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Vorzeitige Beendigung der Wehrübung aufgrund von Krisenmanagement?

Begonnen von TheBw, 19. März 2020, 14:00:45

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TheBw

Hallo!

Ich bin gerade aktiv übender in meiner Einheit und die Wehrübung sollte eigentlich noch zwei Wochen gehen. Aufgrund der aktuellen Situation mit der Corona-Pandemie werden aber alle unsere Abteilungen ausgedünnt. So langsam ist es soweit dass es soweit herunter gefahren wurde, dass ich nicht mehr in der Lage bin, meine Aufgaben sinnvoll zu erfüllen.

Meine Frage, da dies gerade nicht final geklärt ist: Besteht die Möglichkeit, dass meine Wehrübung von Seiten der BW früher beendet wird, man quasi raus geschmissen wird deswegen? Wäre es nicht besser ggf. in einer ganz anderen Kaserne eingesetzt zu werden? Also ich möchte die Wehrübung nicht beenden, da sich auch mein Arbeitgeber (privat) gerade geäußert hat, dass er mich nicht für die dann doch nicht geübte Zeit aufnehmen kann - er ist quasi (zu recht) froh, dass er mich gerade nicht bezahlen muss, wegen Auftragswegfall. Oder hab ich quasi "Bestandsschutz" und soll dann wie jeder andere Soldat die Zeit in Rufbereitschaft "zu Hause" verbringen?

Danke schonmal, falls Ihr Erfahrungen gesammelt habt und sie hier teilt oder falls Ihr entsprechende Vorschriften oder Handlungsanweisungen kennt.

Beste Grüße,

TheBw 

KlausP

Was hat Ihnen denn Ihr Disziplinarvorgesetzter im persönlichen Gespräch dazu gesagt? Er und nur er entscheidet doch, wo seine Unterstellten welchen Dienst leisten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

TheBW

Der sitzt leider in Quarantäne aufgrund eines Österreich-Urlaubes vor zwei Wochen...

F_K

Es ist möglich, eine RDL vorzeitig zu beenden - ist aber vorab zu prüfen, ob der Res nicht woanders zu verwenden ist - in einer solchen Situation würde ich diesen als Telefonposten einsetzten oder eben nach "Hause schicken".

Al Terego

Zitat von: TheBW am 19. März 2020, 15:10:40
Der sitzt leider in Quarantäne aufgrund eines Österreich-Urlaubes vor zwei Wochen...

Was hat er denn am Telefon zu Deinem Anliegen gesagt?

lowsounder

Da die Verteidigungsministerin grad in der PK gesagt hat, dass sich die beorderten Reservisten bei Ihrer Dienststelle melden können, gehe ich eigentlich genau vom Gegenteil aus.
Einfach abwarten.

Eisensoldat

Ich denke mal die Argumentation von lowsounder ist schlüssig. Allerdings nur als Anmerkung: die Bundeswehr kann jede RDL jederzeit beenden, ohne Angabe von spezifischen Gründen. Also falls irgendein Vorgesetzter hohl dreht, kann man nichts machen. (Sprich: man sollte die RDL nicht für den Lebensunterhalt "benötigen")

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Zitatohne Angabe von spezifischen Gründen

Negativ - die Heranziehung zu einer RDL bedarf eines Bedarfes der Streitkräfte, sonst ist diese nicht zulässig.
Selbst bei Wegfall des Bedarfes ist zu prüfen (geltende Vorschriftenlage, da hat der DV keinen Spielraum), ob eine Verwendung auf einem Dienstposten möglich ist - notfalls "irgentwo" in den Streitkräften.

... ist ja auch klar, schon aus Vertrauenschutz dem Reservisten und ggf. dessen AG benötigt man eine Planungssicherheit - ggf. ist ja ein Vertreter eingestellt worden ..

Richard_DH78

Ich möchte noch Mal dieses Thema aufgreifen und nachfragen, wie es mit bisher geplanten RDL aussieht? Ich habe bereits seit Januar einen Heranziehungsbescheid für eine RDL ab 27.04.2020.

Aufgrund der Entwicklung der letzten Wochen, sowie auch der gestern festgelegten Verlängerung diverser Allgemeinverfügungen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, hier: Ausgangsbeschränkungen, stellt sich mir die Frage, ob meine geplante RDL am 27.04.2020 stattfinden wird.

Mein ÜbTrT in Berlin ist auf Minimalbetrieb runtergefahren und ich erreiche niemanden aus dem PersBereich. Meine Mail von Sonntag ist bisher unbeantwortet geblieben.

Habt ihr dazu etwas gehört/erfahren, ob geplante RDL bis auf Weiteres abgesagt werden sollen?

ulli76

Das hängt sicher von der Art der RDL ab. Also ob man dich da wirklich braucht oder nicht.

Hast du einen Spieß oder chef oder so den du erreichen kannst?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Richard_DH78

Zitat von: ulli76 am 01. April 2020, 12:04:54
Das hängt sicher von der Art der RDL ab. Also ob man dich da wirklich braucht oder nicht.

Hast du einen Spieß oder chef oder so den du erreichen kannst?


Ich bin im Stab eingesetzt und der ist auf Minimalbetrieb gesetzt. Der PersFw ist lediglich für 2-3 Stunden pro Woche in der Dienststelle und alle anderen sind zu Hause. Den PersFw habe ich eben erreichen können. Er sagte, dass meine RDL abgesagt wird. Schriftliches folgt vom BAPersBw.

MichaMeyer3110

Schönen Sonntag allen!

Ich habe mich heute hier registriert weil ich genau die selbe Frage habe wie der OP und weil ich seit heute Mittag
betroffen bin. Via WhatsApp hat mich mein Abteilungsleiter informiert, dass der CdS alle WÜ's vorzeitig beendet. Er bräuchte dazu meine "formelle Zustimmung". Zum kommenden Donnerstag. Meine WÜ wäre nur noch bis 30.04. gegangen.

Ich sitze seit drei Wochen befohlen zuhause aufgrund Coronalage im Land und auch wegen Kinderbetreuung, soll aber abrufbereit sein. Alle anderen bei uns ebenso. Nur AbtLtr leisten Dienst und ganz wenige Stabsdienstsoldaten.

Ich bin einer dieser "300 Tage Resis" und das seit 4 Jahren, bin mir aber immer bewusst, dass es jederzeit enden kann.
Grundsätzlich war mir klar, dass am 30.04. Schluss ist und ich wollte mich danach auch beruflich verändern. Ich falle nach Ende der WÜ in die Arbeitssuche - und dies ist auch vollkommen okay. Diese ganze Geschichte hat in den letzten vier Jahren in meine Lebensplanung gepasst. Bitte kein, selbst Schuld oder so. Mit der grundsätzlichen Sachlage bin ich dacor, nur nicht mit der Umsetzung und der Kurzfristigkeit und der jetzigen Lage im Land.

Welche natürlich aufgrund Corona sowieso angespitzt ist. Ich werden selbst morgen nicht verhungern und alles, aber die Art und Weise wie dies mich jetzt trifft ist schon etwas unschön.

Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung wie das jetzt weitergeht, ich muss ja wahrscheinlich etwas unterschreiben. Bezahlt bin ich auch schon. Ich möchte jetzt keinen Aufstand proben, aber mich würde es einfach mal interessieren, ob das wirklich alles so korrekt ist? Auf der einen Seite werden Reservisten gesucht und es wird Kameradschaft und Solidarität gepredigt, auf der anderen Seite werde ich in vier Tagen vor die Tür gesetzt. Zum Feiertag. Ich muss mich ja arbeitssuchend melden und ich falle aus der Heilfürsorge. So schnell bin ich sicher nicht in der GKV versichert und ich frage mich schon, was wenn Ostersonntag mir was passiert... versteht ihr was ich meine?

Ich konnte nicht herausfinden ob die BW die WÜ einfach so beenden kann, ob ich etwas unterschreiben muss und wenn ja, was wenn ich mich weigere. Es geht hier ja nur um 3 Wochen nicht 3 Monate, daher bin ich etwas verschnupft.

Würde mich über Meinungen freuen.

Micha

F_K

Nochmal: Derzeit werden bestimmte Soldaten / Reservisten eben (noch) nicht benötigt - und dann kann man RDLs auch beenden.

Meine RDL für Dienstantritt Montag ist diesen Mittwoch abgesagt worden - Aufhebungsbescheid kam Freitag, also faktisch kein Vorlauf.
Ist doof, ist aber so - und ich hätte nicht zu Hause gesessen, sondern Dinge getan ...

Wir haben eine Krise - und da kommt es zu Härten.

LwPersFw

Ich verstehe persönlich Ihren Unmut ... rein rechtlich ist da m.E. aber nichts zu machen.

"Der Kläger ist durch die angefochtenen Entscheidungen der Beklagten nicht beschwert.

Die Heranziehung nach § 59 Abs. 3 SG zu einer Wehrübung iSd. § 61 SG ist ein belastender Verwaltungsakt.
Die Aufhebung eines belasteten Verwaltungsaktes stellt entsprechend eine Begünstigung dar, die zu keiner Rechtsverletzung des Klägers führen kann.

Einen subjektiven Anspruch auf Heranziehung zu einer Wehrübung durch die Beklagte kennt das Soldatengesetz nicht."

VG Hannover, Urteil vom 09.02.2018, 13 A 4267/17



Wie waren Sie denn vor der RDL krankenversichert ?

Und zum Thema arbeitslos melden bzw.. ggf. Grundsicherung, dies geht wegen Corona i.d.R. online und
erst mal im "Durchwinkverfahren"...

https://www.dgb.de/themen/++co++8ea632c8-69cf-11ea-abfd-52540088cada

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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