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Wiedereinsteller möglich mit 46?

Begonnen von cookie1978, 05. März 2020, 08:20:52

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cookie1978

Hallo liebe Community, in diesem Thema geht´s nicht um mich, sondern um meinen Bruder. Ich bin versorgt, d.h. BS.

Folgende Situation: Mein Bruder würde sich sehr gerne beruflich umorientieren, da es die Firma in der er schafft, wohl bald nicht mehr geben wird.

Er war von 1994-2002 SaZ und ist als Oberfeldwebel ausgeschieden. Damals ging das wohl noch, d.h. SaZ8 in der Feldwebellaufbahn. Er war im San-Dienst eingesetzt, zuletzt als Ebenenfeldwebel in einem BwK. Er hat aber keine ZAW damals bekommen/benötigt, z.Bsp. den Rettungssanitäter oder so (kenne mich da nicht so aus, ich schraube an Düsenjägern ;)).

Er hat immer vorbildliche Beurteilungen bekommen und sich nie etwas zu Schulden kommen lassen, er war durch und durch Soldat.

Er wollte damals unbedingt zu den Fallis, hatte aber keine Sprungtauglichkeit zugesprochen bekommen. Daraufhin hat er seine Verpflichtungszeit nicht verlängert.


Nun möchte er zurück, falls das möglich ist. Er ist absolut fit, er läuft Marathon und solchen Quatsch 8), also daran haperts nicht.

Meint ihr, er hat eine reelle Chance? Er hat erst im April einen Termin im Karrierecenter und ist verständlicherweise etwas ungeduldig.

Gibt es da noch irgendwelche Möglichkeiten?

Vielen Dank euch allen!

LG

BulleMölders

Welche voraussetzungen bringt er den mit?
Beruf/Berufsapschluß.
Denn nach der Aktuellen SVL bleibt ja nur der Weg als Feldwebel im Fachdienst. Dazu muss aber auch der Beruf für den Dienstposten verwertbar sein.
Desweiteren bliebe Ihm noch die Offizierslaufbahn als Seiteneinsteiger wenn er denn ein Studium, welches für einen eventuelln Dienstposten verwertbar ist, vorweisen kann.
Alles andere bleibt ihm aufgrund des Dienstgrades und des alters verwert.

Zumindest nach aktueller Rechtslage. Wenn die geplanten Änderungen der SLV so kommen sollten, könnte das ab dann anders aussehen.

cookie1978

Danke für die rasche Antwort.

Er hat Anfang der 90ger Schornsteinfeger gelernt...und in seinem BFD eine Ausbildung zum Automobilverkäufer gemacht, ich hoffe das nennt sich so.

Welche Änderungen soll es denn geben? Ich hab das ehrlich gesagt nicht so aufm Schirm.

Studiert hatter auch nicht  :-[.

LG

ulli76

Die Altersgrenze soll/könnte fallen.

Hm- vielleicht reicht der Automobilverkäufer für eine kaufmännische Verwendung.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

cookie1978

Auch dir Danke!

Kaufmännische Verwendung ...ist das sowas wie S1 oder Nachschieber? Ich bin da echt überfragt, bin seit eh und je Techniker, sorry.

LG

Ralf

Automobilverkäufer oder Automobilkaufmann?

Er könnte auch rein rechtlich als Wiedereinsteller OFw einsteigen, aber das bringt ja nichts, weil er ohne eine Berufsausbildung diese noch komplett durchlaufen müsste. Und unter dieser Voraussetzung wird der Ausnahme -weil Ü40- nicht stattgeben werden, gibt keine dienstl. Notwendigkeit dafür. Selbst mit einem nutzbaren beruf Automobilkfm. tendiert die Wahrscheinlichkeit gegen 0, weil Verwendungen für die Beruf keine Mangelware sind.
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cookie1978

Es war Automobilkaufmann, bin mir zu 85% sicher.

Er könnte also keine ZAW , die er für eine Verwendung bräuchte, mehr bekommen? Obwohl noch 17 Jahre als SaZ "übrig" wären? Ich weiß, das ist nur Theorie.

Oh Mann, klingt ja nicht so berauschend, leider.

Vielen Dank für eure Antworten!

LG

Ralf

Eine Einstellung als Ü40 ist nur eine Ausnahme (§ 48 (3) BHO). Also womit qualifiziert er sich besonders, um einen Ausnahmetatbestand zu rechtfertigen?

Man sollte bei allem Enthusiasmus einfach realistisch bleiben, einen Schritt zurücktreten und sachlich sich die Fakten anschauen. Die Bundeswehr als Arbeitsgeber ist ja nicht dazu, jeden in Lohn und Brot zu nehmen, sondern grundsätzlich auf junge Menschen oder halt eben auf Spezialisten (und da werden dann Ausnahmen gemacht) angewiesen, die aufgrund ihres Alters und Dienstzeit zum eine gute Chance bieten, lange leistungsfähig zu sein und zum anderen auch Personalflüsse i.V. von Laufbahnaufstiegen und oder Statuswechsel zu generieren.
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cookie1978

Ja natürlich, da gebe ich Ihnen vollumfänglich Recht.

Ich seh es halt täglich, was hier für Pfeifen fragwürdiges Personal eingestellt wird/werden, sorry.

Aber da erzähle ich ja nix neues.

LG

Tommie

Zitat von: cookie1978 am 05. März 2020, 08:44:33...und in seinem BFD eine Ausbildung zum Automobilverkäufer gemacht, ich hoffe das nennt sich so.

Wenn es sich bei der absolvierten Ausbildung um den Automobilkaufmann (BKZ: 673000) handelt, stünden ihm damit im Fachdienst einige Verwendungen offen. Hier sollte natürlich auch eine entsprechende Berufserfahrung vorhanden sein, um sich von anderen Bewerbern abzuheben.

Im Alter von aktuell 46 und bis zur Einstellung dann (mindestens!) 47 Jahren, blieben ihm ohnehin nur noch ca. 15 Jahre Restdienstzeit, weil er nicht über das vollendete 62. Lebensjahr hinaus dienen darf.

Und dies alles ist natürlich vor dem Hintergrund der sachlich vollkommen richtigen Anmerkungen meiner Vorposter zu betrachten, dass Einstellungen Ü40 mitnichten ein Selbstläufer sind.

Aber ... wer sich nicht bewirbt, wird es nie erfahren ;) ! Daher war der Schritt der Bewerbung ein absolut richtiger!

cookie1978

Das er ,sollte es zu einer Einstellung kommen, "nur" noch 15 Jahre hätte, weiß er wohl. Ebenso, das er wohl BS-technisch keine Chancen hat. Aber das passt, das Haus ist in 5 Jahren abbezahlt und seine Frau verdient ein sehr, sehr ordentliches Gehalt (ich hatte in meiner integr. Verwendung nicht so viel  :'( ).

Ich drücke ihm die Daumen und hoffe das es klappt, er wäre auf jeden Fall ein "Guter".

Euch noch einen schönen Tag sowie ruhigen Dienst.

LG

Cookie78


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