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Finanzielle Leistungen für RDL

Begonnen von PNK, 22. November 2019, 18:41:13

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wolverine

Die RDL-Prämie sollte es noch zusätzlich zum Verdienstausfall geben.
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Falli2709

Die RDL Prämie ist ja das was früher der Wehrsold war  denke ich mal. Vor ein paar Jahren hatte ich nämlich auch mal was gelesen von jemandem aus dem öffentlichen Dienst, bei dem etwas verrechnet wurde und er dann weniger hatte als auf Arbeit. Das kann ich mir halt eigentlich nicht vorstellen.

wolverine

Verrechnet wurde die USG-Mindestleistung mit etwaigen Einkünften, sodass sich der möglichst Arbeits- und Mittellose da am besten stand. Dies wurde aber zuletzt geändert, meine ich.
Der ÖD-Beschäftigte sollte jetzt seine normalen Bezüge plus der RDL-Prämie (und Fahrtkosten etc.) erhalten.
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F_K

Plus diverse Zuschläge,  sofern die Voraussetzungen vorliegen - einfach mal ins USG schauen.

bayern bazi

aus aktuellem Anlass und aus erster Hand (heute mit BAPers telefoniert):

RDL Prämie nach  §11 (früher Wehrsold) wird vom Amtswegen  angewiesen

Verdienstausfall oder Mindestleistungen müssen angekreuzt und beantragt werden

Dienstgeld nach §14 muss mit oben genannten Formularen extra beantragt werden

meistens wird die RDL Prämie extra ausgezahlt da die andern Leistungen extra bearbeitet werden müssen und es daher dann Terminüberschneidungen bei der Abrechnung gibt

also nicht erschrecken wenn es (meist im drauf folgenden Monat nur die Prämien nach 11 gibt ;) )

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

LwPersFw

Neuerungen...

u.a.

Neuregelungen des Unterhaltssicherungsgesetzes

Alle monetären und nichtmonetären Leistungen für Reservistendienst Leistende sind nunmehr ausschließlich im Unterhaltssicherungsgesetz hinterlegt.

Neuregelung des Zuschlages für längeren Dienst gemäß § 12 Unterhaltssicherungsgesetz

Der Zuschlag für längeren Dienst wird ab dem 15. Tag des Reservistendienstes innerhalb eines Kalenderjahres automatisch und angebots- beziehungsweise antragsunabhängig geleistet

Neuregelung der Mindestleistung gemäß § 8 Unterhaltssicherungsgesetz

Es besteht nunmehr ein Wahlrecht zwischen Leistungen für Selbständige, Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und der Mindestleistung.

Wegfall der Anrechnungstatbestände im Rahmen der Mindestleistung

Es erfolgt beispielsweise keine Anrechnung mehr von Erträgen aus Land- und Forstwirtschaft auf die Mindestleistung.


Siehe Beitrag >>>   Antwort #25

Hier >>> https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,54300.msg704380.html#new
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LwPersFw

Neue App für Reservistinnen und Reservisten

Wenn Reservistinnen oder Reservisten bei der Bundeswehr Dienst leisten, erhalten sie für diese Zeit Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, kurz USG.

Mit einer neuen App, die ab sofort erhältlich ist, können sie diese zukünftig online beantragen.

https://www.bundeswehr.de/de/organisation/personal/neue-app-fuer-reservistinnen-und-reservisten-5087074
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LwPersFw

Wurde neu in das USG aufgenommen:

http://www.gesetze-im-internet.juris.de/usg_2020/__11a.html

i.V.m.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__42b.html


Damit ergeben sich für RDL Beträge in Höhe von

+ bis zu 2.100 €   (LA008H "Prämie §42b erstmalig RDL")
und
+ bis zu 1.050 €   (LA008I  "Prämie §42b weitere RDL")


In Kraft getreten rückwirkend zum 01.01.2020.



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Nur als Ergänzung (es gibt noch einen anderen Thread zu dem Thema, finde ich auf die schnelle nicht):

BAPers wird nicht in die zweite Instanz gehen - ich bekomme also eine zusätzliche Prämie für Dienst am Wochenende, auch wenn parallel AVZ (Auslandsverwendungszuschlag) oder ATB (Ausnahmetatbestand) gezahlt wurde.

Der Herr, der mir das gerade telefonisch angekündigt hat (meine Auszahlung erfolgt dann wohl erst Anfang des nächsten Jahres), berichtete, dass sich die Vewaltungspraxis dann das Urteil anpassen wird - zukünftig erhalten also alle Res diese Zahlungen.

(Manchmal funktioniert ein Rechtsstaat dann doch ganz gut - auch wenn es etwas länger dauert).

MikeEchoGolf

ATB & Prämie verstehe ich, aber beim AVZ werden doch normalerweise alle Prämien mit abgegolten.

Nun gut, dann stelle ich jetzt noch einen Antrag für letzte Jahr.

F_K

@ MEG:

Wie von LwPersFw schon oft klargestellt, es ist eine FALSCHinformation, das Zahlung von AVZ "alles andere" ausschließt.

Es ist geregelt, was nicht mehr gezahlt wird und wo etwas ggf. verrechnet wird.
Es werden viele Zuschläge / Prämien neben AVZ gezahlt.

F_K


Thomi35

Zitat von: F_K am 21. Dezember 2021, 15:35:41
Nur als Ergänzung (es gibt noch einen anderen Thread zu dem Thema, finde ich auf die schnelle nicht):

Vermutlich meintest Du diesen:

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,60222.msg698047.html#msg698047


Zitat von: F_K am 21. Dezember 2021, 15:35:41
BAPers wird nicht in die zweite Instanz gehen - ich bekomme also eine zusätzliche Prämie für Dienst am Wochenende, auch wenn parallel AVZ (Auslandsverwendungszuschlag) oder ATB (Ausnahmetatbestand) gezahlt wurde.

Der Herr, der mir das gerade telefonisch angekündigt hat (meine Auszahlung erfolgt dann wohl erst Anfang des nächsten Jahres), berichtete, dass sich die Vewaltungspraxis dann das Urteil anpassen wird - zukünftig erhalten also alle Res diese Zahlungen.

(Manchmal funktioniert ein Rechtsstaat dann doch ganz gut - auch wenn es etwas länger dauert).

Dann einmal einen herzlichen Glückwunsch von mir für das erfolgreiche Verwaltungsgerichtsverfahren, das meine Rechtsauffassung bestätigt.

Es ist schön, daß das Urteil dann auch zukünftig einen Mehrwert für alle Reservedienstleistenden haben wird.

Und ja, ich denke, der Rechtsstaat funktioniert häufiger, als man es so erwartet ....

LwPersFw

Ich habe 2 Themen zu USG und z.B. Dienstgeld zusammengeführt...

Deshalb nicht verwirren lassen, wenn einzelne Beiträge nicht ganz chronologisch sind...  ;)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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