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Unklarheit Wehrmedizinische Begutachtung

Begonnen von PowerJ, 19. April 2020, 21:50:18

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PowerJ

Guten Morgen/Tag/Abend,

ein Bekannter hat mich vor ein paar Tagen angesprochen und wir haben über das Thema ärztliche Untersuchung gesprochen und diskutiert. Ich hoffe hier etwas Klarheit zu finden, für mich und meinen Bekannten. Ich weiß, dass medizinische Dinge hier nicht sehr gerne gesehen werden, da sie meistens nicht zu beantworten sind, aber ich glaube meine Frage kann man schon beantworten.
Es ging um folgendes:


Er hat vor, zur Bundeswehr zu gehen und hat auch relativ klare Vorstellungen darüber. Infanteriefeldwebel will er werden, vorzugsweise Gebirgsjäger oder Fallschirmjäger. Er hatte vor 8 Jahren eine kleine Operation am Knie, alles folgelos ausgeheilt, keine Beschwerden, arbeitet als Elektriker auf der Baustelle, macht regelmäßig Sport, Laufen, Radfahren, Bergsteigen und auch Krafttraining mit Kniebeugen weit über 100 kg usw. Man kann also sagen, es ist so, als wäre er nie operiert worden. Es ist ja allgemein bekannt, dass man mit einer Knieoperation keine guten Karten bei GebJg und FschJg hat. Ich weiß z.B. von ein paar Kameraden, dass sie für diese Verwendungen nicht geeignet waren, nur aufgrund der Tatsache, dass sie mal operiert wurden, egal wie das alles verheilt ist.

Jetzt gab es aber 2018 (nagelt mich bitte nicht fest :D) eine Änderung, dass die ZDv 46/1 von der "Wehrmedizinischen Begutachtung A1-831/0-4000" abgelöst wurde. Wenn man diese neue "Wehrmedizinische Begutachtung" durchblättert (ist ja öffentlich einzusehen), stößt man irgendwann auf Seite 174 auf die "GNr 59 Gelenke" in der es unter "III" heißt:


"Nach Verletzung, Krankheit oder Operation
zurückgebliebene, geringe Gelenkveränderungen
mit unwesentlichen Funktionseinschränkungen oder Erfolgreich behandelte
Subluxation oder Luxation großer Gelenke,
soweit die Erfüllung der allgemeinen soldatischen
Grundbefähigung nicht beeinträchtigt ist
Das Tragen der Dienstbekleidung und der
persönlichen Ausrüstung muss
uneingeschränkt möglich sein"


Demnach bedeutet die Aussage "nach Operation zurückgebliebene, geringe Gelenkveränderungen mit unwesentlichen Funktionseinschränkungen", dass man nur dieser GNr zugeordnet wird, bzw diese Ausschlüsse bekommt, wenn man in irgendeiner Art und Weise dadurch eingeschränkt ist. Daraus schließe ich dann, dass eine komplett folgelos ausgeheilte Operation am Knie ohne auch nur die kleinsten Anzeichen einer Einschränkung kein Ausschlusskriterium mehr für Gebirgsjäger, Fallschirmjäger, Pioniere und Objektschützer (Das sind die hier relevanten Verwendungen) ist, richtig?


Ich will hier keine medizinische Meinung dazu oder ähnliches, mir geht es nur darum, ob ich das richtig verstanden habe und sich das somit geändert hat.
Mir ist auch bewusst, dass es dabei wahrscheinlich immer Einzelfall-Entscheidungen sein werden, je nachdem ob vielleicht Muskeln, Sehnen, usw. auch betroffen sind.
Sollte es sich aber um eine Operation handeln, die nur das Knie und nichts "umliegendes" betrifft und man nachweisen kann, dass es keine Einschränkungen gibt, dann dürfte das oben genannte nicht greifen und man müsste somit trotz OP für diese Verwendungen tauglich sein.


Ich bedanke mich schon jetzt für eure Antworten, vielleicht hilft es ja auch anderen Menschen die die selbe Fragen haben o. Ä.!

Schönen Tag/Abend noch.

Andi8111

In der Regel wird ein Zustand nach MeniskusOP, BandOP, KreuzbandOP bei guten Ergebnissen mit III bewertet; bei vorhandenen funktionellen Defiziten, die man selber nicht unbedingt im tgl. Gebrauch merken muss, ist die III die Regel. Bei Bandinstabilität, Beuge- und/oder Streckdefizit, egal wie gering die IV. Andere, weniger häufige OPs, die nicht mit o.g. Strukturen zusammenhängen, können nur eine II zur Folge haben, aber bei zB. anlagebedingten Veränderungen schnell mal eine IV werden. Klarheit bringt NUR eine Begutachtung.

PowerJ

Ich danke Ihnen für die schnelle Antwort!
Es handelt sich hierbei um eine Operation (ich glaube er nannte es Athroskopie oder so) bei der temporär mittels des Quadrizeps die Kniescheibe etwas nach "innen gezogen" wurde um einer übermäßigen Belastung des Knorpels entgegen zu wirken. Dabei wurde ein "Anker", der aus einem Material bestand, welches sich nach ein paar Monaten von selbst aufgelöst hat, benutzt.
Die OP wurde mit Anfang 16 gemacht, also noch voll im Wachstum und war (laut anderen Ärzten, die später dazu befragt wurden) eher fragwürdig, unnötig und mehr auf Profit als auf das Wohl des Patienten ausgelegt, da er sich eben noch im Wachstum befand und es ja sozusagen keine Verletzung oder der gleichen gab, geschweige denn die OP eine dauerhafte Veränderung bewirkt hat.

Daher die Frage, weil man natürlich z.B. nach einer KreuzbandOP gewisse Einschränkungen hat, da das Kreuzband ja mal abgerissen war und deshalb nicht mehr zu 100% funktioniert, aber hier gibt es (zumindest aus unserer Laien-Sicht) keine Einschränkungen bzw. Folgen, die die OP hervorgerufen/verursacht hätte.

Aber da muss er wohl auf die Begutachtung warten, wie Sie schon sagten.

Andi8111


PowerJ

Ich danke Ihnen nochmals!
Damit kann er sich wohl mit berechtigter Hoffnung bewerben und ich hatte recht:)

Schönen Tag noch

PowerJ


dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

PowerJ

Oh stimmt, wer lesen kann...  :D
Ich finde es gut, dass man hier so schnell kompetente Hilfe bekommt, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen  :)

PowerJ

Das Thema interessiert mich, deshalb habe ich versucht mich etwas ein zu lesen und für mich hört sich der Eingriff eher nach einer "medialen Raffung" an. Mir wäre nicht bekannt, dass an der Außenseite Bänder durchtrennt wurden, ich weiß nur, dass an der Innenseite etwas (quadriceps (-sehne)) in irgendeiner Art und Weise verkürzt wurde um die Kniescheibe nach innen zu ziehen. Oder sind beide Eingriffe eng miteinander verbunden und werden oft miteinander ausgeführt?

Ich hoffe, dass ich hier jetzt niemanden auf den Schlips trete, ich interessiere mich nur dafür.

Schönen Abend noch.

Andi8111

Mediale Raffung und laterales Release dienen zur Medialisierung der Patella bei Patellalateralisation^^ (Geiler Satz!, Eigenkonstrukt)

Eine mediale Raffung alleine wird nie das Ergebnis so bringen, wie ein laterales Release alleine. Je nach Ausführung verschwimmen die Techniken, Stichwort "fließender Übergang". Ist im Ergebnis aber dasselbe.

PowerJ

Gleich auswendig lernen um dann vor anderen angeben :D :D

Wieso ist dann dieser Eingriff eher nicht bedenklich bei solchen Verwendungen, es werden ja schließlich Bänder abgetrennt usw, was doch eher zu Einschränkungen bzw zu Instabilität führt, oder bin ich jetzt auf dem Holzweg? :)
Ich meine im Vergleich zu Kreuzband o.Ä., da meinten Sie ja, sowas wird mit III bewertet.

Andi8111

Es ist ein Unterschied, ob ein Band reißt, weil es dann nie wieder richtig zusammenwächst, oder knöchern ausreißt, was eine Instabilität aufgrund relativer Verlängerung zur Folge hat, oder ob es kontrolliert gekürzt wird. Außerdem soll ja gerade diese OP (bzw. die Kombination der erwähnten Verfahren) das natürliche Gleitlager der  Patella wieder herstellen.

PowerJ

Macht Sinn und wenn kein Knorpelschaden vorliegt und Muskeln und Sehnen gestärkt wurden, ist es ja, als wäre es ein normales Knie ohne Probleme. Es wurde ja vor einer Abnutzung oder Verletzung gehandelt und nicht danach.

Vielen Dank! :)

Herr Kister


Andi8111


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