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Familienheimfahrt für ledige ohne anerkannte Wohnung

Begonnen von anto99, 19. Mai 2020, 08:11:20

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anto99

Guten Tag,

ich habe im Kameradenkreis gehört, dass es ab Juni20 auch eine bezahlte Familienheimfahrt für ledige geben soll. Desweiteren soll es auch eine Möglichkeit geben, diese anzusparen. Da ich noch bei meinen Eltern lebe ( ca 400km zum Dienstort) habe ich Zweifel ob ich Anspruchsberechtigt bin.


Ralf

Schon mal den Beitrag hier angeschaut? https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63015.msg693672.html#msg693672
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anto99

Reingeschaut ja, aber leider nicht verstanden. Viele Dinge die dort erwähnt worden sind kenne ich als OG noch nicht. Mir fehlt da der Bezug zu der Thematik.  Es wäre toll; wenn sich jemand meiner annimmt und es mir mit einfachen Worten erklären kann.

KlausP

Zitat... Es wäre toll; wenn sich jemand meiner annimmt und es mir mit einfachen Worten erklären kann. ...

Ihre Vorgesetzten? Ihr Spieß? Ihr Rechnungsführer?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

anton99

habe zurzeit Urlaub und dachte so ein Forum bietet sich für sowas auch gut an.    Zumal wenn jeder Soldat die oben genannten ansprechen würde, dann bräuchten die nix anderes mehr zu machen. Und soo lange bin ich jetz auch noch nicht dabei, dass ich wegen solch einer Frage mich beim Spieß melde oder meine Vorgesetzten behellige. Wäre ich OSG hätte ich mir sicher einen gewissen Stand erarbeitet und könnte das  machen.


Tommie

Sind Sie denn Trennungsgeld-Empfänger? Wenn ja, stehen Ihnen demnächst als Lediger/Geschiedener monatlich zwei Familienheimfahrten zu, wenn nein, bekommen Sie weiterhin das gleich, wie jetzt auch ... NICHTS ;) !

KlausP

Zitat... Sind Sie denn Trennungsgeld-Empfänger?  ...

Eher nicht, da er bei den Eltern wohnt. Aber es gibt ja die Möglichkeit, in Uniform kostenlos mit der Bahn zu fahren.

Zitat... Zumal wenn jeder Soldat die oben genannten ansprechen würde, dann bräuchten die nix anderes mehr zu machen. ...

Wollen Sie mir als ehemaligem Spieß jetzt erklären wie man solche Informationen an den Mann bringt?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Anton99

Vorab Danke für die erklärenden Worte.

Ich habe legentlich mein Eindruck geäußert dass wenn jeder Soldat zum Spieß rennt und fragt er seinen regulären Auftrag nicht nachkommen kann.  Das Zeitnah ein Aushang erfolgen wird kann ich mir denken allerdings hilft es dem Einzelfall im Urlaub nicht weiter.

Da aber bei der Bundeswehr aus jeder Frage, jedem Satz mögliche angriffsflächen gebildet werden ( siehe der ehemalige Spieß) der es direkt auf sich personifiziert man hätte ihm sein Job erklären wollen muss ich sagen, dass ich froh bin das meine 4 Jahre irgendwann enden werden. 

Da ist die Bundeswehr für mich mit sehr guten Abitur einfach deutlich zu leicht strukturiert und der zivile Arbeitsmarkt bietet viel eher gute Perspektiven.    Ich hatte mich für Offizier interessiert mit Maschinenbau Studium.     Aber habe zum Glück erstmal die Option genommen mir es anzusehen.   

Gewinnorientierte Struktur wie im zivilen setzt ein Miteinander voraus.   Beim Bund nicht immer der Fall

Andi8111

Sie können schöne Phrasen von sich geben, waren aber nicht in der Lage, die Entäußerungen im angeführten Post zu verstehen, trotz "sehr gutem Abitur"? Aber vielleicht beruhigt Sie, dass wir allen, mit "sehr gutem Abitur" nahe legen, sich für höhere Laufbahnen zu bewerben, damit sie eben nicht in der Mannschaftslaufbahn frustriert sind.... Aber wie gut, dass Ihre 4 Jahre irgendwann enden :)

Anton99

Einige Dinge kennt man noch nicht und fragt daher im Forum nach.  Welches meiner Meinung nach für genau solche Probleme da ist.     Wenn die Zielgruppe allerdings der erfahrende Soldat sein soll, ok gehöre ich nicht dazu.

Wie soll ich etwas auswerten wenn ich das Hintergrundwissen nicht habe bzw. Über den Tellerrand nicht blicken kann was es zu beachten gilt.

Das ich in der Laufbahn falsch bin, ist mir bereits bewusst.

KlausP

Zitat... Ich habe legentlich mein Eindruck geäußert dass wenn jeder Soldat zum Spieß rennt ...

Das habe ich mit meiner Antwort auch nicht gemeint und das würde ich mir auch verbitten. Der erste Ansprechpartner für den Soldaten ist sein Gruppenführer. Wenn der die Fragen nicht beantworten kann(und gerade bei solchen speziellen Verwaltungsfragen wird das die Regel sein) gibt er das an den Zugführer weiter und der an den Spieß. Dann mache ich mich als Spieß schlau und gebe die Information entweder über den ZgFhr zurück oder, wenn es mehrere Soldaten betrifft, informiere ich die Einheit z.B. beim Morgenappell oder der Befehlsausgabe.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

2Cent

@KlausP
Nur um Mal etwas Verständnis für den Kameraden zu schaffen, seit 2006 hat sich manches geändert,es gibt auch andere Gliederung als die klassische.

Heute gibt's ne Menge Einheiten, da hat der gemeine Mannschafter gar keinen Gruppen oder Zugführer mehr und etwas was einer Befehlsausgabe oder Morgenappell am ähnlichsten kommt ist das Monats/Quartalsantreten und das war's, da wird sowas garantiert nicht erörtert.

Die Jungs und Mädels haben heute meist einen Stabszugführer der sie mit allem was Verwaltung betrifft direkt an den Spieß weiterleitet.


KlausP

Das ist mir durchaus bekannt. Meine letzte WÜb als Spieß, allerdings in einer GA-Kompanie, war 2010. Und selbst seit diesem Zeitpunkt hat sich viel verändert. Mir ist auch bewusst, dass sich die Abläufe in einer PzGrenKp von denen in einer (St)VersKp (ich habe über fast ein Jahr den KpFw unserer 1./- vertreten) oder einem BtlStab deutlich unterscheiden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BSG1966

Zitat von: Anton99 am 19. Mai 2020, 12:38:09
wenn jeder Soldat zum Spieß rennt und fragt er seinen regulären Auftrag nicht nachkommen kann. 

....dann erkennt der aufmerksame KpFw die Problematik und setzt zu dem Thema zB einen Unterricht an und verweist auf diesen. Problem gelöst.

Ich glaube nicht dass Sie eine Fürsorgepflicht für Ihren Spieß besitzen, der ist schon groß und kommt mit sowas klar ;)

LwPersFw

Zitat von: Tommie am 19. Mai 2020, 10:15:54
Sind Sie denn Trennungsgeld-Empfänger? Wenn ja, stehen Ihnen demnächst als Lediger/Geschiedener monatlich zwei Familienheimfahrten zu, wenn nein, bekommen Sie weiterhin das gleich, wie jetzt auch ... NICHTS ;) !

zur Präzisierung

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67287.0.html

und eben im von @Ralf genannten Link

und TG-Berechtigte nach § 3 können unter bestimmten Voraussetzungen nur sein:

+ Verheiratete und Gleichgestellte
+ Ledige mit anerkannten und berücksichtigungsfähigen Hausstand

Ausnahme:

Kommandierungen bis max. 3 Monate.
Hier können auch Ledige ohne berücksichtigungsfähigen Hausstand TG nach § 3 erhalten, da in diesem Fall die UKV nicht zuzusagen ist.


Ansonsten bleibt ja das kostenlose Bahnfahren ... unbegrenzt.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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