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Fernspäher Barettabzeichen und Kommandobarett

Begonnen von hptfw22, 16. Juli 2020, 09:47:01

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hptfw22

Hallo!
Das tragen eines Kommandobaretts muss ja vom Dv genehmigt werden. Kommt es in der Realität trotzdem zu Problemen mit Feldjägern?
Und in der Fernspähtruppe wird ja noch das "alte" Truppenabzeichen am Barett getragen. Ist das dann auch vom Dv genehmigt oder kann es hier auch Ärger geben?

Danke im voraus!

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Naja, ich persönlich habe keinen Feldjäger getroffen, der bei einem privat beschafften Barett eingreift, solange Dies sich im Rahmen der üblichen Optik bewegt.

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Achja, und was die "Duldung" eigentlich nonkonformer Abzeichen(Kombinationen) angeht. Das gab es schon immer und wird es wohl auch immer geben. Zu meiner Zeit trugen z.B. die Luflandeaufklärungskompanien ein schwarzes Barett mit dem Abzeichen der Fallschirmjäger und schon weit davor hatten z.B. die Panzerjäger hier und da ähnlich wilde Auswüchse. Wie gesagt, sowas kommt und geht. Solange solche Dinge keine individuellen Aktionen sind sondern im Rahmen von Einheiten oder Verwendungen ablaufen, ist das auch im Großen und Ganzen in der (Feldjäger)Truppe bekannt.

F_K

@ HptFw22:

Kannst Du bitte mal Quellen für diese "wilden" Behauptungen nennen:

ZitatDas tragen eines Kommandobaretts muss ja vom Dv genehmigt werden.

"DV" sind grundsätzlich nicht befugt, Einzelregelungen der Anzugordnung zu ändern.

ZitatUnd in der Fernspähtruppe wird ja noch das "alte" Truppenabzeichen am Barett getragen.

Es gibt weder die Fernspähtruppe noch ein Barettabzeichen dazu (gab es mal, derzeit aber eben NICHT).

Danke im voraus!

hptfw22

Zitat von: F_K am 16. Juli 2020, 10:08:04
@ HptFw22:

Kannst Du bitte mal Quellen für diese "wilden" Behauptungen nennen:

ZitatDas tragen eines Kommandobaretts muss ja vom Dv genehmigt werden.

"DV" sind grundsätzlich nicht befugt, Einzelregelungen der Anzugordnung zu ändern.

ZitatUnd in der Fernspähtruppe wird ja noch das "alte" Truppenabzeichen am Barett getragen.

Es gibt weder die Fernspähtruppe noch ein Barettabzeichen dazu (gab es mal, derzeit aber eben NICHT).

Danke im voraus!

Okay sorry, die Fernspäher gehören natürlich zur Heeresaufklärungstruppe. Meinte aber die Fernspäher im allgemeinen :)

Das mit dem Dv meinte ein Kamerad mal, aber das war dann ja wahrscheinlich nicht richtig.

Al Terego

Trag einfach die Bekleidung, die vorgesehen ist, dann brauchst Du Dir um so einen Kleinkram auch keine Gedanken machen.

F_K

Ok, halten wir für die Nachwelt fest:

- Du hast Gerüchte weitergetragen
- Es gibt derzeit im deutschen Heer keine Truppengattung "Fernspäher"
- Dementsprechend gibt es kein Barettabzeichen "Fernspäher"
- Dementsprechend darf dieses "Fantasieabzeichen" nicht getragen werden
- Es gibt keine "Probleme mit Feldjägern" - sondern jeder Vorgesetzte darf und sollte solches Fehlverhalten abstellen, wenn er es beobachtet und es die Situation erlaubt.

12345678

Zitat von: F_K am 16. Juli 2020, 10:08:04
"DV" sind grundsätzlich nicht befugt, Einzelregelungen der Anzugordnung zu ändern.

Im Rahmen der Zentralvorschrift A1-2630/0-9804, Ziff. 107 sind sie das schon. Dies findet allerdings seine Grenzen in der BPräsUnifAnO, die bestimmt, dass Barette mit dem der Truppengattung entsprechenden Emblem zu tragen sind, womit der DiszVorg jedenfalls hinsichtlich des Barettabzeichens tatsächlich keine Abweichungen zur Anzugordnung genehmigen kann.

F_K

@ 12345678:

"Abweichungen" ist der Term in der Ziffer 107 - und dieser umfasst, wie von Dir richtig erkannt, nicht die Befugnis, neue Barettabzeichen zu "erfinden".

Die Ziffer 107 benötigt, wie jeder Befehl, einen dienstlichen Zweck und muss im richtigen Ermessen ausgeführt werden.

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