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Kommandierung zur Bundeswehrfachschule

Begonnen von VP eines Soldaten, 23. Mai 2020, 09:58:52

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Jay-C

Hoffentlich hilfreich und ohne Verwirrung zu stiften, mein Kenntnisstand diesbezüglich ist nämlich veraltet:

Aber in meiner alten Einheit haben damals auch zig Kameraden inkl. mir Förderungsangebote in Abendschulform über den BFD in Anspruch genommen.

Mich hat es immer gewundert, wieso diese Möglichkeit hier im Forum so selten genannt wird.
Ich dachte lange, dass die (u. a. wegen der Änderung des BFD-Rechts) komplett weggefallen ist.
In meinem Beorderungstruppenteil habe ich jedoch wieder mehrere Leute kennen gelernt, die auch aktuell an solchen Maßnahmen teilnehmen.

Dort geht es in allen Fällen um den Abschluss staatlich anerkannter Ausbildungsberufe.
Der "Klassiker" unter Mannschaften und UoP in meiner aktiven Zeit war aber definitiv das Fachabitur.

Ralf

Einen Anspruch auf Bildung (also in Vollzeit und Kommandierung), haben Bewerber OAMilFD und §29er SLV, wenn sie ausgewählt wurden, aber die Bildungsvoraussetzungen nicht vorliegen Das sind ja auch beides Aufstiegslaufbahnmöglichkeiten (vgl. ZDv A-1340/49, dort ist das geregelt).
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

... und Abendschule ist ja ein ganz anderes Thema... weil außerhalb der regulären Dienstzeit ... in der Freizeit

Wenn hier, wie im Bsp. von 200/3 genannt, der Soldat seine Laufbahnausbildung abgeschlossen hat und der DV ihn für die Zeit der Abendschule nicht anderweitig benötigt... kein Einsatz... keine Übung ... etc. ... und der Förderplan dies ebenso beinhaltet ...

... kann der Soldat natürlich zur Abendschule und der BFD bezahlt es.


Im Fall des TE will der Soldat aber 1 Jahr vom Dienst freigestellt werden... in Vollzeit an der Maßnahme teilnehmen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Fassen wir zusammen:

Einen Anspruch auf 1 Jahr BW Fachschule "kommandiert" (in der Dienstzeit) hat der TE nicht - denkbar nach der Dienstzeit im Rahmen eines genehmigten Förderplans.

Ratschlag:
Bildung in der Freizeit / Abends bzw. Laufbahnwechsel, ggf. "erstmal" UA / FA mit Ausbildung.

Versorger123

Guten morgen,

ich hänge mich mal mit rein, da ich in einer ähnlichen Situation bin, nur dass es bei mir in Richtung DZE geht. Ich habe noch etwas über ein Jahr Restdienstzeit als SaZ 12 (DZE 21.12.23). Mein Ziel ist eigentlich ab Februar neben dem Dienst auf ein Abendgymnasium zu gehen, um das Fachabitur nachzuholen, um dann den Versuch zu starten in die Beamtenlaufbahn zu gelangen. Der Z-Schein wird im Dezember beantragt (Absprache mit BFD).
Nun habe ich durch Zufall diesen Beitrag hier gesehen und würde gerne wissen, ob der Diziplinarvorgesetzte auch ausscheidende Soldaten für den Besuch der BwFachschule freistellen könnte.

Der Besuch der BwFachschule in Köln wäre interessant, da dass Fachabitur dort auf den Bereich Wirtschaft und Verwaltung ausgerichtet ist. Das würde mir eher in die Karten spielen als eine Abendschule neben dem Dienst.

Grüße

Versorger123

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