ist hat auch das Finanzamt selten ein Problem damit.

Du bezahlst ja auch auf das Kapital das als Gewinn in der UG GmbH verbleibt ne Menge Steuern.
Meist ist es ja eher anders herum das das Gehalt bei solch einer Konstellation extra noch gesetzt wird um den Gewinn der GmbH zu schmälern. Bei Pensionsgarantien im Arbeitsvertrag musst du sie versteuern und die GmbH Rücklagenbilden.

Nichts desto trotz wenn du zu Beispiel als ITler eine 24/7 Bereitschaft anbietest oder pro Monat 200 Stunden a 100€ abrechnest und dir am Ende ein Gehalt von 1200€ bezahlst kann das durchaus zum Problem werden.

LwPersFw

#17
Dies war ja die Ausgangsfrage des TE:

Zitat von: Seth am 26. November 2019, 09:33:32

Meine Frage ist jetzt .... zählt das Vermögen der UG dann als Einkommen und wird mir somit dann mein Ruhegehalt gekürzt?


Und nein, Vermögen ist kein Einkommen.

Vermögen... in welcher Form auch immer... interessiert die GZD nicht und muss auch nicht angezeigt werden.

Und die GZD wird auch nicht die Höhe des angezeigten Einkommens überprüfen, da weder einen Anlass dafür, noch eine rechtliche Grundlage.


siehe

Soldatenversorgungsgesetz - SVG
§ 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen




Die anderen hier aufgezeigten, möglicherweise bestehenden Probleme... z.B. Steuerrecht, haben damit nichts zu tun.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Seth

Vielen Dank für die Antworten! Ich wünsche noch einen schönen.

Mit freundlichen Grüßen

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