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Falscher Soldat und der Jedermanns-§

Begonnen von sosnik, 08. Januar 2020, 18:10:08

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F_K

@ Holger:

Als Pazifist lehne ich Gewalt ab.

Aber bei so offensichtlichen Verstößen kann man schon ein / mehrere Fotos fertigen und die Polizei informieren und entsprechend Anzeige erstatten - denn zumindest der Anfangsverdacht einer Straftat liegt hier nahe.

Von Gewaltanwendung (auch im Rahmen der Notwehr) rate ich ab - da gibt es zu wenig zu gewinnen aber viel zu verlieren.

Holger1970

Zitat von: F_K am 13. Januar 2020, 14:14:42
Aber bei so offensichtlichen Verstößen kann man schon ein / mehrere Fotos fertigen und die Polizei informieren und entsprechend Anzeige erstatten - denn zumindest der Anfangsverdacht einer Straftat liegt hier nahe.
Von Gewaltanwendung (auch im Rahmen der Notwehr) rate ich ab - da gibt es zu wenig zu gewinnen aber viel zu verlieren.
Genau so sehe ich das auch- melden, der Rest ist Aufgabe der Polizei. Die Bewertung der Tat wird ggf. gerichtlich erfolgen.
Die Person mag sich falsch verhalten haben, aber nicht so gravierend, dass eine Festnahme nach Jedermannsparagraphen gerechtfertigt ist- es bestand ja keine Gefahr für Leib + Leben und Sachwerte wie z.B. Raub, Diebstahl,...

F_K

Zitataber nicht so gravierend, dass eine Festnahme nach Jedermannsparagraphen gerechtfertigt

Nochmal: Da es sich um eine "ganze Uniform" im geschilderten Fall gehandelt hat, und der "Täter" mündlich eingeräumt hat (so die Fallschilderung) kein Soldat zu sein - liegt zumindest der DRINGENDE Verdacht einer Straftat nahe - eine Festnahme (nachdem die Frage nach den Personendaten nicht erfolgreich war) ist als LEGAL möglich - da benötigt man keine "Rechtfertigung".

Unabhängig davon muss man nicht jedes Recht durchsetzen (DARF dies hier aber tun).

Holger1970

Die Festnahme mag vielleicht legal sein, aber nicht sinnvoll (besser Polizei verständigen)
Es liegt mutmaßlich eine Straftat vor, aber von der geht keine unmittelbare nennenswerte Gefahr für Dritte aus, wie beispielsweise von einem Schläger oder Taschendieb, selbst dann nicht, wenn der Täter unerkannt flüchtet - der Täter hat das erlangte soldatische Erscheinungsbild nicht für strafrelevante Taten benutzt. Zudem kann die Vollständigkeit der Uniform von einem Gericht anders beurteilt werden, wie vom Festnehmenden. Das Risiko dass dem Festnehmenden die Sache auf die Füsse fällt ist ungleich höher wie bei der Festnahme eines Taschendiebes.

Wie gesagt:
Polizei rufen OK. Mit einer Festnahme kann ich mich in dem Fall "schwer anfreunden"
Das wäre ein gutes Thema auf dem LawBlog von Udo Vetter.

sosnik

Zitat von: Captain Kugelfang am 13. Januar 2020, 11:17:05
@Sosnik

Ich finde es erquickend das Sie es legitim finden, einen Menschen festzuhalten, der eine Jacke/Feldbluse trägt, der eben ein Bier kauft. Stellen Sie sich vor, das artet im Streit aus und Sie beiden kämpfen. Denken Sie nicht das mehr dem Ansehen schadet, als wenn Sie Ihn mit seinem Bier von dannen spazieren hätten lassen? !

Dann behaupten Sie noch, dass Sie sich aus Notwehr verteidigen und er dann falschläge ... Absolut lachhaft Ihre Argumentation. Wenn Sie Ihn festhalten wollen, er sich angegriffen fühlt und aus Notwehr Ihnen körperliche Gewalt zufügt, haben Sie einfach Pech und bekommen noch eine Anzeige.

Sie sollte Ihre Verhaltensweise überdenken.

Bitte lesen Sie dringend den ersten Post erneut aufmerksam. Grüße

sosnik

Zitat von: Holger1970 am 13. Januar 2020, 14:55:35
Die Festnahme mag vielleicht legal sein, aber nicht sinnvoll (besser Polizei verständigen)
Es liegt mutmaßlich eine Straftat vor, aber von der geht keine unmittelbare nennenswerte Gefahr für Dritte aus, wie beispielsweise von einem Schläger oder Taschendieb, selbst dann nicht, wenn der Täter unerkannt flüchtet - der Täter hat das erlangte soldatische Erscheinungsbild nicht für strafrelevante Taten benutzt. Zudem kann die Vollständigkeit der Uniform von einem Gericht anders beurteilt werden, wie vom Festnehmenden. Das Risiko dass dem Festnehmenden die Sache auf die Füsse fällt ist ungleich höher wie bei der Festnahme eines Taschendiebes.

Wie gesagt:
Polizei rufen OK. Mit einer Festnahme kann ich mich in dem Fall "schwer anfreunden"
Das wäre ein gutes Thema auf dem LawBlog von Udo Vetter.
Insgesamt stimme ich Ihnen mit "mit der Polizei in Kontakt treten" zu.
Gefahr für dritte ist hier vollkommen unerheblich für 127 StPO. Von dem Taschendieb, der einfach nur abhauen will, geht ja auch keine Gefahr aus. ^^

sosnik

Zitat von: F_K am 13. Januar 2020, 14:14:42
@ Holger:

Als Pazifist lehne ich Gewalt ab.

Aber bei so offensichtlichen Verstößen kann man schon ein / mehrere Fotos fertigen und die Polizei informieren und entsprechend Anzeige erstatten - denn zumindest der Anfangsverdacht einer Straftat liegt hier nahe.

Von Gewaltanwendung (auch im Rahmen der Notwehr) rate ich ab - da gibt es zu wenig zu gewinnen aber viel zu verlieren.

Stimme zu. Ebenso muss man eine ausgesprochene Festnahme nach 127 StPO ja auch nicht zwanghaft durchsetzen. Wenn er das so hinnimmt, gut, auf die Pol warten und übergeben. Wenn man merkt, dass es sehr unangenehm werden könnte und ein hohes Gewaltpotenzial vorliegt, ist es wohl besser sein Gegenüber ziehen zu lassen und die Freunde in blau über die nächste PI informieren.

F_K

@ Holger:

Kannst Du bitte erklären, wie Du auf diese "Komische" Voraussetzung "Gefahr für Dritte" oder "strafrelevante Taten" kommst?

Du scheinst da einige Gesetze nicht verstanden zu haben ...

LeK

Oben wird doch auch argumentiert, der falsche Soldat würde dem Ansehen der Bundeswehr schaden. Das ist genausowenig ein Rechtsgrund für den 127, also warum soll er dann nicht auch Gegenargumente wie mangelnde nennenswerte Gefahr uä in die Waagschale werfen dürfen.

F_K

@ Lek:

"Noch so einer ..." - einfach, weil dies keine Voraussetzung für den 127iger ist.

Wenn mir jemand einen Eurocent stielt, habe ich das Recht, die vorläufige Festnahme notfalls mit tödlicher Gewalt durchzusetzen.

Es geht hier um die prinzipielle Tatsache "Recht braucht Unrecht nicht zu weichen".

(Wie gesagt, ob man dies macht, ist eine andere Frage).

Holger1970

Zitat von: F_K am 13. Januar 2020, 15:58:00
@ Lek:

"Noch so einer ..." - einfach, weil dies keine Voraussetzung für den 127iger ist.

Wenn mir jemand einen Eurocent stielt, habe ich das Recht, die vorläufige Festnahme notfalls mit tödlicher Gewalt durchzusetzen.

Es geht hier um die prinzipielle Tatsache "Recht braucht Unrecht nicht zu weichen".

(Wie gesagt, ob man dies macht, ist eine andere Frage).

Recht auf "Festnahme mit tödlicher Gewalt" bei einem Cent ?
Da wäre ich mal vorsichtig, denn ein Gericht könnte auf die "dumme" Idee kommen, die Verhältnismäßigkeit  zu hinterfragen...
Und wie gesagt- meine Ausführungen zu dem Thema Festnehmen spiegeln meine persönliche Meinung und Rechtsauffassung wieder. Diese kann natürlich genauso von der Realität abweichen, wie die Ausführungen von F_K.
Ich vermute, dass das ein Verfahren wegen der Uniform eingestellt würde.

LeK

"Noch so einer"?

Hab ich gesagt, dass das eine Voraussetzung des 127 wäre? Nein; ich sagte, wenn andere schon mit "moralischen" Erwägungen kommen, warum wird dann auf den Holger mit dem Finger gezeigt, wenn er dasselbe tut?

Holger1970

Zitat von: F_K am 13. Januar 2020, 15:29:23
@ Holger:

Kannst Du bitte erklären, wie Du auf diese "Komische" Voraussetzung "Gefahr für Dritte" oder "strafrelevante Taten" kommst?

Du scheinst da einige Gesetze nicht verstanden zu haben ...

Ganz einfach: Verkleidet sich jemand "nur" als Soldat und kauft lediglich Getränke, ist dies anders zu bewerten als wenn sich jemand als Soldat verkleidet, mit dem Ziel, weitere entsprechende schwerere Straftaten (diesmal wirklich mit Gefahr für Leib und Leben) zu begehen. Jedes Gericht wägt die Schwere und Folge der verhandelten Straftat für die Wahl des Strafmaßes ab. Das ist gehört zu einem Rechtsstaat, der in dem Forum doch immer so gewürdigt wird.

Gast999

Das ist jetzt etwas trivial, aber sowas ist in der Tat schon vorgekommen:

https://www.spiegel.de/spiegel/a-214163.html

"Arbeitsloser 19-Jähriger meldet sich mitten im Hochwasserchaos bei der Passauer Feuerwehr. Stellt sich als "Leutnant der Militärpolizei" vor. Kommandiert eine Hand voll Rekruten herum, die die Bundeswehr zum Helfen geschickt hat. "

Holger1970

Zitat von: Gast999 am 13. Januar 2020, 16:45:03
Das ist jetzt etwas trivial, aber sowas ist in der Tat schon vorgekommen:

https://www.spiegel.de/spiegel/a-214163.html

"Arbeitsloser 19-Jähriger meldet sich mitten im Hochwasserchaos bei der Passauer Feuerwehr. Stellt sich als "Leutnant der Militärpolizei" vor. Kommandiert eine Hand voll Rekruten herum, die die Bundeswehr zum Helfen geschickt hat. "
Genau das habe ich gemeint mit "sich als Soldat verkleiden um weitere (diesmal schwerere) Straftaten zu begehen"
(Behinderung der Rettungsarbeiten, Körperverletzung mittels Gabelstapler).
Erst die Verkleidung als Leutnant hat die Begehung der weiteren Straftaten ermöglicht.