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Dienstunfähigkeitsverfahren, Umzug in die Heimat

Begonnen von Krankenschwester, 02. Februar 2020, 09:01:32

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crashwindow

m.M.n müsste sowieso der komplette BFD Anspruch neu bewertet werden.
Krankheitstage bzw. Dienstbefreiung also KZH fällt nicht in den Bereich ,,tatsächlich geleistet Dienstzeit" und sollte damit den BFD und die Übergangsgebührnisse mindern.

Also nicht pauschal BFD Anspruch entsprechend Einstellung und DZE sondern,
Einstellung bis DZE minus angefallener Dienstbefreiung.
wer nicht kämpft hat schon verloren

SolSim

Zitat von: crashwindow am 17. November 2020, 23:49:29
m.M.n müsste sowieso der komplette BFD Anspruch neu bewertet werden.
Krankheitstage bzw. Dienstbefreiung also KZH fällt nicht in den Bereich ,,tatsächlich geleistet Dienstzeit"
und sollte damit den BFD und die Übergangsgebührnisse mindern.

Also nicht pauschal BFD Anspruch entsprechend Einstellung und DZE sondern,
Einstellung bis DZE minus angefallener Dienstbefreiung.

Quelle ?

Ralf

Da gibt es keine Quelle, das ist seine Meinung. Eine Meinung kann jeder haben, meine dazu ist, dass dieses eine Schlechterstellung wäre und auch Quatsch ist. Auch wäre das nicht umsetzbar, denn dann müsste man jeden einzelnen Tag KzH erfassen, von den Dienstbezügen und der Gesamtdienstzeit abziehen. Das findet doch auch im Zivilen nicht statt.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Zitat... Krankheitstage bzw. Dienstbefreiung also KZH fällt nicht in den Bereich ,,tatsächlich geleistet Dienstzeit" ...

Lassen Sie mich raten: Sie sind, was das Personalgeschäft angeht, völlig unbeleckt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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