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Zivile Kleidung mit Deutschlandflagge / Amtszeichen

Begonnen von Hades, 10. Dezember 2019, 09:34:24

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panzerjaeger

Dieses noch am Rande:

"Während die Staatsflagge als Hoheitszeichen geschützt ist, hat das Bundespatentgericht mit Urteil aus dem Jahre 2005 entschieden, dass die Bundesfarben ohne Gestaltung als Flagge oder Fahne kein Hoheitszeichen darstellen."

F_K

@ Panzerjäger:

Du hast aber schon erkannt, dass die Bundesfarben (und darauf bezieht sich das Urteil) am Ärmel eben GANZ GENAU als Flagge gestaltet und damit geschützt ist - denn es handelt sich um ein Hoheitsabzeichen - so Landkriegsordnung und das ganze "Legalzeugs ...".

doc.

Zitat von: panzerjaeger am 28. Februar 2023, 13:40:29
Dieses noch am Rande:

"Während die Staatsflagge als Hoheitszeichen geschützt ist, hat das Bundespatentgericht mit Urteil aus dem Jahre 2005 entschieden, dass die Bundesfarben ohne Gestaltung als Flagge oder Fahne kein Hoheitszeichen darstellen."


Zusammenhänge sind wichtig...hier geht es um das Verwenden der Bundesfarben als Kennzeichen einer Ware - ich darf es also nicht zu meinem Firmenlogo o.ä. machen. Das ist mit "Schutz" gemeint, patentrechtlich. Hat nichts damit zu tun, ob ich das als Privatperson tragen darf oder nicht.


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