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Kann das fahren mit dem privaten Kfz verlangt werden?

Begonnen von Obermaat, 10. Februar 2020, 19:18:02

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Obermaat

Guten Tag,

ich bin heute auf eine Situation gestoßen bei dir ich nicht genau weis, ob ich im Recht bin, oder nicht.

Zuvor vorab: Ich fahre seit dem das kostenlose Bahnfahren möglich ist nur noch mit dem Zug und lasse das private Kfz zu Hause stehen, so wie es sich gehört. Schont die Umwelt, wenn nicht jede Woche 60L Diesel verbrannt werden und meinen Geldbeutel.

Gestern (Sonntag) bis heute (Montag) wütete der Orkan Sabine und führte dazu, dass ich durch kompletten Streckenausfall der Bahn anstatt Sonntag Abend um 0 Uhr erst am Montag Abend um 19 Uhr, also 2h nach Dienstausscheiden am Dienstort eingetroffen bin.

Ich hatte direkt morgends beim Wachtmeister angerufen und bescheid gesagt, der meinte einfach "Ist halt so", jedoch paar Stunden später sollte ich mich telefonisch beim HAB melden, welcher zu mir meinte, dass ich dazu verpflichtet gewesen wäre, mit meinem privaten Kfz die 400km zu fahren, auch trotz Sturm.

Wer ist hier im Recht?
Welche Konsequenzen können auf mich zukommen?
Kann von mir verlangt werden einen Urlaubstag rückwirkend für den Tag zu nehmen?

2Cent

Das sie pünktlich zum Dienst erscheinen ist ihr Problem.

Es war übrigens auch rechtzeitig bekannt sodass man sich auch bereits vor eiinsetzen des Sturms am Sonntag mittag ins Auto hätte setzen können.  Sonntag Vormittag wäre es sogar noch mit der Bahn gegangen.

Die rückwirkend einen Tag Urlaub ist das freundliche Angebot ihres Chefs, das Ding für alle einfach zu beenden.

Ein nicht so freundliche Lösung ist zum Beispiel ein Diszi.

Ralf

Die Wahl des Verkehrsmittel steht dir frei. Du musst halt "nur" pünktlich da sein. Das ist deine Pflicht.
Und wenn du es mit allen anderen Mitteln nicht hinbekommst, musst du wohl dein Kfz benutzen.
Mit Sicherheit wirst du dafür entweder Stunden oder frei nehmen müssen, das ist das Mindeste. Streng genommen: Ob ein Dienstvergehen vorliegt, wird man ggf. noch feststellen müssen.
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IcemanLw

Kurze Zwischenfrage:
Wenn kein KFZ verfügbar ist kann aber nicht verlangt werden, dass der Soldat sich einen Mietwagen leiht?
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

Ralf

Das ist doch nicht Problem des Dienstherrn. Dieser hat Anspruch auf die Dienstleistung.
Und wenn er sich ein Flugzeug kaufen muss. Wie er hinkommt, ist sein Problem. Das kann man verlangen. Und wer bspw. nicht rechtzeitig zum Dienst kommen kann, muss vor Ort bleiben.
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2Cent

Zitat von: IcemanLw am 10. Februar 2020, 19:38:25
Kurze Zwischenfrage:
Wenn kein KFZ verfügbar ist kann aber nicht verlangt werden, dass der Soldat sich einen Mietwagen leiht?

Es ist sekne Pflicht wieder pünktlich zum Dienst zu erscheinen, und wenn er läuft.

Waren sie nicht OA ? Sowas sollten sie doch wissen.

ulli76

Wie schon geschrieben- wie du zum Dienst kommst, ist dein Problem.
Wobei die meisten chefs wegen der Verhältnismäßigkeit und Fürsorge und so wohl eher nicht verlangen dass du einen Mietwagen mietest. Oder du dich bei Orkan mit dem Privatauto auf den Weg machst (allerdings wird auch erwartet, dass du dann halt früher los fährst wenn absehbar ist, dass es Probleme gibt.).

Die Lösung deines Chefs ist die übliche und auch eine faire.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

IcemanLw

Anmerkung:
Es geht mir nicht um absehbare Fälle wie diesen hier sondern um nicht angekündigte Ausfälle.

Ja ich bin OA und weiß, dass meine Kameraden denen sowas bisher passiert ist weder Urlaub noch Stunden nehmen mussten, oder dass sie ein Diszi bekommen haben. Die Pflicht zur Dienstleistung ist  selbstverständlich, aber es gibt halt unvorhersehbare Fälle.
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

ulli76

Wie immer kommt es auf den Einzelfall an.
Und der TE hat ja schon eine Sache so richtig richtig gemacht- in der Einheit angerufen und das Problem gemeldet.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Na ja, das mit der Warnung ging ja schon freitags los und dass die Bahn den Betrieb einstellen will kam samstags erstmalig über die Medien. Es war als genügend Zeit, sich Gedanken über einen pünktlichen Dienstantritt am Montag zu machen. Wenn ein GWDL früher mit so einer ,,Ausrede" gekommen wäre hätte ich vielleicht noch Verständnis dafür aufbringen können.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

2Cent

Zitat von: IcemanLw am 10. Februar 2020, 19:57:25
Anmerkung:
Es geht mir nicht um absehbare Fälle wie diesen hier sondern um nicht angekündigte Ausfälle.

Ja ich bin OA und weiß, dass meine Kameraden denen sowas bisher passiert ist weder Urlaub noch Stunden nehmen mussten, oder dass sie ein Diszi bekommen haben. Die Pflicht zur Dienstleistung ist  selbstverständlich, aber es gibt halt unvorhersehbare Fälle.
An der OSLw oder der Uni mag das so sein, in der "echten" Bundeswehr, ist der Urlaubstag bzw. Die Stunden das absolute minimun aber auch Diszi nicht unüblich.

Obermaat

Ich wusste nichts von dem Sturm und habe erst eine Stunde vor Abfahrt mitbekommen, dass die Züge ausfallen und es war nicht klar für wie lange.
Zudem ging eine Nachricht vom Kommandeur durch, dass jene die sich das Auto fahren beim Sturm nicht zutrauen, da bleiben sollen, wo sie sind.

Tommie

Zitat von: Obermaat am 10. Februar 2020, 20:30:08Ich wusste nichts von dem Sturm und ...

Waren Sie so lange in U-Haft oder gab es da weder Fernsehen, noch Radio oder Internet? Alleine für diese ganz schwache Ausrede sollte man Sie bestrafen ;D !

dunstig

Rechtfertigen bringt jetzt auch keinem mehr was. Sie sind einzig und allein dafür verantwortlich, rechtzeitig zum Dienst zu erscheinen. Das haben Sie nicht geschafft, also müssen Sie mit den Konsequenzen leben. Deswegen seien Sie froh, wenn lediglich verlangt wird, nachträglich für die nicht erbrachte Arbeitsleistung einen Tag Urlaub einzureichen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Zitat von: Obermaat am 10. Februar 2020, 20:30:08
Ich wusste nichts von dem Sturm und habe erst eine Stunde vor Abfahrt mitbekommen, dass die Züge ausfallen und es war nicht klar für wie lange.
Zudem ging eine Nachricht vom Kommandeur durch, dass jene die sich das Auto fahren beim Sturm nicht zutrauen, da bleiben sollen, wo sie sind.

Irgendwie widerspricht sich das, finde ich.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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