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Fuß gebrochen kurz vor Grundausbildung; Was jetzt?

Begonnen von L, 19. April 2020, 19:21:27

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L

Hallo zusammen,
ich weiß nicht ob ich hier im richtigen Thread bin, aber vielleicht ist jemandem ja etwas ähnliches passiert.
Ich soll am 01.07. [wegen Corona nun zum 01.08.] meine Grundausbildung in Weißenfels beginnen. Vorgestern habe ich mir den Fuß gebrochen (dreifach). Es muss zwar nicht operiert werden, aber dass ich den Fuß im August bereits wieder so extrem belasten kann, ist eher unwahrscheinlich. Die Ärzte meinten, Oktober wäre dafür realistisch. Mit Folgeschäden ist nicht zu rechnen.
Habe ich die Möglichkeit, ohne erneute Bewerbung etc. meinen Dienstantritt auf Oktober zu verschieben? Oder kann es sein, dass ich einfach 'raus' bin?
Ich sitze hier ein bisschen auf heißen Kohlen, weil ich Angst habe, dass mir die Sache jetzt meinen zukünftigen Job kostet. Morgen werde ich also sowieso anrufen, aber eventuell ist ja jemandem etwas in der Art passiert, der/die mir seine/ihre Erfahrungen mitteilen kann.
Ich wäre euch auf jeden Fall dankbar!
Liebe Grüße. :)

Ralf

Teile das dem KarrC Bw mit. Dort wird entschieden, wann du tauglich für den Dienstantritt bist.
Ich bezweifel, dass das zum 01.10. klappt.
Interessehalber: wie ist das denn passiert?
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

L

Warum bezweifelst du, dass das zum 01.10. klappt? Ich habe ja schon die feste Zusage für Juli gehabt...
Bis Ende des Jahres könnte ich mich noch über Wasser halten, aber irgendwann bräuchte ich schon das feste Gehalt, mit welchem ich jetzt seit Zusage rechne. :/

Ganz blöd umgeknickt, als ich mit dem Hund draußen war. Noch nie im Leben etwas gebrochen gehabt, dann einmal umknicken und plötzlich Katastrophe.  :-[

Andi8111

Klingt ja eher nach Sprunggelenk... Egal. Frühestens 6 Monate nach AUSHEILUNG kann eine erneute Musterung die gesundheitliche Eignung Überprüfen. Ein simples Aufschieben des Diensteintritts geht nicht. Ich rate jetzt schon dazu, alle Arztberichte aufzubewahren!

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

L

Das klingt ja leider nicht so gut...
Das Sprunggelenk ist es aber nicht. Ich hab 3 kleine Brüche, zwei an Zehen und einen oben am Fuß (habe den lateinischen Fachbegriff leider grade nicht im Kopf). Ist es egal was für ein Bruch; immer erst 6 Monate nach Ausheilung? Oder gibt es da auch Einzelfallentscheidungen?
Damit wär mein 'Traum' (so dramatisch sich das jetzt auch anhört) ziemlich zerstört. Die Ärzte haben gesagt, ich kann den Fuß sobald der Bruch richtig ausgeheilt ist, wieder komplett normal benutzen. Sie sehen auch kein Problem darin, dass ich zur Bundeswehr gehe.
Gibt es da dann eventuell die Möglichkeit, wenn es dann soweit ist, eine Bescheinigung von Ärzten der Bundeswehr vorzulegen, die besagen, dass mein Fuß okay ist?

KlausP

Zitat... Sie sehen auch kein Problem darin, dass ich zur Bundeswehr gehe.  ...

Die haben aber keinerlei Einfluss auf die Feststellung Ihrer Dienstfähigkeit und dass sie die entsprechenden Vorschriften der Bw kennen zweifle ich stark an.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

L

Das habe ich auch mit keinem Wort behauptet.
Eventuell ist verständlich, dass ich grade ein bisschen verzweifelt bin. Somit wiederhole ich meine Frage: Gibt es Einzelfallentscheidungen oder muss nach jedem Knochenbruch 6 Monate nach Ausheilung gewartet werden?

KlausP

Die Antwort haben Sie doch von einem Bw-Arzt bekommen. Und das steht genau so in der Musterungsvorschrift.

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

L

In der Musterungsvorschrift steht nur:

"Geheilte Knochenbrüche (auch mit
reizlos liegendem Implantat) und
Knochenerkrankungen ohne Funktionseinschränkung.
Gutartige, im Dienst nicht hinderliche Geschwülste (z. B. Exostose,
Knochenzyste) bei voller Belastbarkeit."

Ohne Angabe von einem Zeitraum. Und nein, ich habe noch mit keinem Bundeswehr-Arzt darüber sprechen können, weil es vorgestern passiert ist. Falls sie mit BW-Arzt einen Ihrer Vorredner meinen, dann wurde zumindest noch nicht auf meine Frage eingegangen.

An diesem Punkt schon mal danke für all die schnellen Antworten.
Und ich bitte um Rücksicht, denn ich habe mich bereits gründlich informiert, denn als Nicht-Bundeswehr-Angehöriger mit keinerlei Kontakten, ist für mich vieles nicht besonders leicht herauszufinden. Eventuell ging das Ihnen damals ja auch so.
LG

Andi8111

Nein, nein, nein. Ich bin der BW Arzt.

In der Musterungsvorschrift steht:
Akute Erkrankungen oder Verletzungen der Knochen. Nachuntersuchung spätestens nach 24 Monaten. Mit der Gradation V belegt, was NICHT WEHRDIENSTFÄHIG bedeutet.

Akut bedeutet, aktuell. Aktuell sind Knochen gebrochen. Nach spätestens 24 Monaten, oder auch frühestens nach 6 Monaten, gilt dann das: Geheilte Knochenbrüche (auch mit reizlos liegendem Implantat) und Knochenerkrankungen ohne Funktionseinschränkung. Mit der Gradation II belegt.


L

Schade, dann war's das wohl wirklich für mich.
Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Andi8111

Und es gibt in der Regel keine "Einzelfallentscheidungen" wann eine Nachuntersuchung stattfindet; aber auf keinen Fall vor sicherer knöcherner Konsolidierung, die wohl frühestens in 6-8 Wochen zu erwarten ist. DANN wird die Aktenlage durch den zuständigen ärztlichen Dienst im KarrCBw geprüft, der damit betraute Kollege legt dann fest, wann er sie nachbegutachten will. So lange werden sie als "vorrübergehend nicht wehrdienstfähig" geführt.

Andi8111

Gibt ja Leute, die solche "Lappalien" nicht melden. Wenn der Diensteintritt erst zum 01.08. ist, kann ja ein simpler Knochenbruch gut verheilt sein. Man sollte aber wissen, dass man eine Straftat begeht, die nicht nur mit der Entfernung aus dem Dienstverhältnis enden kann, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen hat. Das soll kein Ratschlag dazu sein, das so zu machen; eher eine Warnung, aber ich habe sowas mehr als einmal erlebt.....

L

Das kommt für mich auch nicht in Frage, das zu verschweigen. Wäre ja super bescheuert, wenn das dann rauskommt...
Sollte der Bruch jetzt innerhalb von 6 Wochen gut ausheilen, wäre es dann eventuell realistisch, in diesem Jahr noch anzufangen? Also November, Dezember...? Oder anders: Wie lange dauert es in der Regel, bis man einen Termin zur Nachuntersuchung bekommt? Dauert das ähnlich lange wie die Einladung zum Bewerbungsverfahren (dauerte bei mir fast 4 Monate :x) oder geht das schneller?

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