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hib-Meldung 279/2020 vom 11.03.2020

Begonnen von Thomi35, 12. März 2020, 14:56:14

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Thomi35

Entwendung von Bundeswehr-Munition

Inneres und Heimat/Antwort - 11.03.2020 (hib 279/2020)

Berlin: (hib/STO) Fragen der Ermittlungszuständigkeit sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/17550) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Fallkomplex Franco A.: Munition und Sprengstoff bei Mathias F." (19/17228). Darin schrieb die Fraktion, dass Mathias F. im September 2019 wegen Verstoß gegen das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt worden sei, "weil er Munition und Sprengstoff aus Bundeswehrbeständen für Franco A. versteckt hatte". Gegen A. ermittele die Generalbundesanwaltschaft wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, ob der Militärische Abschirmdienst (MAD) Ermittlungen eingeleitet hat, "um die Umstände der Entwendung" der bei Mathias F. "gefundenen Gegenstände (Munition, Zünder, Granaten)" zu klären. Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, lag die Ermittlungszuständigkeit von Beginn an bei den zivilen Ermittlungsbehörden. Die rechtlichen Voraussetzungen für ein Tätigwerden des MAD nach dem Gesetz über den militärischen Abschirmdienst (MADG) in diesem Sachzusammenhang seien zu keinem Zeitpunkt gegeben gewesen. Folglich habe der MAD keine Ermittlungen einleiten können.

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