Berlin, 27.11.2019, BMVg Projektgruppe Bahnfahren.
Soldatinnen und Soldaten in Uniform können ab dem 1. Januar 2020 kostenfrei Bahn fahren.
Dazu hat der Bund mit der Deutschen Bahn eine Vereinbarung geschlossen.
Um eine kostenfreie Fahrkarte zu erhalten, wird eine digitale Buchungsberechtigung, ein so genannter eToken, benötigt.
Ab dem 2. Dezember werden im IntranetBw die eTokens angeboten.
Diese finden Sie bei den Reisediensten im Bereich der Zentralen Fachinformationen unter folgendem Link.
Soldatinnen und Soldaten, die keinen Zugriff auf das Intranet haben, können über ihre Einheit oder Dienststelle („beauftragte Person“) die Buchungsberechtigung beziehen.
Ab Mitte Dezember können Bahntickets gebucht werden.
Mit dem eToken ist es ab dem 16. Dezember möglich, über ein Portal der Deutschen Bahn Fahrkarten mit Fahrtantritt 1. Januar 2020 kostenfrei zu buchen.
Das Portal der Deutschen Bahn ist ausschließlich für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorgesehen. Auch hierfür wird ein Link veröffentlicht.
Die Vereinbarung gilt
+ für den gesamten Fernverkehr in Deutschland, also in allen ICE-, IC und EC-Zügen
+ sowie für Verbindungen im sogenannten Vor- und Nachlauf auf diese Strecken
+ und die Regionalverbindungen der DB Regio.
Kurzgefasst: Im Regionalverkehr sind nur die Züge kostenfrei buchbar, die im Portal angeboten werden.
Derzeit befindet sich das Bundesministerium der Verteidigung in Verhandlungen, um auch andere regionale Verkehrsunternehmen
in die Vereinbarung aufzunehmen. Ziel ist, das Angebot für die Soldatinnen und Soldaten flächendeckend auszubauen.
Ein eToken pro Fahrkarte und Strecke
Fahrkarten können nach Buchung wie gewohnt ausgedruckt und heruntergeladen werden.
Ein eToken ist nur für eine Fahrkarte und eine Strecke verwendbar.
Erfolgt keine Fahrkartenbuchung, behält der eToken seine Gültigkeit.
Die Fahrkarte ist personengebunden und nicht übertragbar.
Für alle Fahrkarten gilt darüber hinaus Zugbindung.
Das heißt, dass nur die auf der Fahrkarte angegebenen Verbindungen verwendet werden können und dürfen.
Bei Fahrtantritt sind dann Uniform, also Dienst- oder Feldanzug beziehungsweise der Bord-Gefechtsanzug der Marine (Anzug gem. A1-2630/0-9804, Nr. 110) zu tragen,
sowie ein gültiger Truppenausweis (oder vorläufiger Truppenausweis) und die Fahrkarte in gedruckter oder elektronischer Form vorzuhalten.
Das Fahrkartenkontingent ist nicht begrenzt
Grundsätzlich können beliebig viele Fahrten mit der entsprechenden Anzahl an eToken gebucht werden.
Jedoch, wie bereits erläutert, kann pro eToken nur eine Fahrkarte gebucht werden.
Buchungen sollten nicht auf Vorrat vorgenommen werden. Denn: Nicht-genutzte Fahrten können nicht zurückgegeben oder storniert werden.
Sie müssen nachträglich erfasst werden. Es ist deshalb vorausschauend und umsichtig zu planen, so als würde man die Buchung selbst bezahlen müssen.
Fahrkarten können im Portal nur für die 2. Wagenklasse bezogen werden.
Kostenpflichtig kann der Übergang in die erste Klasse an einer Verkaufsstelle der Deutschen Bahn oder im Zug erfolgen.
Eine Sitzplatzreservierung ist mit der Buchung nicht möglich und muss ebenfalls separat durchgeführt werden.
Mitnahmemöglichkeiten nur über Zusatztickets
Für Kinder über sechs Jahren sowie für (Dienst-)Hunde oder Fahrräder sind kostenpflichtige Zusatztickets außerhalb des Buchungsportals zu erwerben;
die mit dem eToken gebuchten Tickets berechtigen nicht zur Mitnahme.
Der Öffentliche Personennahverkehr, wie zum Beispiel Stadtbusse und U-Bahnen, ist nicht inbegriffen.
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Die "eToken-Seite" findet sich unter:
+ im IntranetBw
> Bundeswehr.org
>> dort "Fachinformationssysteme"
>>> dort "Reisedienste"
>>>> dort "eToken DB"
>>>>> dort "Link zur eToken-Bestellung"
Den Link "eToken-Bestellung" anklicken
Um dort weiter zu kommen, benötigt man dann die Anmelde-Daten für das IntranetBw.
Wer diese noch nicht hat >> Bundeswehr.org >> oben rechts >>> "Registrierung"
"Mit den - über das Intranet Bw/durch die berechtigten Personen - bereitgestellten eToken können Sie sich
dann im Internet auf einem speziell für Sie eingerichteten Portal der Deutschen Bahn AG ein kostenfreies Fahrticket
für eine dort durch die Deutsche Bahn AG angebotene Verbindung buchen."
Aktueller Hinweis auf der Seite eToken DB:
"Das eigens für die Bundeswehr bereitgestellte Buchungsportal wird durch die Deutsche Bahn AG realisiert und befindet sich sich derzeit noch in der Fertigstellung.
Es wird zum 16. Dezember 2019 freigeschaltet werden - den entsprechenden Link werden Sie hier vorfinden.
Da die Buchung der Bahnfahrkarten ausschließlich über dieses Buchungsportal möglich sein wird, bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld."