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Überstundensituation in der Truppe

Begonnen von bas10, 16. Januar 2020, 15:37:38

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bas10

Hallo,

ich bin grade an der Uni und komme planmäßig in ein paar Jahren zu den Fallschirmjägern. Leider habe ich nach OA-Btl. und OSH und Studium ein wenig den feinfühligen Kontakt zu den tagesaktuellen Geschehnissen in der Truppe verloren.
Eine Fragestellung, die sich immer in den Raum stellt ist der Umgang mit der EUAZR. Ist es tatsächlich so, dass von von den 12 Monaten im Jahr regelmäßig 3-4 Monate Stunden und Urlaub abbaut? In der Ausbildung vor dem Studium wurden Überstunden nie ausbezahlt, jetzt höre ich dass die Stunden bis zum maximal erlaubten 48h/ Woche ausbezahlt werden und der Rest abgebummelt wird. Oder dass Soldaten, die dem DZE nahe sind, teils Monate vorher "weg" sind.



tank1911

Kurzversion:

Durch die SAZV fallen tatsächlich viele Überstunden an, in TrGtg, die häufig auf Übungsplätzen etc. sind, um so mehr. Bei einer Übung, die nicht unter den Ausnahmetatbestand fällt, z.B. zwei Wochen inkl. Wochenende, können das schnell mal 100+ Stunden werden, was dann theoretisch 2,5 Wochen DA zur Folge hätte. Wichtig zu wissen ist, das der Soldat per se die Form des Ausgleichs nicht bestimmen kann, es wird zwar i.d.R. über Anträge gehandhabt, festzulegen ist dies aber durch den DV. Die Vergütung von Mehrarbeit ist mittlerweile gängige Praxis und an die von Ihnen genannte Auflage gebunden. Allerdings muss die Vergütung schon noch durch den DV begründet werden, z.B. durch dienstliche Nichtabkömmlichkeit in einem gewissen Zeitraum.

bas10

Danke.
Sind TrÜbPl-Aufenthalte denn schon "weit im Voraus" geplant, sodass man den DA zwischendurch auch planen kann? Im Truppenpraktikum bin ich nämlich frisch angekommen und wurde erstmal wieder für zwei Wochen in den Urlaub geschickt. Sehr ärgerlich natürlich, dass man da nichts geplant hat.

tank1911

Größere Übungsvorhaben sind i.d.R. über die Jahresausbildungsbefehle geplant, meistens schon früher, aufgrund der Anforderungsfristen.
Eine gute Planung beinhaltet nach den Übungen und der Nachbereitung bereits vorgeplante "weiße Wochen", so dass die Mehrarbeit unmittelbar abgebaut werden kann. Das FüPers ist natürlich meistens in dieser Phase schon mit Planung und Vorbereitung des nächsten Vorhabens beschäftigt, so dass es auf der Hand liegt, wer Stundemberge schiebt. Aber wie gesagt, Vergütung ist ein probates Mittel, dazu kommen noch die Langzeitkonten, die aktuell erprobt werden, die aber ebenfalls den Stundenschnitt nicht vermindern.

2Cent

Zitat von: bas10 am 16. Januar 2020, 19:52:00
Danke.
Sind TrÜbPl-Aufenthalte denn schon "weit im Voraus" geplant, sodass man den DA zwischendurch auch planen kann? Im Truppenpraktikum bin ich nämlich frisch angekommen und wurde erstmal wieder für zwei Wochen in den Urlaub geschickt. Sehr ärgerlich natürlich, dass man da nichts geplant hat.

Das passiert aber auch nur wenn sie es mit sich machen lassen.
Urlaub kann nicht befohlen werden.



bas10

Zitat von: 2Cent am 16. Januar 2020, 20:28:32
Zitat von: bas10 am 16. Januar 2020, 19:52:00
Danke.
Sind TrÜbPl-Aufenthalte denn schon "weit im Voraus" geplant, sodass man den DA zwischendurch auch planen kann? Im Truppenpraktikum bin ich nämlich frisch angekommen und wurde erstmal wieder für zwei Wochen in den Urlaub geschickt. Sehr ärgerlich natürlich, dass man da nichts geplant hat.
Das passiert aber auch nur wenn sie es mit sich machen lassen.
Urlaub kann nicht befohlen werden.

Habe mich falsch ausgedrückt, ich wurde dazu angeordnet, Minusstunden aufzubauen, weil ein Vorhaben mit Überstunden geplant war und ich ja bei den 3 Monaten +-0 rauskommen sollte.
Ich bin in der Zeit auch z.B. auch Donnerstags schon nachhausegefahren.


Rollo83


LwPersFw

Zitat von: bas10 am 16. Januar 2020, 21:35:04

Habe mich falsch ausgedrückt, ich wurde dazu angeordnet, Minusstunden aufzubauen, weil ein Vorhaben mit Überstunden geplant war und ich ja bei den 3 Monaten +-0 rauskommen sollte.
Ich bin in der Zeit auch z.B. auch Donnerstags schon nachhausegefahren.

Seit Jahren eine Möglichkeit der Dienstgestaltung und so in der Vorschrift zu finden...

"Im Rahmen einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung können für Soldatinnen und Soldaten ohne gleitende Arbeitszeit
anlassbezogen für über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus angeordnete Arbeitszeiten im Wege einer vorausschauenden Dienstplangestaltung
bereits entsprechende Ausgleichszeiten ohne Dienstdurchführung vor oder nach dem Anlass eingeplant werden.

Diese erfolgt entweder durch Verschiebung von Arbeitsbeginn und Arbeitsende oder das Ausweisen von Werktagen ohne Dienstdurchführung im Dienstplan.

Der Zeitraum ohne Dienstdurchführung sollte mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens zwei Wochen geplant werden."

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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