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Eignungsfeststellung im Bewerbungsverfahren nach 43(3)/26(4) SLV - und dann?

Begonnen von Waldecker, 27. Januar 2020, 15:36:06

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Waldecker

Hallo zusammen,

bevor ich zu meiner Frage komme, hier kurz ein paar Hintergrundinformationen dazu:
Ich habe im Rahmen meiner laufenden Bewerbung im Verfahren nach §§ 43(3) i.V.m. 26(4) SLV im vergangenen Dezember das Eignungsfeststellungsverfahren beim AC Erfurt (erfolgreich) absolviert. Vor dem Hintergrund eines noch für nötig erachteten Facharztbesuches erhielt ich an diesem Tag lediglich einen Zwischenbescheid mit der grundsätzlichen Empfehlung für die Laufbahn, vorbehaltlich des endgültigen Nachweises der gesundheitlichen Eignung.

Der sich daran anschließende Facharztbesuch hat keine Einwände gegen den Dienst in der BW ergeben; nach Vorlage des entsprechenden Gutachtens beim MedA in Erfurt erhielt ich zwischenzeitlich eine Abgabenachricht dergestalt, dass nach Abschluss des Verfahrens meine Akte zuständigkeitshalber an BAPersBw VI 2.5.2 abgegeben worden sei. Von dort soll ich "zu gegebener Zeit" weitere Nachricht erhalten. Ich vermute an dieser Stelle einfach mal, man setzt mich in diesem Zusammenhang auch über das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung in Kenntnis ?!

So weit zum Stand der Dinge, nun meine Frage:
Gibt es einen realistischen Erfahrungswert, mit welchem Zeitraum ich bis zu "weiterer Nachricht" rechnen kann/muss und wie stellt sich üblicherweise der weitere Verlauf bis zur Auswahlkonferenz (vstl. August/September) dar ?

Über Antworten, die zu meiner Erleuchtung beitragen können, würde ich mich freuen  ;)

Kameradschaftliche Grüße an alle
Harald

PzPiKp360

Man wartet, bis die Auswahlkonferenz getagt hat, und das Einschreiben eintrifft, in dem hoffentlich die entscheidende Zeile steht:
Zitat"Es ist beabsichtigt, Sie in [das/die/den TSK/milOrg] als Reserveoffizieranwärter/in des Truppendienstes einzustellen."

Falls Du bis dahin Zeit und Lust hast, kannst Du Dich um EH-A und nSAK kümmern, dann kannst Du Dich möglichst bald auf Modul 1 einplanen lassen.

arcd008

Hallo Waldecker,

vor dem Schluß des Bewerbungsverfahrens Ende Mai und der Auswahlkonferenz im September sollte eigentlich nichts passieren. Wenn Du dann ausgewählt wirst - Chancen letztes Jahr knapp 1 von 8 bei knapp 400 Bewerbern - erhälst Du Ende September/Anfang Oktober Nachricht. Dann gibt es im November noch eine Infoveranstaltung, wie das Verfahren genau abläuft und Du lernst die restlichen Glücklichen kennen und dann erfolgt auch die Einteilung in die entsprechenden Module, Du wirst eingekleidet, etc.

Wenn Du noch keine Grundausbildung durchlaufen hast, wirst Du in 2021 erst mal in die Grundausbildung geschickt, vorher gibts auch keine Teilnahme an den ROL-Modulen. Durch die Grundausbildung bekommst Du allerdings nSAK und EH-A quasi mit und musst Dich nicht noch zusätzlich darum kümmern.

so long

arcd008

Waldecker

Zitat von: PzPiKp360 am 27. Januar 2020, 22:12:09
Man wartet, bis die Auswahlkonferenz getagt hat, und das Einschreiben eintrifft, in dem hoffentlich die entscheidende Zeile steht:
Zitat"Es ist beabsichtigt, Sie in [das/die/den TSK/milOrg] als Reserveoffizieranwärter/in des Truppendienstes einzustellen."

Falls Du bis dahin Zeit und Lust hast, kannst Du Dich um EH-A und nSAK kümmern, dann kannst Du Dich möglichst bald auf Modul 1 einplanen lassen.


...ok, so ähnlich hätte ich es mir eigentlich denken können... dann werde ich mich mal entspannt zurücklehnen und den Dingen ihren weiteren Lauf lassen...  8)


Waldecker

Danke für den Hinweis, hatte auch schon an den VdRBw gedacht...  ;) der März wäre unabhängig von der Belegung jedoch ohnehin schon verplant bei mir...

Andererseits habe ich

Zitat von: arcd008 am 28. Januar 2020, 08:11:54
...Durch die Grundausbildung bekommst Du allerdings nSAK und EH-A quasi mit und musst Dich nicht noch zusätzlich darum kümmern.


so verstanden, dass fehlende Ausbildungsmodule ohnehin mit eingeplant werden, sofern es denn die Auswahlkonferenz überhaupt so entscheidet. GA hab ich zwar schon mal gemacht, allerdings vor biblischen Zeiten (1991), von daher halte ich eine Auffrischung in diesem Bereich für durchaus sinnvoll.

DieEhefrau

Nun, da "26.4" auf DVAG geht und dieser Kurs am WE ist, hättest du einen leichten Vorteil - je nachdem wie du es siehst.
Ich denke, dass die BAPers geplante/eingesteuerte Kurs unter der Woche stattfinden? Bedeutet also frei nehmen (unbezahlt)? Da sind noch genug Tage, die irgendwie frei geschaufelt werden müssen.
Zu den drei ROL kommen noch die 24 Tage und eventuell DP-spezifische Ausbildung (auch schnell mal 50 Tage plus) - das ganze innerhalb drei Jahren.
Das ist bei "26.2" auch so - nur da ist es RDL.
Der Kurs in Berlin fand letztes Jahr ebenfalls im Oktober statt. 

Waldecker

Zitat von: DieEhefrau am 28. Januar 2020, 11:59:29
Bedeutet also frei nehmen (unbezahlt)?

Unsere Personalabteilung ist schon vorgewarnt  ;) ;) Es stimmt schon, der gesamte Zeitaufwand ist nicht zu unterschätzen und damit hatte ich mich im Vorfeld auch schon befasst. Ob es allerdings sinnvoll ist, bei doch recht ungewissen Erfolgsaussichten schon jetzt Kurse zu belegen, die dann unter Umständen inhaltlich wiederholt werden, gilt es einfach abzuwägen...

F_K

@ Waldecker:

Ausbildungsplätze sind teuer und knapp - Du wird keine GA wiederholen, wenn Du schon mal eine gemacht hast.

Es werden lediglich die FEHLENDEN Ausbildungsinhalte nachgesteuert, also NeuSAK und EEH-A (eben nicht die gesamte ASA wie bei Ungedienten).

Waldecker

Zitat von: F_K am 28. Januar 2020, 12:12:26
Es werden lediglich die FEHLENDEN Ausbildungsinhalte nachgesteuert, also NeuSAK und EEH-A (eben nicht die gesamte ASA wie bei Ungedienten).

Danke für die Aufklärung , das hatte ich bisher anders verstanden und das Gespräch mit dem "Einplaner" (was eigentlich erstmal nur ein Informationsgespräch war) hatte mich in dieser Hinsicht auch nicht schlauer gemacht...  :-\

arcd008

Hi,

Zitat von: F_K am 28. Januar 2020, 12:12:26
Du wird keine GA wiederholen, wenn Du schon mal eine gemacht hast.

Es sei denn, er hat nach seiner GA einen KDV-Antrag gestellt...dann wird er behandelt, wie ein Ungedienter und darf diese nochmals wiederholen.

so long

arcd008


panzerjaeger

ZitatEs sei denn, er hat nach seiner GA einen KDV-Antrag gestellt...dann wird er behandelt, wie ein Ungedienter und darf diese nochmals wiederholen.

Ist das tatsächlich so?
Hört sich irgendwie wenig logisch oder sinnvoll an.

arcd008

Hi panzerjaeger,

doch isso :)  Kenne Kollegen, die nach ihrer GWD-Zeit einen KDV-Antrag gestellt hatten und sich Jahre später als Reservist über 26(2)/26(4) wieder verdingen wollten. Die mussten dann nochmal die ASSA durchlaufen.

so long

arcd008

doc.

Zitat von: DieEhefrau am 28. Januar 2020, 11:59:29
Zu den drei ROL kommen noch die 24 Tage und eventuell DP-spezifische Ausbildung (auch schnell mal 50 Tage plus) - das ganze innerhalb drei Jahren.
Das ist bei "26.2" auch so - nur da ist es RDL.

Um die Kameraden nicht zu verschrecken, kleine Korrektur...DVag sind nur die ROL-Präsenzphase (3x10 Tage) und ASSA, alles andere nach der Einstellung mit vorläufigem DG ist dann auch bei 26.4 RDL - geht ja auch nicht anders, da eine DVag grundsätzlich 3 Tage nicht überschreiten darf (bis zu 5 Tage möglich).

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