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Soldaten können ab 01.01.2020 in Uniform kostenlos mit der Dt. Bahn fahren

Begonnen von LwPersFw, 26. November 2019, 05:53:47

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RefüPerser d.R.

49.Frage von Christian
Wie kann ich die folgende Frage von Bewerbern beantworten, welche bisher auch nur durch die Medien von der "kostenlosen Bahnfahrt" erfahren haben. Ab wann kann ich denn umsonst mit der Bahn heim fahren wenn ich in der Grundausbildung bin in Bezug auf "fahren in Uniform"

Die Entscheidung, ab wann die Rekruten in der Grundausbildung in Uniform Bahnfahren dürfen und somit das Angebot nutzen können, trifft der für die Ausbildung verantwortliche Vorgesetzte.


Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

RefüPerser d.R.

Ja und ich war so nett ihm des direkt zu kopieren, da man es nicht sofort findet. Und ich weiß, die Leistungsfähigkeit von Rekruten einzuschätzen.  8)

IcemanLw

Ich gehe mal davon aus, dass du U27 bist und kein Seiteneinsteiger bist und empfehle daher eine MyBahnCard50 die etwa 62€ pro Jahr kostet.
Also 50 Prozent auf den Flex und 25 Prozent auf den Sparpreis.
Die Hälfte der Kosten der Bahncard kannst du dir dann von der Bundeswehr erstatten lassen.
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

RMS92

Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen, die Verlinkungen der Fragen habe ich übersehen.

Ich bin tatsächlich Ü27 (ich werde im August 28) und bin entsprechend auch Seiteneinsteiger. Aber wenn ich auf die Entscheidung des Vorgesetzten angewiesen bin, macht Anfangs die Bahncard
ggf. trotzdem Sinn.

IcemanLw

Gut, dann wird die Bahncard halt entsprechend teurer und ab A5 oder A7 (weiß die Bedingungen dafür nicht auswendig) nicht mehr erstattet.
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

200/3

Dann halt Probebahncard 50, aktuell 70,50€ für 3 Monate, reicht ja zeitlich allemal. Selbst wenn Sie dann beispielsweise schon nach 3 Wochen in Uniform (und damit kostenfrei mit der Bahn) heimfahren dürfen sind nicht allzuviele Taler verloren.

Rekrut84

Zitat von: IcemanLw am 13. Juli 2020, 20:36:01
Gut, dann wird die Bahncard halt entsprechend teurer und ab A5 oder A7 (weiß die Bedingungen dafür nicht auswendig) nicht mehr erstattet.

Ab A7 gibt es keinen Zuschuss mehr zur BahnCard. Als TG Empfänger nach §3 bekommt man jedoch sofern sie sich amortisiert, eine BahnCard erstattet.

Wenn es um die Grundausbildung geht, und man weiß man ist TG Empfänger nach §3, dann macht die ProbeBahncard Sinn. Diese gilt 3 Monate, aber Vorsicht, spätestens 6 Wochen vor Ablauf kündigen sonst wird eine teure Jahresbahncard raus.
Diese ProbeBahncard sollte bei der Entfernung auch ziemlich wahrscheinlich erstattet werden.


200/3

ZitatAls TG Empfänger nach §3 bekommt man jedoch sofern sie sich amortisiert, eine BahnCard erstattet.
Stimmt so seit 01.06. nicht mehr ganz. Nach Rücksprache mit meinem ReFü (hab mich über die ungewöhnlich hohe Erstattung bei der Reisebeihilfe gewundert) gibt es die "fiktive" BC nicht mehr, es werden bei der Reisebeihilfe jetzt immer 20ct pro Km für Hin-und Rückreise erstattet.

Rekrut84

Zitat von: 200/3 am 13. Juli 2020, 22:01:41
ZitatAls TG Empfänger nach §3 bekommt man jedoch sofern sie sich amortisiert, eine BahnCard erstattet.
Stimmt so seit 01.06. nicht mehr ganz. Nach Rücksprache mit meinem ReFü (hab mich über die ungewöhnlich hohe Erstattung bei der Reisebeihilfe gewundert) gibt es die "fiktive" BC nicht mehr, es werden bei der Reisebeihilfe jetzt immer 20ct pro Km für Hin-und Rückreise erstattet.

Danke. Nice to know

LwPersFw

Zitat von: 200/3 am 13. Juli 2020, 22:01:41
ZitatAls TG Empfänger nach §3 bekommt man jedoch sofern sie sich amortisiert, eine BahnCard erstattet.
Stimmt so seit 01.06. nicht mehr ganz.
Nach Rücksprache mit meinem ReFü (hab mich über die ungewöhnlich hohe Erstattung bei der Reisebeihilfe gewundert) gibt es die "fiktive" BC nicht mehr,
es werden bei der Reisebeihilfe jetzt immer 20ct pro Km für Hin-und Rückreise erstattet.

Das stimmt so pauschal nicht.

Nach den neuen Regeln kann sich der Berechtigte entscheiden, ob er mit Pkw oder Bahn fahren will.

Fährt er mit Pkw > 0,20 € / bis max. 130 € je RBH

Will er Bahn fahren ... gibt es auch weiterhin Verfahren zur Nutzung Bahncard ( unterschieden nach Berechtigten die immer Bahn fahren wollen, oder nur gelegentlich )
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

200/3 ohne LoginDaten

Gut, so tief ins Detail sind mein ReFü und ich nicht gegangen, ich habe tatsächlich nur erfragt, wie die neue Höhe der RBH zustande kommt.
Für viele "Autofernpendler" vermutlich eine gewaltige Verbesserung...ich persönlich springe dadurch z.B. von ca. 40€ pro RBH (mit fiktiver BC) auf über 100€ pro RBH. Damit ist neben Sprit plötzlich auch Verschleiß, Versicherung etc. abgedeckt und die "Beihilfe" gleicht fast schon einer vollumfänglichen Erstattung. Dazu noch das kostenfreie Bahnfahren...macht für mich dann eine finanzielle Belastung für das Pendeln von 0€ wenn ich mindestens 2mal im Monat mit der Bahn fahre...

RMS92

Noch einmal vielen Dank für die Menge an Infos! Wie Ihr euch vorstellen könnt, sind das für mich aktuell noch böhmische Dörfer :D

Die Idee der Probebahncard klingt für meine Zwecke perfekt, da ich nach der Grundausbildung in Pfullendorf bleibe (3-jährige Feldwebelausbildung) und nur die 3 Monate pendeln werde. Ab Januar 2021 möchte ich dort eine Wohnung anmieten, da ich aufgrund meines Alters keine Unterkunft in der Kaserne garantiert bekomme. Außerdem plant meine Freundin im März 2021 zuzuziehen.

JensMP79

Leider sehe ich immer häufiger Verstöße gegen die Anzugsordnung. Hat sich wohl noch nicht rumgesprochen das die Kopfbedeckung auch im Bahnhof zu tragen ist.  ::)

Die am meisten benutze Ausrede ist dann: Aber da ist doch ein Dach überm Bahnsteig.  ;D

IcemanLw

Tja FAQ nicht gelesen und dann denken die halt oh Dach.
Freundlicher Hinweis darauf und fertig.
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

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