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Finanzielle Leistungen für RDL

Begonnen von PNK, 22. November 2019, 18:41:13

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F_K

Dienstantritt und Ende Reise, Familienheimfahrt alle 14 Tage und eben kostenloses Bahnfahren.

xnos

@F_K: Danke schön!

Beispiel: Reservedienst beginnt am Montag 9.1.23 und endet am 25.1.23.

Kostenübernahme bei Nutzung des Privat-Kfz: Beginn (9.1.), Ende (25.1.) und einmal Hin- und Rückfahrt an einem Wochenende, da der Reservedienst länger andauert als 14 Tage.

Im aufgeführten Beispiel würden die Kosten der Hin- und Rückfahrt an dem anderen Wochenende nicht übernommen werden.

Korrekt?

F_K



MikeEchoGolf

Die Verpflegung ist im Wehrsold inkludiert, so wie ferner Unterkunft,
Dienstkleidung und Ausrüstung und Heilfürsorge.

F_K

@ PzPiKp:

Wie MEG richtig schreibt, ist das Verpflegungsgeld im Tagessatz enthalten, ist vor Jahren aus Verwaltungsvereinfachung pauschalisiert worden.

Sachlich ist es damit "frei".

Beuteberliner

Dass die Verpflegung nicht mehr kostenlos ist, hat keine Gründe zur Verwaltungsvereinfachung, sondern erfolgte aus steuerlichen Gründen. Die Bundeswehr war gezwungen, die Ausgabe kostenfreier Verpflegung für GEDL/FWDL und Wehrübende/RDL zu ändern. Davon betroffen waren auch ohne jede Erhöhung SaZ/BS, die im Rahmen eines TrÜbPlAufenthaltes wegen Verpflichtung zur Teilnahme an der Truppenverpflegung nunmehr auch zahlen müssen.

Insofern ist es schlicht Unsinn, dass die Verpflegung für RDL kostenfrei für diese ist.

F_K

@ Beuteberliner:

Lese es einfach nach - das Verpflegungsgeld ist mit dem Wehrsold im Dienstgeld zusammengefasst worden - wird also jetzt immer gezahlt - und davon kann die Verpflegung gezahlt werden - die Verpflegung ist damit Teil der Leistungen, die der RDL erhält.

BulleMölders

Bitte keine Bilateralen Diskussionen, das könnt ihr per PN machen.
Test

panzerjaeger

ZitatLese es einfach nach - das Verpflegungsgeld ist mit dem Wehrsold im Dienstgeld zusammengefasst worden - wird also jetzt immer gezahlt - und davon kann die Verpflegung gezahlt werden - die Verpflegung ist damit Teil der Leistungen, die der RDL erhält.

Bei Leistungen nach § 5USG bekomme ich jedoch nur meinen Verdienstausfall ersetzt - wo bleibt da das Verpflegungsgeld?

Gruß,
der Panzerjäger

KlausP

In Ihrem Wehrsold. Wurde doch schon geschrieben. Verpflegungsgeld hat doch mit USG- Leistungen rein gar nichts zu tun.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

panzerjaeger

ZitatIn Ihrem Wehrsold. Wurde doch schon geschrieben. Verpflegungsgeld hat doch mit USG- Leistungen rein gar nichts zu tun.

In welchem "Wehrsold" denn?
Als zivil festangesteller Reservist erhalte ich für Übungen wahlweise den Verdienstausfall nach § 5 USG, oder die Mindestleistungen nach § 8. Und zusätzlich noch die RDL-Prämie.
"Wehrsold" gibt es meiner Kenntnis nach für Reservisten nicht (mehr). Für die gibt es nur noch "USG-Leistungen".

Beste Grüße,
der Panzerjäger

panzerjaeger

Zitatdas Verpflegungsgeld ist mit dem Wehrsold im Dienstgeld zusammengefasst worden

"Dienstgeld" erhält der Reservist ausschließlich für Leistungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.

MikeEchoGolf

Also, hier noch Mal zur Historie, zum Nachlesen: "Reservedienstleistungsprämie

RDL erhalten für jeden Tag der Dienstleistung eine steuerfreie Reservedienstleistungsprämie. Diese besteht aus dem früheren Wehrsold sowie dem alten Verpflegungsgeld und liegt in Abhängigkeit vom Dienstgrad zwischen 18,82 Euro und 29,00 Euro pro Tag. Der Anspruch auf kostenlose Truppenverpflegung ist weggefallen."
https://www.dienstzeitende.de/dze-magazin/neue-regelungen-fuer-reservisten-121/

Auch immer wieder hilfreich der LEISTUNGSKATALOG FÜR FREIWILLIGEN WEHRDIENST LEISTENDE UND RESERVISTENDIENST LEISTENDE
https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5503782/0f42146ae27f32b709b57963b56675c0/leistungskatalog-fuer-fwdl-rdl-data.pdf
Stand: 20.09.2022.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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