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Sicherheitsüberprüfung // Flüge mit Zwischenstop in Staatenliste

Begonnen von Jamez, 21. Januar 2020, 20:11:46

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Jamez

Guten Abend zusammen,

Beispiel:
Flug von Frankfurt nach Asien, Zwischenstop von 1h40 min in einer Stadt eines Staates welche in der Staatenliste vertreten ist (z.B. Russland/China/etc.)

Ich vermute, dass bereits ein Zwischenstop in einem Staat der Staatenliste gemeldet werden muss, liege ich da korrekt ?

dunstig

Solch einen Transit habe ich öfters (neben regelmäßigem Urlaub in einigen dieser Länder): Einfach im Vorhinein kurz den S2 über den geplanten Reisezeitraum / Aufenthaltsdauer in dem betroffenen Staat informieren. Dieser wird einem in der Regel ein paar interessante Hinweise mit auf den Weg geben wie man sich in gewissen Situationen verhalten sollte, bzw. worauf man verstärkt Acht geben sollte. Ist die Reise dann vorbei, nochmal kurz vorbeischauen und melden, ob es irgendwelche Auffälligkeiten gab.

Insgesamt so investierte Zeit bei jeder Reise: <15 Minuten.

Mal abgesehen davon, ob man irgendwas melden muss: Schon aus eigenem Interesse würde ich hier immer empfehlen, kurz mit dem S2 bei einer Tasse Kaffee darüber zu quatschen und die Hinweise anzuhören, die er einem mit auf den Weg gibt.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Jamez

Werde ich sowieso wieder machen  :), wollte nur mal meinen Wissensdurst stillen, bis ich wieder im Dienst bin. Danke schonmal dafür  :)

Tommie

Was für ein Mist, der hier verbreitet wird! Wenn man -nur mal als Beispiel!- auf dem Flug nach Südostasien in Moskau-Scheremetjewo umsteigt, dann reist man nicht nach Russland ein, weil man dafür ein Visum bräuchte (es sei denn man hat einen Diplomatenpass ;) !), sondern bleibt im internationalen Bereich des Flughafens! Daher ist so ein Zwischenstopp nicht meldepflichtig, weil ja keine Einreise erfolgt! Fliegt man aber, wie das auch passieren kann, Moskau-Scheremetjewo an und dann von Moskau-Domodedjewo weiter, reist man ein, benötigt ein Visum und muss dies melden!

Ein Einreise, z. B. in die Ukraine, die auf der Staatenliste steht, ist allerdings meldepflichtig, daher empfiehlt es sich, in einem solchen Falle vorher den S2 zu besuchen. Für einen Aufenthalt im Internationalen bereich eines Flughafens, der zufällig in einem Land der Staatenliste liegt, ist nicht meldepflichtig. Deswegen wird auch niemandem die Sicherheitsfreigabe entzogen, dessen Flugzeug ohne vorherige Meldung beim S2 in China notlanden muss ;) !

Tommie

Ergänzend dazu möchte ich den hier erteilten Rat explizit noch einmal als vollkommen richtig und zutreffend anmerken! Im Zweifelsfall ist es absolut besser, vorher mit dem S2 zu sprechen ...

Zitat von: dunstig am 21. Januar 2020, 20:30:49Mal abgesehen davon, ob man irgendwas melden muss: Schon aus eigenem Interesse würde ich hier immer empfehlen, kurz mit dem S2 bei einer Tasse Kaffee darüber zu quatschen und die Hinweise anzuhören, die er einem mit auf den Weg gibt.

Pericranium

Reisen in Staaten, die auf der Staatenliste stehen, sind doch gar nicht mehr meldepflichtig.
Zumindest war das die Aussage meines S2, als ich vor zwei Jahren in ein Land auf der Staatenliste gereist bin und ihm dies vorher gemeldet habe.

Tommie

Teilweise richtig ;) ! Im Prinzip reicht es aus, nach der Reise beim S2 vorbei zu sehen. Sehr oft will der MAD nach einer Aktualisierung der Sicherheitserklärung, in der dann Reisen in Länder der Staatenliste stehen, eine Kopie des Reisepasses mit den Visa der betreffenden Länder sehen. Deswegen ist es eine gute Idee, vorher den S2 mit ins Boot zu holen und "vorbeugend" abzuklären, was zu berücksichtigen ist!

Pericranium

Zitat von: Tommie am 23. Januar 2020, 20:04:13
Teilweise richtig ;) ! Im Prinzip reicht es aus, nach der Reise beim S2 vorbei zu sehen. Sehr oft will der MAD nach einer Aktualisierung der Sicherheitserklärung, in der dann Reisen in Länder der Staatenliste stehen, eine Kopie des Reisepasses mit den Visa der betreffenden Länder sehen. Deswegen ist es eine gute Idee, vorher den S2 mit ins Boot zu holen und "vorbeugend" abzuklären, was zu berücksichtigen ist!

Ich war dort, er hat gesagt, dass das kein Muss ist, er sich es mal aber aufschreibt. Und er meinte auch, ich brauche danach nicht mehr zu kommen, außer es wäre irgendwas auffälliges vorgefallen.
Aber gut, als Studierender ist man vllt einfach nicht "genug" Geheimnisträger, sodass das deshalb nicht so wichtig war :D

Tommie

Der von mir ausgesprochene Ratschlag gilt natürlich in erster Linie für Soldatinnen und Soldaten, die in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit eingesetzt sind und dafür eine Sicherheitsüberprüfung benötigen! Alle anderen "dürfen" melden, müssen aber nicht ;) !

ulli76

Wenn ihr denn so richtig in entsprechende Länder einreist: Hebt die Reiseunterlagen auf! Hotel, Reiseverlauf, genaue ein-und Ausreisedaten.
Ihr habt sonst echt Spass, dass x Jahre später bei einer Sicherheitsüberprüfung zu rekonstruieren.
Längere Reisen in normale Länder auch- so von wegen Work and Travel oder was man sonst mal so nach dem Schulabschluss treibt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

dunstig

Zitat von: Tommie am 23. Januar 2020, 19:56:09
Was für ein Mist, der hier verbreitet wird!
Wo wurde hier denn Mist verbreitet? Oder wieder mal im Affekt die pauschale Fäkalkeule ausgepackt? ::)

Zitat von: Tommie am 23. Januar 2020, 19:56:09
Wenn man -nur mal als Beispiel!- auf dem Flug nach Südostasien in Moskau-Scheremetjewo umsteigt, dann reist man nicht nach Russland ein, weil man dafür ein Visum bräuchte (es sei denn man hat einen Diplomatenpass ;) !), sondern bleibt im internationalen Bereich des Flughafens!
Nichtsdestotrotz musste ich auch bei einfachen Umsteigeverbindungen ohne Einreise dennoch sowohl in Peking, als auch in Vientiane und Ho-Chi-Minh (vor 10 Jahren, die letzten Male nicht mehr) durch eine erneute Sicherheits- und auch Passkontrolle. Letzten Sommer wurden mir dabei in Peking auch Fragen zu meinem Beruf und meiner Tätigkeit gestellt. Daher auch meine Empfehlung, sich auch bei einem reinen Umsteigen im Transitbereich kurz vom S2 briefen zu lassen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Tommie

Zitat von: Jamez am 21. Januar 2020, 20:11:46Ich vermute, dass bereits ein Zwischenstop in einem Staat der Staatenliste gemeldet werden muss, liege ich da korrekt ?

Die richtige Antwort auf diese Frage des TE ist: "Nein, das muss nicht gemeldet werden, wenn in dieses Land keine Einreise erfolgt!"

Aber ... wenn die Reise ohnehin in ein (anderes!) Land auf der Staatenliste geht, melde ich in der Regel meine Flüge mit allen Daten (Flugnummer, Umsteigeort, etc.), so dass diese Information dann ohnehin dabei ist! Wenn die Reise in ein Land geht, das NICHT auf der Staatenliste steht, ich aber in einem Land auf der Staatenliste umsteigen muss (Beispiel: Flug mit Air China über Peking nach ... !), dann muss ich das nicht melden, weil ich per Definition nicht in dieses Land einreisen werde, sondern mich nur im internationalen Bereich des Flughafens aufhalte. Ich benötige dafür weder ein Visum, noch erhalte ich einen Stempel in meinen Pass!

Auf die Frage, ob es den MAD interessiert, wenn sich solch eine Konstellation ergibt, antwortete der MAD-Mann gestern Nachmittag: Eine Einreise mit Visum bzw. Stempel im Pass (visa on arrival) in ein Land auf der Staatenliste ist für Soldaten mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit meldepflichtig, ein Umsteigen interessiert und nur dann, wenn dabei etwas vorgekommen ist, was man als Anwerbeversuch interpretieren könnte. So etwas meldet man nach Rückkehr, weil man das vorher sowieso nicht weiß!

Natürlich macht man nichts falsch, wenn man sich darüber mit dem S2 bespricht, aber eine "Meldepflicht" dafür gibt es definitiv nicht!

Sierra-Zwo

Zitat von: Tommie am 24. Januar 2020, 07:19:01
Die richtige Antwort auf diese Frage des TE ist: "Nein, das muss nicht gemeldet werden, wenn in dieses Land keine Einreise erfolgt!"

Aber ... wenn die Reise ohnehin in ein (anderes!) Land auf der Staatenliste geht, melde ich in der Regel meine Flüge mit allen Daten (Flugnummer, Umsteigeort, etc.), so dass diese Information dann ohnehin dabei ist! Wenn die Reise in ein Land geht, das NICHT auf der Staatenliste steht, ich aber in einem Land auf der Staatenliste umsteigen muss (Beispiel: Flug mit Air China über Peking nach ... !), dann muss ich das nicht melden, weil ich per Definition nicht in dieses Land einreisen werde, sondern mich nur im internationalen Bereich des Flughafens aufhalte. Ich benötige dafür weder ein Visum, noch erhalte ich einen Stempel in meinen Pass!

Auf die Frage, ob es den MAD interessiert, wenn sich solch eine Konstellation ergibt, antwortete der MAD-Mann gestern Nachmittag: Eine Einreise mit Visum bzw. Stempel im Pass (visa on arrival) in ein Land auf der Staatenliste ist für Soldaten mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit meldepflichtig, ein Umsteigen interessiert und nur dann, wenn dabei etwas vorgekommen ist, was man als Anwerbeversuch interpretieren könnte. So etwas meldet man nach Rückkehr, weil man das vorher sowieso nicht weiß!

Da ist Ihr MAD-Mann schlecht informiert. Es gibt dazu eine schriftliche Weisung, die das Gegenteil besagt. Im MilNW-Teil des Intranets nachzulesen.

Was Sie hier schreiben ist daher unrichtig und bringt ggf. Kameraden in Gefahr.

Wer sich im Transitbereich eines fremden Flughafens aufhält befindet sich nicht, wie z.B. in einer Botschaft, in "extraterritorialem Gebiet", sondern unterliegt den Gesetzen des fremden Staates und der tatsächlichen Verfügungsgewalt der Sicherheitsorgane und auch der Fernmeldeüberwachung dieses fremden Staates, auch wenn er nicht formell "einreist".

Die Meldung an den S2 hat daher zu erfolgen und durch den S2 - auch aus Fürsorge - eine Sicherheitsbelehrung stattzufinden.

Es gab durchaus schon Vorkommnisse in gewissen Ländern, die eigene Soldaten benachteiligt haben und dieses Vorgehen rechtfertigen. Und sei es, dass "nur" ein Anschlussflug verpasst wurde...

Thufir

Zitat aus der Sicherheitsbelehrung 2020 (einer Bundeswehrdienststelle):

6.2 Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken:

..

"Hinweis: Zwischenlandungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken sind anzuzeigen, auch wenn eine aktive Einreise durch passieren der Passkontrolle innerhalb des Flughafengeländes nicht stattgefunden hat!"

Leider ist nicht ganz eindeutig, wann die "Anzeige" stattzufinden hat. Aus dem Kontext tippe ich aber auf einen Nachbericht.

Tommie

Zitat von: Thufir am 24. Februar 2020, 20:41:09... Aus dem Kontext tippe ich aber auf einen Nachbericht.

Wer seine Flüge vor der Reise korrekt angibt, der hat auch die Zwischenstopps dabei! Ich gebe immer auch die Flugnummern mit an, die Abflug- und die voraussichtliche Ankunftszeit, und jedes "Leg" eines kombinierten Fluges. Damit weiß der MAD automatisch bescheid, wenn ich eine Zwischenlandung in einem Land der Staatenliste angebe!

Erfolgt dann in Nachbericht die Aussage, dass während der gesamten Reise keine vom Reisenden als verdächtig bewertete Gespräche bzw. Anwerbeversuche fremder Geheimdienste stattgefunden haben, ist das Thema durch! Bei solchen Reisen habe ich noch nie danach ein Gespräch mit dem MAD gehabt. Und wer bei einer Zwischenlandung in China vom dortigen Geheimdienst befragt wird, sollte das ohnehin als besonderes Vorkommnis in seinem Bericht nach der Reise dem SiBe melden und der wird dann ohnehin von MAD befragt werden.

Sehr geil war es bei mir bei der Einreise nach Belarus ;) : Kurztripp von insgesamt weniger als fünf Tagen, daher braucht man dafür kein Visum, sondern bekommt bei der Einreise sein "Visum on Arrival". Und wenn man spätestens am fünften Tag (gerechnet mit An- und Abreisetag!) wieder ausreist, passiert da auch nichts. Grenzkontrolle begrüßt mich auf russisch, Anrede erfolgt mit (altem) Dienstgrad ;D ! Ich: "Sitzt jetzt der KGB (und ... ja, in Belarus heißt der "3-Buchstaben-Club" noch so ;) !) jetzt schon an der Grenzkontrolle?" Der Beamte wird knallrot und grinst mich nur an! Ich: "Und Ihr ward früher auch besser, denn ich wurde schon vor ... Monaten befördert!" :D ! Wir lachen beide, ich erhalte meinen Einreisestempel und am fünften Tag ohne jedes weitere Problem meinen Ausreisestempel. Vorfall dem MAD gemeldet, kurzes Telefonat mit denen gehabt und gut war es!

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