Neuigkeiten:

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

Kündigen vor der EÜ?

Begonnen von dasbrian, 08. Juli 2020, 11:38:41

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

dasbrian

Hallo

Ich habe das Verfahren erfolgreich durchlaufen und werde bald als EÜler eingestellt.
Nun habe ich eine Frage zur Kündigung.

Vorweg:
Ich weiß das die BW an den AG herrantritt und ihm mitteilt das er die Stelle 4 Monaten freihalten muss und in der Zeit darf ich auch nicht wegen der EÜ gekündigt werden,
Das steht auch alles in den Belehrungen..

Nun meine Frage:
Ich "muss" ja nicht  kündigen, aber "darf" ich es denn? Also kündigen und bei der Agentur melden oder einen Job für die 3 Monate suchen und die Änderungen dem KC mitteilen? Hätte das negative Auswirkungen auf meine Einplanung?

Warum ich frage.

Ich arbeite in einer realtiv kleinen Firma, wo man schlecht behandelt wird. Vor 2 Jahren ging ein guter Kollege den gleichen Weg und er hatt die paar Monate in der Firma, wirklich die Hölle auf Erden.
Schichten wurden getauscht, es wurde gemeckert usw. Er war danach fast schon ein Wrack. Aber machen konnte er nichts.. ob er noch bei der Bw ist weiß ich nicht, zurück kam er aber uach nciht..

Das würde ich gerne vermeiden, da ich ohnehin im Falle einer negativen EÜ nicht in die Firma zurückwollen würde..

Wie gesagt, grundsätzlich habe ich verstanden das man nicht kündigen soll.
Ich habe einen unbefristeten Vertrag also ist hier auch eine Kündigung durch mich möglihc.

Al Terego

Natürlich darfst Du kündigen, wer sollte Dir dies denn verbieten?

dasbrian

Mir geht es nur darum, ob das dann negative Auswirkungen auf meinen Dienstantritt hätte, z.b. die BW tritt von der Einplanung zurück..

Al Terego

Warum sollte die Bw deswegen von einer Einplanung zurücktreten?

F_K

Wer selber kündigt, verliert z. B. Anspruch aufs Arbeitslosengeld bzw. bekommt eine Sperre.

Ärgert der AG zu viel, kann das ja auch krank machen ... viel Erfolg.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau