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Falscher Soldat und der Jedermanns-§

Begonnen von sosnik, 08. Januar 2020, 18:10:08

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F_K

Holger,

Bockmist bleibt Bockmist auch wenn es empirische Beweise für Bockmist gibt. (Ja, es gibt Bockmist).

Es wird eine Sachschadensbearbeitung durchgeführt und nach Bewertung des DV kann auf Haftung entschieden werden - selber als Soldat erlebt, als DV durchgeführt und noch letztes Jahr als Reservist "ohne Haftung rausgekommen".

Jay-C

Zitat von: Holger976 am 09. Januar 2020, 14:42:11
Zu: "Kannst Du mal bitte aufhören, "Bockmist" zu verbreiten..."
Ich widerspreche.
Ich war als GWDL im Nachschub und jedes verlorene Teil wurde damals (um 1989) dem Soldaten in Rechnung gestellt. Ich musste meine verlorenen gemeldeten Handschuhe bezahlen, habe sie dann kurz vor DZE wiedergefunden (also keine Lügerei) und (aus Unwissenheit und jugendlichem Leichtsinn) behalten. Natürlich ist mir klar dass es sinnvoller ist, BW Material im Shop zu kaufen, statt über krumme Touren zu"erwerben".

Außerdem wird es immer noch eine Anerkenntnis gegeben haben, die er unterschrieben hat.
Selbst schuld also  ;)

BulleMölders

Gab es nicht auf den Sachschadensmeldungen anno 1989 so ein kleines Ankreuzkästchen, mit dem man sich bereit erklärte für den Schaden aufzukommen?
Ich meine so etwas gab es da. Wenn man das angekreuzt hatte, war Zahlemann uns Söhne angesagt.

Auch ich habe in meiner Dienstzeit die eine oder andere kleinigkeit Verloren, Handschuhe waren da auch mal dabei, musste aber auch nie dafür Bezahlen.

LwLauch

Bei uns hieß es letztes Jahr, dass man nicht zahlen muss, wenn es einen bestimmten Wert nicht übersteigt. Mein verlorenes Reflektorband ("Leuchtband") musste ich zumindest nicht bezahlen, waren auch nur zwei oder drei Euro.

MMG-2.0

Zitat von: BulleMölders am 09. Januar 2020, 15:48:19
Gab es nicht auf den Sachschadensmeldungen anno 1989 so ein kleines Ankreuzkästchen, mit dem man sich bereit erklärte für den Schaden aufzukommen?

Umgangssprachlich auch BBZ (Bin bereit zu zahlen!) genannt.

MMG-2.0

Zitat von: Holger976 am 09. Januar 2020, 14:18:53
Also sind die wieder aufgetauchte Uniform quasi rechtmässig erworbenes (gekauftes) Eigentum.Man korrigieren mich gerne, falls ich falsch liege.
Auch nicht quasi! Wenn die Sachen später wieder auftauchen, gehen diese in das Eigentum des Besitzers.
Man hat dafür aber nicht rechtmäßig bezahlt.

IcemanLw

Zitat von: LwLauch am 09. Januar 2020, 18:21:13
Bei uns hieß es letztes Jahr, dass man nicht zahlen muss, wenn es einen bestimmten Wert nicht übersteigt. Mein verlorenes Reflektorband ("Leuchtband") musste ich zumindest nicht bezahlen, waren auch nur zwei oder drei Euro.
Stimmt nicht, musste in der OSLw für ein Handtuch zahlen.
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

Angemon84

Zitat von: IcemanLw am 09. Januar 2020, 18:57:52
Zitat von: LwLauch am 09. Januar 2020, 18:21:13
Bei uns hieß es letztes Jahr, dass man nicht zahlen muss, wenn es einen bestimmten Wert nicht übersteigt. Mein verlorenes Reflektorband ("Leuchtband") musste ich zumindest nicht bezahlen, waren auch nur zwei oder drei Euro.
Stimmt nicht, musste in der OSLw für ein Handtuch zahlen.

Bis zu einem Schadenswert vom 5 oder 6 Euro der Sachschadensmeldung, kann der Disziplinarvorgesetzte auf Nichthaftung entscheiden. Somit müßte man dann nicht zahlen. In den Ausbildungseinheiten wird jedoch im Sinne der Materialverantwortung auch bei kleineren Schadenswerten auf Haftung entschieden. Somit hat man dann oft die Situation, Das die Schüler an der OSLw bspw. für ein Handtuch zahlen müssen, der Ausscheider nach 8 Jahren Dienstzeit für sein verlorenes Essbesteck nichts zahlen muß.

KlausP

Ist zwar inzwischen völlig OT, aber:

Der Soldat muss nur bei grober Fahrlässigkeit zahlen (die ,,Kleinbetragsgrenze") jetzt mal außer Acht gelassen). Für sowas sollte man dann aber eine Diensthaftpflichtverdicherung haben, die das abdeckt. Dann verbietet sich aber die Äußerung ,,bin bereit zu zahlen", weil das ein Schuldanerkenntnis ist und die Versicherung eben nicht zahlt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Diese Bagatellgrenze hat den Hintergrund, dass die Schadensbearbeitung mehr Geld kostet als was der Soldat zu hätte. Der Schaden wäre also dann größer.

Der Soldat erklärt ja, wie sein Kram abhanden gekommen ist. Der DV ermittelt, passt das was der Soldat dazu geschrieben hat, wurde ordentlich gesucht, hat der Soldat grob fahrlässig gehandelt, gegen Befehle verstoßen (vor allem solche, die eben verhindern sollen, dass wa abhanden kommt).
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

InstUffzSEAKlima

Üblicherweise geht einer Schadensbearbeitung im Verlustfall auch eine Suche nach den Ausrüstungsgegenständen voraus und deren erfolgloses Ergebnis wird auch im Schadentext dokumentiert. Üblicherweise wurde/wird daher nach größeren Ausbildungs-/Übungsvorhaben auch eine Vollzähligkeitskontrolle der pers. Ausrüstung und Bekleidung durchgeführt. Was im Rahmen dieser Ausbildungen/Übungen verlustig ging/geht, führte regelmäßig zur Entscheidung, dass kein schuldhaftes (grob fahrlässigen) Verhalten des Einreichers der Verlustmeldung vorlag. Aus verständlichen Gründen wardie Friedenszusatzausstattung davon ausgenommen.

Kleinteile (Buchpreis < 6 €) wurden bei Kameraden, die öfter Verluste "aus unerklärlichen Gründen" melden, bei uns regelmäßig eingefordert. Ich gehe davon aus, dass dem DV das Verhältnis der Kosten der Schadenbearbeitung in Relation zur Schadensumme bekannt war.

Opa_Hagen

Servus,

A-2175/5 Bearbeitung von Schadensfällen in der Bundeswehr – Schadensbestimmungen    - OFFEN

sagt aus:

- 704. Sachen, für deren Verlust Schadensersatz im Sinne dieser Regelung geleistet worden ist,
sind bei Wiederauffindung gegen Erstattung des gezahlten Schadensersatzbetrages dem Vermögen
des Bundes wieder zuzuführen.

Nun, ist auch ein wenig realitätsfern, das ein ehemaliger FWDLer sein Handtuch/ Hose/ Riemen pers. Ausrüstung wiederfindet, ein Paket packt, seinem ehemaligen MatBewFw schickt und um Erstattung bittet. So noch NIE erlebt.

Bagatellgrenze (Kleinschäden) sind übrigens nur noch 5€.

F_K

@ Opa_Hagen:

Es "ging" um die irrige Annahme, die FALSCHE Meldung eines angeblichen Verlustes und die anschließende Bezahlung des Schadens wäre ein "Kauf" - und man hätte rechtmäßig Eigentum an den Gegenständen erworben.

Neben den damit begangenen Straftaten macht Dein Vorschriftenzitat deutlich, dass dem nicht so ist.

Holger1970

Zitat von: Opa_Hagen am 10. Januar 2020, 07:40:07
Bagatellgrenze (Kleinschäden) sind übrigens nur noch 5€.
...Womit 99,999% aller Verlustfälle wohl nicht mehr von der Bagatellgrenze abgedeckt simd

Angemon84

Zitat von: Holger1970 am 10. Januar 2020, 10:40:36
Zitat von: Opa_Hagen am 10. Januar 2020, 07:40:07
Bagatellgrenze (Kleinschäden) sind übrigens nur noch 5€.
...Womit 99,999% aller Verlustfälle wohl nicht mehr von der Bagatellgrenze abgedeckt simd
Bullshit. Da meist nur 50 bis 80% Wertminderung (abhängig von Verwendung und regelmäßigen Gebrauch) zum Beschaffungswert greifen, liegen viele Kleinteile unterhalb dieser Bagatellgrenze.