Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Soldaten können ab 01.01.2020 in Uniform kostenlos mit der Dt. Bahn fahren

Begonnen von LwPersFw, 26. November 2019, 05:53:47

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

mcxreflex

Zitat von: 200/3 am 29. Januar 2020, 19:56:05
Zur Sitzplatzreservierung hatte ich am 18.01. schon was geschrieben. Geht nicht über das Portal, in welches man sich mit dem eToken einloggt sondern muss separat gemacht werden. Bei Bahn.de kann man für eine Strecke ja auch nur den Sitzplatz ohne Ticket buchen, hier also halt einfach einen Sitzplatz für genau die Fahrt/Verbindung reservieren die man sich Portal mit dem eToken gebucht hat.
Einziger Nachteil ist, dass man den Comfort-Checkin nicht nutzen kann, weil das System die Verknüpfung zwischen Ticket und Sitzplatzreservierung nicht kennt. Find ich jetzt aber nicht weiter tragisch.

Gesendet von meinem Nokia 8.1 mit Tapatalk


200/3

Mir wird von der App immer die Möglichkeit zum Comfort-Checkin angeboten, hab ich aber noch nie ausprobiert weil man ja eh den Truppenausweis vorweisen muss um sich als Nutzer eines Bundeswehrtickets zu legitimieren. Von daher fällt das "Nichtkontrolliertwerden" sowieso weg.

mcxreflex

Zitat von: 200/3 am 29. Januar 2020, 20:17:26
Mir wird von der App immer die Möglichkeit zum Comfort-Checkin angeboten, hab ich aber noch nie ausprobiert weil man ja eh den Truppenausweis vorweisen muss um sich als Nutzer eines Bundeswehrtickets zu legitimieren. Von daher fällt das "Nichtkontrolliertwerden" sowieso weg.
Ausweis wurde bei mir noch nie verlangt, außerdem würde der Comfort-Checkin bei Bahncard-Kunden dann auch nicht funktionieren, was er aber tut. Funktion wird angezeigt, man muss dann aber Wagen- und Sitzplatznummer eintragen und da sagt er dann, dass der Sitzplatz schon reserviert ist, weil er ja nicht weiß, dass du den reserviert hast.

Gesendet von meinem Nokia 8.1 mit Tapatalk


IcemanLw

Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

JensMP79

Comfort Check In funktioniert auf einem NICHT reservierten Platz. Ob der Zugbegleiter dich trotzdem kontrolliert hängt dann an ihm.

LwPersFw

Ab 18. Mai können die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr eine Smartphone-App herunterladen,
mit der sie digitale Buchungsberechtigungen (eToken) für das kostenfreie Bahnfahren in Uniform herunterladen können.

Bislang ging das nur über das Intranet der Bundeswehr.

Mit der innovativen App-Lösung können Soldatinnen und Soldaten nun rund um die Uhr und auch von zu Hause die eToken abrufen.

Die neue App kann auf privaten und dienstlichen Smartphones genutzt werden...


Weiteres ... siehe hier  https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/bundeswehr-kostenfreies-bahnfahren-app-loesung-257422

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

200/3

Man sieht, es geht voran (nicht nur hier, Stichwort Stashcat). Wenn jetzt noch einer meckert, dass das kostenfreie Bahnfahren ja ach so kompliziert und umständlich ist, dann ist dem auch nicht mehr zu helfen.
Nach inzwischen fast einem halben Jahr intensiver Nutzung mit ca. 3 Wochenendheimfahrten per Bahn pro Monat völlig ohne Probleme (abgesehen von den üblichen Verspätungen der Bahn... ;)), bin ich immer noch hellauf begeistert von dem Programm.

LwPersFw

Und noch als Erinnerung für die § 3-TG-Empfänger,  die bisher nur 1 Reisebeihilfe im Monat nutzen konnten...

Für alle § 3-TG-Empfänger - unabhängig vom Familienstand- gilt zukünftig:


§ 5 der TGV, wie er ab 01.06.2020 gelten wird:


(1) Ein Berechtigter nach § 3 hat einen Anspruch auf Reisebeihilfen nach Maßgabe des § 8 Bundesreisekostengesetzes.


(2) Verzichtet ein Berechtigter bei Maßnahmen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 unwiderruflich auf die Zusage der Umzugskostenvergütung, und ist aus dienstlichen Gründen ein Umzug nicht erforderlich (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d des Bundesumzugskostengesetzes), gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, daß Reisebeihilfe für längstens ein Jahr gewährt wird.


(3) Anstelle der Reise eines Berechtigten kann eine Reise folgender Personen berücksichtigt werden:

1. des Ehegatten, des Lebenspartners oder eines Kibdes oder

2. eines Verwandten bis zum vierten Grad, eines Verschwägerten bis zum zweiten
    Grad, eines Pflegekindes oder von Pflegeeltern, wenn der Berechtigte mit diesen
    Personen in häuslicher Gemeinschaft lebt und ihnen aus gesetzlicher oder
    sittlicher Verpflichtung nicht nur vorübergehend Unterkunft und Unterhalt ganz
    oder überwiegend gewährt.


(4) 1Als Reisebeihilfe werden pro Heimfahrt Fahrt- oder Flugkosten nach Maßgabe des § 8 Bundesreisekostengesetzes gewährt.
      2§ 4 Absatz 2 des Bundesreisekostengesetzes gilt entsprechend.




Auszug 8 BRKG:


"(...) Als Reisebeihilfe für Heimfahrten werden

+ für jeweils 14 Tage des Aufenthalts am Geschäftsort
+ je nach benutztem Beförderungsmittel
+ Fahrt- oder Flugkosten
+ bis zur Höhe des in § 4 Abs. 1 Satz 1 oder 3
oder
+ in § 5 Abs. 1 genannten Betrages gewährt.

Wird der Geschäftsort aufgrund von Heimfahrten verlassen, wird für die Zeit des Aufenthalts in der Wohnung Tagegeld nicht gewährt."



Auszug § 5 BRKG Wegstreckenentschädigung

"(1) Für Fahrten mit anderen als den in § 4 genannten Beförderungsmitteln wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt.
Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro."


D.h. ein Berechtigter nach § 3 TGV könnte z.B. an

+ 2 Wochenenden mit dem Pkw fahren ... je Wochenende max. 130 € Erstattung , oder Bahn/Flugzeug nach § 4 BRKG nutzen
+ 2 Wochenenden über das Angebot des kostenlosen Bahnfahren nach Hause fahren


Noch als Hinweis:
§ 4 Abs 2 , Satz 2 BRKG findet bzgl. des kostenlosen Bahnfahrens keine Anwendung (Festlegung BMVg).
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

RefüPerser d.R.

Hat sich schon jemand im Intranet unter Reisedienste für die App registriert und den Aktivierungslink bekommen ?
Warte seit mehr als 24 Stunden auf den Link.

Gesendet von meinem SM-A520F mit Tapatalk


alpha_de

Ja, registriert und auf der App erfolgreich eingeloggt. Ist der Link evtl. im Spam gelandet bzw. als Spam geblockt worden?

RefüPerser d.R.

Tatsache...auf das einfachste kommt man manchmal nicht. Danke !

Gesendet von meinem SM-A520F mit Tapatalk


bayern bazi

was zum schmunzeln zu dem Thema ;)

Schwarzfahrer
    :D


als StFw oder OTL ward da Schaffner bestimmt nicht ins Zweifeln gekommen ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

F_K

4 Sterne und dann in TD - da muss man misstrauisch werden ...

.. gibt dann gleich 2 Straftaten - Erschleichen von Leistungen/ Betrug und missbräuchliche Nutzung einer Uniform - gut so!

Ceedich

Zitat von: bayern bazi am 29. Mai 2020, 18:09:10
was zum schmunzeln zu dem Thema ;)

Schwarzfahrer
    :D


als StFw oder OTl ward da Schaffner bestimmt nicht ins Zweofeln gekommen ;)

- Kein Namensschild,
- Tolle Haarpracht

Legit.  ;D

Tommie

Zitat von: bayern bazi am 29. Mai 2020, 18:09:10als StFw oder OTL ward da Schaffner bestimmt nicht ins Zweifeln gekommen ;)

Die "Insider", die mit solchen "Null-Euro-Tickets" bereits gefahren sind, wissen auch an dieser Stelle mehr ;) :

1. Die Uniform ist nur ein Teil der Vereinbarung!
2. Der zweite Teil ist der Truppenausweis!
3. Und der Dritte Teil ist eine Fahrkarte, die man trotzdem benötigt, aber für die man nichts bezahlen muss!

Ablauf:

Im IntranetBw kann man, wenn man eigeloggt ist mit seinen persönlichen Zugangsdaten, auf einer speziellen Seite sogenannte "e-Token" anfordern. Bis zu fünf Stück auf einmal. Mit diesem e-Token loggt man sich dann auf der Webseite der Bahn ein und bestellt sich ein "Null-Euro-Ticket", mit dem man dann fahren darf, wenn ... siehe oben ;) !

Und nachdem der Schaffner über diese drei erwähnten Punkte bescheid weiß, will er nicht nur die Uniform sehen, sondern auch das auf die erwähnte Weise beschaffte Ticket haben, das er dann mit dem Truppenausweis des Fahrgasten abgleicht (zumindest theoretisch ;) !). Somit outet sich auch dieser "General" schon dadurch als "Nicht-Insider", dass er bei der Fahrkartenkontrolle einzig und alleine auf seine Uniform verweist! Jeder Soldat, der die Aktion mitverfolgt hat, weiß hier mehr!

Schnellantwort

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau