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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Alles was Corona betrifft

Begonnen von MarcelB92, 07. März 2020, 22:38:57

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bayern bazi

und wenn die LG ausfallen welche nicht im HO durchgeführt werden können - ecc

und es dann zu Laufbahn relevante Verzögerungen kommt  - wird genauso gejammert


nach dem Motto


ich MUSS aber termingerecht befördert werden

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

SolSim

Bin mal gespannt, wenn es so weit ist, wie das Impfen in der Truppe durchgeführt wird (egal ob Pflicht oder freiwillig).
Vielleicht schickt man uns ja auch in ein Impfzentrum.

Hoffentlich geht das mit der Immunisierung schneller, als wir heute glauben mögen.

LwPersFw

Zitat von: SolSim am 18. Januar 2021, 19:35:21
Bin mal gespannt, wenn es so weit ist, wie das Impfen in der Truppe durchgeführt wird (egal ob Pflicht oder freiwillig).
Vielleicht schickt man uns ja auch in ein Impfzentrum.

Hoffentlich geht das mit der Immunisierung schneller, als wir heute glauben mögen.


1. Im IntranetBw gibt es Informationen ausschließlich zum Thema Impfen Corona Soldaten

2. Aktuell ist das Level : nur freiwillig

3. Eine Impfpflicht wird es nur geben, WENN diese Impfung in das Basisimpfprogramm aufgenommen wird

4. Ob und wann dies sein wird, ist aktuell nicht abzusehen

5. Die Bw wird sich bei den Prioritäten der Impfreihenfolge an den Vorgaben im Zivilen ausrichten

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

DeltaEcho

Wo immer möglich werden Lehrgänge abgesagt. Dies ist aber nicht bei allen Lehrgängen möglich, da diese praktische Anteile erfordern oder Prüfungen als Bestandteil haben.
Was ich bisher gesehen habe sind durchdachte Hygienekonzepte Abstand auch im Hörsaal und Masken. Solange es Kameraden aber nicht verstanden haben, auch nach Dienst Abstand zu halten beispielsweise in einer Raucherecke, bringen die besten Konzepte nichts.
Ich reagiere mittlerweile sehr ungehalten, wenn ich sowas sehe.

Das Problem ist die Bugwelle an Lehrgängen, die nach der Pandemie nachgeholt werden muss.

Wofür ich jedenfalls kein Verständnis habe, dass Einheiten grundlos im Dienst gehalten werden, wenn keine Einsatzausbildung vorliegt, sollte hier auch ausgedünnt und aufgelockert werden.
Jedes Hygienekonzept wird mittlerweile vom ÖRA und Brigadeärzten geprüft, Maßnahmen sind hier gut zu begründen.

Thema IGF, es gibt eine klare Weisung vom GI. Wer 2020 IGF erfüllt bestanden hat, für den gilt der Nachweis 2021 ebenfalls als erbracht.
Hier muss also niemand argumentieren, IGF trägt zur Einsatzbereitschaft bei.

Jan96

Außer der eigene Kdr befiehlt, dass die Weisung IGF in seinem Verband nicht gilt... dann bringen auch alle Bemühungen seitens BMVg nichts.
Oder in den Konferenzen für z.B. LGAN wird den Soldaten fehlendes IGF aus 2020 als negativ ausgelegt. Oder oder oder..
Das ganz würde ja nur funktionieren, wenn alle mitspielen würden.

JensMP79

ZitatThema IGF, es gibt eine klare Weisung vom GI. Wer 2020 IGF erfüllt bestanden hat, für den gilt der Nachweis 2021 ebenfalls als erbracht.
Hier muss also niemand argumentieren, IGF trägt zur Einsatzbereitschaft bei.

Bisschen kurzsichtig. Im weitesten Sinne tut es das schon. Wer 2020 erfüllt hat muss 2021 nicht nochmal, das stimmt.

KLF ist eine Grundlage für die Einsatzbereitschaft und somit auch zu erhalten.

F_K

Offtopic Zwischenfrage:

Kann jemand die Details der IGF Regelung mitteilen?

Ich konnte wegen Covid in 2020 den BFT Test und ABC nicht mehr ablegen - reicht es nun in 2021 diese beiden nachzuholen und gilt dann 2021 als erfüllt (z. B. Leistungsabzeichen)?

Ralf

Vom Leistungsabzeichen ist nicht explizit die Rede:
ZitatDer Generalinspekteur der Bundeswehr hat dazu entschieden, von der jährlichen Verpflichtung
zum Nachweis der Erfüllung der IGF- und KLF-Leistungen
einmalig für die
Jahre 2020 und 2021 abzuweichen und den Betrachtungszeitraum zur Erfüllung auf den
Zweijahreszeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 zu erweitern...
Mit dieser Weisung erfolgt die einmalige Erweiterung des Betrachtungszeitraumes zur
Erfüllung der IGF- und KLF-Leistungen auf den Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember
2021.
Spitzfindig würde ich daraus schließen, dass man die Leistungen für das Leistungsabzeichen für eine Verleihung weiterhin jedes Jahr erfüllen muss.
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KlausP

Zitat... Außer der eigene Kdr befiehlt, dass die Weisung IGF in seinem Verband nicht gilt ...

Mit welchem Recht setzt sich ein Kommandeur über geltende Weisungen des GI hinweg? Da wäre ja genauso, als wenn Gefreiter Dosenkohl entscheidet, dass bestimmte Weisungen/Befehle seines Kommandeurs für ihn nicht gelten. Oder enthält die Weisung IGF einen Ermessensspielraum für Kommandeure/Chefs?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

JensMP79

Zitat von: KlausP am 19. Januar 2021, 09:12:15
Zitat... Außer der eigene Kdr befiehlt, dass die Weisung IGF in seinem Verband nicht gilt ...

Mit welchem Recht setzt sich ein Kommandeur über geltende Weisungen des GI hinweg? Da wäre ja genauso, als wenn Gefreiter Dosenkohl entscheidet, dass bestimmte Weisungen/Befehle seines Kommandeurs für ihn nicht gelten. Oder enthält die Weisung IGF einen Ermessensspielraum für Kommandeure/Chefs?

Ich glaube eher das der ein oder andere vielleicht Aussagen von X falsch versteht....

Aber auch hier könnte man sagen: Der GI hat das befohlen was Ralf zitiert hat und das gilt, dennoch legen die Soldaten im Btl Haumichblau jährlich ab.

Ralf

Um beim Thema Konferenzen zu bleiben, hierfür kann im Einzelfall unter Anlegung eines strengen Maßstabes auf die Betrachtung dabei verzichtet werden.
Soldatinnen und Soldaten, die durch die nächsten Disziplinarvorgesetzten befreit sind (z. B. wegen ZAW bzw. dienstzeitbegleitender Maßnahmen des Berufsförderungsdienstes oder aus familiären Gründen (Mutterschutz, Elternzeit, Pflege von Angehörigen).
Oder erkrankte Soldatinnen und Soldaten, Soldatinnen oder Soldaten mit Verwendungseinschränkungen, behinderte, schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Soldatinnen und Soldaten erbringen die Leistungen nur soweit es die Verwendungseinschränkung zulässt.
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Jan96

Zitat von: JensMP79 am 19. Januar 2021, 09:18:44
Ich glaube eher das der ein oder andere vielleicht Aussagen von X falsch versteht....
Aber auch hier könnte man sagen: Der GI hat das befohlen was Ralf zitiert hat und das gilt, dennoch legen die Soldaten im Btl Haumichblau jährlich ab.

Nur um das klarzustellen: Das ist nicht falsch verstanden, sondern klar kommuniziert. Diese Weisung ist in meinem Verband nicht umzusetzen, alle haben Ende 2020 ihr IGF fertig. Witzig dabei ist, wenn so eine Aussage zwei Monate nach dem Erlass der Weisung kommt, und alle noch gegen Ende des Jahres wild versuchen ihr IGF fertig zu bekommen.


JensMP79

Zitat von: Jan96 am 19. Januar 2021, 10:50:34
Zitat von: JensMP79 am 19. Januar 2021, 09:18:44
Ich glaube eher das der ein oder andere vielleicht Aussagen von X falsch versteht....
Aber auch hier könnte man sagen: Der GI hat das befohlen was Ralf zitiert hat und das gilt, dennoch legen die Soldaten im Btl Haumichblau jährlich ab.

Nur um das klarzustellen: Das ist nicht falsch verstanden, sondern klar kommuniziert. Diese Weisung ist in meinem Verband nicht umzusetzen, alle haben Ende 2020 ihr IGF fertig. Witzig dabei ist, wenn so eine Aussage zwei Monate nach dem Erlass der Weisung kommt, und alle noch gegen Ende des Jahres wild versuchen ihr IGF fertig zu bekommen.

Wenn dem so ist, wissen Sie ja was man tun kann wenn man sich beschwert fühlt. 

Aber nochmal, richtig lesen.


Zitatvon der jährlichen Verpflichtung
zum Nachweis der Erfüllung der IGF- und KLF-Leistungen einmalig für die
Jahre 2020 und 2021 abzuweichen und den Betrachtungszeitraum zur Erfüllung auf den
Zweijahreszeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 zu erweitern...

Da steht nirgendwo das es verboten ist, die Leistungen IGF oder Teile davon so oft abzulegen wie es irgendjemand befiehlt.

F_K

Ich stimme von der Auslegung gesehen JensMP79 zu.

D. h. z. B. für mich, die Verpflichtung 2020 IGF abzulegen, kann ich noch 2021 erfüllen (mein fehlender BFT Test / ABC) - wobei bei Res keine gute Dienstaufsicht stattfindet, und es eher sowieso keine Rolle spielt ...

Aufs Leistungsabzeichen hat es keine Auswirkung - ich muss also 2021 alles ablegen, wenn ich das LA haben möchte ... (muss nur eine Gelegenheit finden).

Auf der anderen Seite: Der GI nimmt da kaum "Druck raus" - es gibt ja jede Menge Weisungen / Befehle zu IGF / KLF die weiterhin gelten ...

JensMP79

ZitatAuf der anderen Seite: Der GI nimmt da kaum "Druck raus" - es gibt ja jede Menge Weisungen / Befehle zu IGF / KLF die weiterhin gelten ...

Ich kann ja nur für meine kleine Dienststelle sprechen, aber bei uns ist da enorm viel Druck raus.

Es ist eh schon immer schwierig, bei einem Stab von 170 Soldaten bei 12 angebotenen Terminen pro "Disziplin" jedem gerecht zu werden und zu ermöglichen die Leistungen IGF abzulegen. *Ironie aus*
Jetzt haben die Soldaten zwei Jahre Zeit dazu. Entspannt enorm. Kann man, zumindest bei uns, in einer gut geplanten Ausbildungswoche für den Großteil durchziehen und den Rest mit anderen angebotenen Terminen ablegen lassen. Geht im übrigen auch alles Coronakonform, um mal beim Thema zu bleiben.


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