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Alles was Corona betrifft

Begonnen von MarcelB92, 07. März 2020, 22:38:57

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Roughnecks

@Ralf

Keine Ahnung warum das bei dir nicht angekommen ist.

Wir haben es von unserem zuständigen SanVersZ bekommen.

KlausP

Wenn sowas wirklich nur auf der San-Schiene verbreitet wird läuft irgendwas schief. Entweder steht in dem Schriebs nichts davon wer wen in der zu versorgenden Truppe davon zu unterrichten hat oder bis auf wenige Ausnahmen haben die Zuständigen im ZSanDst gepennt. Und dann wundert man sich über Gerüchte zur Auflösung des Ladens ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ KlausP und Andere:

Dieser "Teilsatz" ist so missverständlich und "falsch", und daher zur "Verbreitung" auch NICHT geeignet.

Richtig ist, dass bei einer duldungspflichtigen Impfung Soldaten (also z. B. Einsatzsoldaten), einen Impfstoff erhalten, der für diese Altersgruppe (eben ohne individuelle Risikobetrachtung) angeraten wird - und nur dann "fällt halt bei Ü60 AZ raus".

MikeEchoGolf

Zitat von: Roughnecks am 10. Mai 2021, 08:08:26
Quelle LoNo Kdo RegSanUstg.

Es darf in keiner regionalen Sanitätseinrichtung und in keinem Impfzentrum der Bw Soldatinnen und Soldaten unter 60 Jahren Vaxzevira verabreicht werden.

Lassen sich Soldatinnen und Soldaten in zivilen Impfeinrichtungen Vaxzevira verabreichen, tragen Sie bei Komplikationen ggf. haftungs-. versorgungs- und dienstrechtliche Konsequenzen.

Hierzu sollte es zumindest ein Schreiben vom Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung Gerd Hoofe vorliegen. Falls nicht, dann sind solche Äußerungen nicht zulässig.

ulli76

Zitat von: Roughnecks am 10. Mai 2021, 09:24:47
Am 01.04.2021 wurde seitens Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr ein fachlicher Hinweis im Umgang mit der Anwendungsbeschränkung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung herausgegeben.
Hier findet der Einsatz des Impfstoffs unterhalb der Altersgrenze nach ärztlichem Ermessen zwar Erwähnung, jedoch lautet die Umsetzung der Vorgaben der STIKO wie folgt:
,,Das Präparat Vaxzevria darf grundsätzlich nur noch bei Personen ab 60 Jahren verwendet werden."
Demnach ist es auch auf ausdrücklichen Wunsch des Soldaten nicht zulässig, vor Vollendung des 60. Lebensjahres mit Vaxzevria geimpft zu werden, sofern die Impfung in Wahrnehmung einer dienstlichen Impfpriorität bzw. in dienstlichem Kontext wahrgenommen wird.

Der 1.4. ist ja schon etwas her. Das war genau der Zeitpunkt an dem AZ erstmal gestoppt wurde.
Die Lage hat sich ja deutlich geändert.
Und den letzten Halbsatz bitte auch mit beachten "sofern die Impfung in Wahrnehmung einer dienstlichen Impfpriorität bzw. in dienstlichem Kontext wahrgenommen wird."
Da wird wiederum ein Schuh draus, weil das die Gruppe ist, die sich damals! wegen einer speziellen Priorisierung impfen lassen konnte. Nämlich die mit besonderer dienstlicher Gefährdung. Und für DIE Gruppe kann es andere versorgungsrechtliche Ansprüche geben als z.B. bei Impfung aus privatem Interesse.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Um das von @Ulli Genannte aufzugreifen...

... i.V.m. mit den Äußerungen der "Führung", die allen Soldaten im IntranetBw zugänglich sind ... und den kursierenden, nicht allen Soldaten zugänglichen Informationen ...

... kann ich nur nochmals ALLEN Soldaten, die sich im Zivilen impfen lassen können/wollen, nur DRINGEND anraten ...

+ entsprechende Bescheinigungen bei der eigenen SanEinr in Empfang nehmen, wenn es um AstraZeneca und Johnson&Johnson geht (nicht beim Disziplinarvorgesetzten)

+ dazu auf ein Beratungsgespräch beim TrArzt bestehen (dies ist ein Recht jedes Soldaten !)

+ dabei explizit die Thematik AstraZeneca/Johnson&Johnson ansprechen und sich schriftlich bestätigen lassen, dass damit mit Zustimmung der Bw geimpft werden darf, wenn man unter 60 ist!

+ wenn der TrArzt dies ablehnt ... im Zweifel nicht impfen lassen ... wenn man zu einer Personengruppe zählt, für die die Impfung mit AstraZeneca/Johnson&Johnson von der STIKo nicht empfohlen wird !!



Warum ist das wichtig?
Weil die Wahrscheinlichkeit eines Impfschadens zwar äußerst gering ist...
Im Fall des Falles man es aber dann mit der Versorgungsverwaltung zu tun bekommt...

Und dann gelten die rein juristischen Spielregeln zur Kausalität... Feststellungen von Gutachtern... etc.

Wie bei diesem Kamerad...

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 10. Senat, Urteil vom 28.01.2021, L 10 VE 11/16

http://www.dbovg.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE210003603&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true



Auch läuft der Schutz des IfSG ins Leere !
§ 60 IfSG , Abs 1

"Wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die

1.
von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde,

2.
auf Grund dieses Gesetzes angeordnet wurde,

3.
gesetzlich vorgeschrieben war oder

4.
auf Grund der Verordnungen zur Ausführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist,

eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält..."

Alle 4 Punkte sind für Personen unter 60 aktuell nicht erfüllt !
(Ausnahme: Ein Bundesland hat eine öffentliche Empfehlung für unter 60 ausgesprochen!)

Somit kein Schutz gem. IfSG !

Dies gilt für alle Bürger ... Nicht nur Soldaten!

"Wenn es durch die Anwendung des Impfstoffs zu einer Schädigung kommt, kommt je nach Fallgestaltung eine Haftung u.a. des pharmazeutischen Unternehmens aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen in Betracht. Haftungsregelungen können sich ergeben aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Im Infektionsschutzgesetz (§ 60 Abs. 1 S. 1 IfSG) ist auch genau geregelt, wann jemand einen Antrag auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand durch eine Impfung, die von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen wurde, gesundheitlichen Schaden erlitten hat."

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit



Letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden.

Ich finde es nur wieder bedenklich, wie Ralf bereits ausführte, dass solche Informationen nicht so öffentlich im IntranetBw zeitnah bekanntgegeben werden, dass JEDER Soldat darauf Zugriff hat.

Und auch in einer Form, die auch für JEDEN Soldaten verständlich und eindeutig ist !

Plus der sofortigen Anpassung aller davor veröffentlichten Informationen, die dazu ggf. im Widerspruch stehen, bzw. zumindest zu Unklarheiten führen können...

Wir bewegen uns hier schließlich zwischen militärischen und zivilen Raum... 
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Andi8111

Der Soldat hat keinen Anspruch auf truppenärztliche Beratung zu medizinischen Maßnahmen auf freiwilliger Basis außerhalb der uTV. Genauso wenig hat der Soldat keinen Anspruch auf eine schriftliche Bestätigung über diejenige hinaus, die bei Soldaten mit Vorerkrankungen eine höhere Priorisierung zur Folge hat.
Anders sieht es freilich bei einer durch den Dienstherrn angebotenen Impfung aus. Oben genanntes trifft nicht nur auf Impfungen zu, sondern auf alle anderen Behandlungen etc. welche außerhalb des durch die uTV vorgegebenen Rahmens stattfinden. Dies dient u.a. dazu, die TrÄrzte aus der Haftbarkeit zu nehmen, bei so Eingriffen wie Magenballons und -bypässen, Laserbehandlungen an brechenden Medien der Augen und an der Haut etc.
Aus diesem Grunde lehne ich eine Beratung eines Soldaten zum Thema Impfen im zivilen Zuständigkeitssektor strikt ab.


F_K

@ Perser:

Bitte berücksichtigen,  das Impfungen gegen Krankheiten angeraten werden - keine Medikamente / Impfstoffe.

Die Impfung gegen Covid (egal welcher Impfstoff) wird von der STIKO / der Regierung angeraten - bzw. sogar von der BW befohlen (für bestimmte Soldaten).

Und trotz der sehr sehr geringen Risiken beim Impfen mit AZ und JJ, gibt es auch bei BT Risiken.
Das Risiko einer Covid Erkrankung ist aber Welten höher - und daher ist die Impfung "gewollt und abgesichert".

(Zusätzliche Absicherung kann natürlich nicht schaden - ein Nichtimpfen hat viel höhere Risiken).

justice005

Sinnlose Schreiben der Sanität, die Rechtsaussagen enthalten, aber mit Sicherheit niemals von einem Rechtsberater mitgeprüft wurden. Das ist durchaus normal im Sanitätsdienst. Und insbesondere Ärzte haben bei juristischen Dingen um ein Vielfaches größere Fehlvorstellungen als andere. Dafür haben sie aber ein größeres Selbstbewusstsein und halten Mitprüfungen von Rechtsberater für überflüssig.

Das Ergebnis ist dann genau die Verwirrung und Verunsicherung, die wir hier jetzt so plastisch erleben.

Wird wirklich Zeit, dass der Laden aufgelöst wird.


Es gibt zwei ber

Andi8111

Ich frage mich, wie ihr euch das eigentlich alle vorstellt? Der gesamte zivile Zuständigkeitssektor schwimmt nur so, was das rechtliche während der Pandemie angeht. Und der SanDst soll als einzige Bundesbehörde rechtlich sicher bewerten und Weisungen herausgeben? Ist das nicht ein bisschen überheblich?

Megawaldi

Zitat von: LwPersFw am 10. Mai 2021, 19:31:57
Alle 4 Punkte sind für Personen unter 60 aktuell nicht erfüllt !
(Ausnahme: Ein Bundesland hat eine öffentliche Empfehlung für unter 60 ausgesprochen!)

Somit kein Schutz gem. IfSG !
Zitat von: F_K am 10. Mai 2021, 20:31:34
...und daher ist die Impfung "gewollt und abgesichert".

Ja was denn jetzt???
Langsam verwirrt ihr mich hier!

F_K

Megawaldi:

Selber nachlesen, Fragen wären:

- rät die STIKO Impfungen (z. B. gegen Masern) an, oder Impfstoffe?

- ist eine Impfung gegen Covid angeraten?
(Spoiler: Wer bezahlt Impfstoffe und die ärztliche Leistung?)

- und ist damit Strich 1 InfSG erfüllt?

christoph1972

Zitat von: Andi8111 am 10. Mai 2021, 20:45:42
Ich frage mich, wie ihr euch das eigentlich alle vorstellt? Der gesamte zivile Zuständigkeitssektor schwimmt nur so, was das rechtliche während der Pandemie angeht. Und der SanDst soll als einzige Bundesbehörde rechtlich sicher bewerten und Weisungen herausgeben? Ist das nicht ein bisschen überheblich?

Nicht die Juristen schwimmen, sondern die Politik hechelt häufig bar jeder vernünftigen juristischen Beratung den neusten Entwicklungen hinterher.

Die Aufgabe des Inspekteurs des Sanitätsdienstes wäre es wohl eher, "Ruhe bewahren", die politische Spitze beraten und dafür zu sorgen, dass die bisher wohl unkritischen Impfstoffe von Moderna und Biontech an die zur Impfduldung verpflichteten Kreise verabreicht werden.

Für die anderen Kreise kann man dann ja nach sorgfältiger Prüfung und Mitzeichnung durch die Abteilungen "P" und "R" des BMVg die ebenfalls zugelassenen Vektorimpfstoffe verimpfen.

Es ist ja nicht so, als ob in einer hierarchisch Organisation wie der Bundeswehr, keine Juristen und Mediziner einen Arbeitskreis bilden könnten, um rechtssicher Empfehlungen abzugeben.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Rekrut84

Da kommt aber dann noch hinzu, dass die Bw keinen Biontech Impfstoff hat, und auch keinen bekommen wird. Daran ist aber dann nicht der San Schuld, sondern wiederum andere Stellen

F_K

Frage: Welche Impfstoffe jat denn die BW für den Eigenbedarf erhalten?

Ich nehme ja schon an, dass der Bedarf (Einsatz) angezeigt und angefordert wurde?

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