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Beförderungen in Feldwebellaufbahn nach einer Nachbeförderung

Begonnen von mikeflip, 18. August 2020, 18:36:38

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mikeflip

Liebe Kameraden,

ich habe eine etwas spezielle Frage, zu der ich widersprüchliche Antworten bekommen habe. Vielleicht gibt es ja hier einen Experten, der sie beantworten kann.

Durch einen Laufbahnwechsel wurde ich vom OStGefr zum StUffz (FA) nachbefördert. Etwa ein Jahr später wurde ich nach den nötigen Lehrgängen Feldwebel.

In den Beförderungsbestimmmungen für OFw/HptFw wird ja eine bestimmte Dienstzeit gefordert, wobei es für den Fall von Nachbeförderungen heißt:

,,Bei Nachbeförderungen gemäß § 13 Abs. 3 und 4 oder § 17 Abs. 4 bis 6 SLV (bis 31. März 2002: § 14 Abs. 4 bis 6 SLV) wird als Gesamtdienstzeit die Dienstzeit zugrunde gelegt, die nach der SLV mindestens für die Beförderung zu dem jeweiligen Dienstgrad vorausgesetzt wird. Ist die vor der Nachbeförderung tatsächlich geleistete Gesamtdienstzeit höher als die sich nach Satz 1 ergebende fiktive Gesamtdienstzeit, wird die tatsächlich geleistete Gesamtdienstzeit zugrunde gelegt."

Bei mir trifft der letzte Satz zu. Allerdings meinen manche, dass das so nicht stattfindet, d. h. man wird z. B. trotzdem frühestens zwei Jahre nach der Fw-Beförderung zum OFw befördert. Andere meinen, dass das eine Ermessenssache ist. Weiß jemand, was davon stimmt und wer das im Einzelfall entscheidet?

Herzlichen Dank im Voraus!

F_K


mikeflip

Ich frage mich nur, welchen Sinn diese spezielle Regelung für Nachbeförderungen hat. Warum arbeitet man nicht in allen Fällen mit der fiktiven Dienstzeit weiter? Es gibt ja anscheinend Fälle, bei denen man von den ,,normalen" Beförderungszeiten abweichen will.

(Damit das jetzt nicht falsch rüberkommt: Für mich ist das alles völlig OK, aber ich würde es gerne verstehen  :) )

Andi8111

Es gab doch schon eine Nachbeförderung unter diesen Bedingungen und eine Anrechnung der fiktiven DstZt zum SU(FA). Jetzt arbeiten Sie auf einer neuen Qualifikationsebene. Beförderungen die nur eine DstZt erfordern, berücksichtigen ja die zurückgelegte DstZt. Stehzeiten, die man im jeweiligen DstGrd haben muss, können ja nur im jeweiligen DstGrd zurückgelegt werden.

Tommie

Wir müssen da mal ein bisschen was auseinander dröseln ;) :

1. Um überhaupt Oberstabsgefreiter zu werden, muss man eine Dienstzeit von mehr als vier Jahre hinter sich haben!
2. Sie wurden vom OStGefr zum StUffz (FA) "nachbefördert", und damit endet erst einmal diese Geschichte!
3. Sie haben Ihre Lehrgänge absolviert und wurden nach Vorliegen aller Voraussetzungen zum Feldwebel befördert!
4. Nach der Beförderung zum Feldwebel haben Sie erst einmal ein Jahr "Pause", da zwischen zwei Beförderungen immer mindestens ein Kalenderjahr liegen muss.
5. Die zeitlichen Voraussetzungen für eine Beförderung zum Oberfeldwebel liegen bei einer Dienstzeit von insgesamt 5 Jahren!

Sollten Sie die geforderten fünf Jahre seit Ihrem Eintritt in die Bundeswehr schon hinter sich haben, dann können Sie frühestens ein Jahr nach Beförderung zum Feldwebel zum Oberfeldwebel befördert werden! Für die Beförderung zum Hauptfeldwebel muss man seit mindestens acht Jahren Soldat sein und seit der letzten Beförderung muss ebenfalls ein Jahr vergangen sein! Allerdings gebe ich zu Bedenken, dass für die Beförderung zum Hauptfeldwebel aktuell eine Beförderungsreihenfolge gebildet wird!

Tommie

Ach ja, bevor Sie weiter fragen ;) : Für eine Beförderung zum Stabsfeldwebel müssen seit der Beförderung zum Feldwebel gemäß aktueller Vorschriftenlage sechzehn Jahre ins Land gegangen sein!

mikeflip

Vielen Dank für die Antworten! Ich bin tatsächlich seit über sechs Jahren Soldat, aber erst etwas weniger als ein Jahr Feldwebel.

Dass die ,,Zeitrechnung" ab Stabsfeldwebel anders läuft und ein Zeitraum ab der Feldwebel-Beförderung gefordert wird, habe ich gesehen. Hätte ich also garantiert nicht gefragt! ;)

Tommie

Stichwort "Fiktive Dienstzeit": Wenn jemand mit dem Dienstgrad "StUffz (FA)" eingestellt wird aufgrund seiner Berufsausbildung, dann werden im zwei Jahre "fiktive Dienstzeit" angerechnet, quasi vor der Einstellung! In Ihrem Falle ist jedoch eine tatsächlich geleistete Dienstzeit vorhanden, die wesentlich länger ist! Daher fahren Sie günstiger mit meinen Berechnungen von oben!

Fakt ist, dass Sie erstens ein Jahr nach Beförderung zum Feldwebel, und zweitens nach mindestens fünf Jahren Dienstzeit die zeitlichen Voraussetzungen für eine Beförderung zum Oberfeldwebel erfüllen. Somit könnte da demnächst die Urkunde kommen, die Sie zum Oberfeldwebel macht ;) !

Für den Hauptfeldwebel sollten Sie in der Regel zweimal beurteilt werden, wobei Ihre erste Anlassbeurteilung frühestens achtzehn Monate nach der Beförderung erstellt werden kann! Rechnen Sie daher nicht mit einer Beförderung zum HptFw, sobald die zeitlichen Voraussetzungen gegeben sind, also nach acht Jahren Dienstzeit!

Tommie

Zitat von: Tommie am 18. August 2020, 19:56:47... wobei Ihre erste Anlassbeurteilung frühestens achtzehn Monate nach der Beförderung zum Feldwebel erstellt werden kann! ...

Sorry, ich hatte da etwas vergessen, ohne das dieser Satz bedeutend mehr FRagen aufwirft, als dass er Sinn ergibt ;) ! Ich habe es in dem Zitat eingepflegt und fett gedruckt!

mikeflip

Dankeschön für die Ergänzungen! Ich bin kein PersFw (wie Sie vielleicht gemerkt haben ;) ), finde das aber interessant zu verstehen, wie sowas abläuft.

Tommie

Was als erstes wichtig ist, ist das exakte Datum der Beförderung zum Feldwebel! Aus diesem Datum plus 12 Monate errechnet sich der Anlasszeitpunkt Ihrer ersten Anlassbeurteilung. Achtung: Fehlzeiten von mehr als 30 Tagen, z. B. KzH, oder Kommandierungen von mehr als 30 Tagen, z. B. zum Sprachlehrgang, führen zu einer Verschiebung dieses Anlasszeitpunktes. Hierfür steht Ihrem PersFw ein sog. Anlasszeitpunkt-Rechner zur Verfügung, der in Form einer Excel-Tabelle funktioniert! Vom Anlasszeitpunkt aus gerechnet bestimmt sich der Vorlagetermin der Beurteilung, entweder der 31.03. oder der 30.09. eines Jahres! Achtung: Ist der Anlasszeitpunkt am 01.04. des Jahres, kann die Beurteilung zwar ab diesem Zeitpunkt erstellt werden, aber der Vorlagetermin wird der 30.09. werden! Grundlage für diese 1. Anlassbeurteilung ist die ZDv A-1340/50, Nr. 204 a) (1)!

Im Folgejahr der 1. Anlassbeurteilung wird immer zum Vorlagetermin 30.09. die 2. Anlassbeurteilung erstellt werden (siehe auch ZDv A-1340/50, Nr. 204 a) (11)!). Diese Beurteilung ist schon als planmäßige Beurteilung zu schlüsseln. Nachdem Sie zwei Anlassbeurteilungen erhalten haben, fallen Sie aktuell in den regulären Rhythmus der planmäßigen beurteilunge, also alle zwei Jahre!

Nachdem aktuell für eine Beförderung zum HptFw eine Reihenfolge nach Punktsummenwerten gebildet wird, benötigt man in der Regel zwei Beurteilungen, um da in Bereichen zu erscheinen, die mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit auch befördert werden können, weil Haushaltskarten zur Verfügung stehen. Daher sollten Sie sich nicht der Illusion hingeben, dass Sie pünktlich mit acht Dienstjahren Hauptfeldwebel werden! Vermutlich wird es dauern, bis Ihre zweite Anlassbeurteilung bestandskräftig ist, so dass man Sie dann auch sinnvoll und mit einem respektablen Ergebnis in diese Reihung aufnehmen kann!

Zur Info für Sie: ich bin PersFw SK und mache außer Personalplanung und Datenschutz in meiner Einheit nichts anderes als Beurteilungen!

Tommie

Zitat von: Tommie am 18. August 2020, 19:56:47... wobei Ihre erste Anlassbeurteilung frühestens achtzehn zwölf Monate nach der Beförderung erstellt werden kann! ...

Sorry, die zitierte Aussage ist falsch! Achtzehn Monate bis zum Anlasszeitpunkt sind es bei San(St)Offz Arzt gemäß ZDv A-1340/50, Nr. 204 a) (7)! Bei Ihnen sind es zwölf Monate, wie ich es als Korrektur in dem Zitat eingefügt habe!

mikeflip

Die Termine werden bei mir dann der 31.03.2021 und der 30.09.2022 sein. Danach werde ich also gut acht Jahre Soldat sein.

Mir ist klar, dass es auch dann seine Zeit dauern wird und von der Leistung abhängt. Dass die Mannschafter-Jahre aber überhaupt mit reinzählen (bis Hauptfeldwebel), ist für mich natürlich eine gute Sache.

Nochmals herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung!

S1NCO

Zitat von: mikeflip am 19. August 2020, 08:34:10
Die Termine werden bei mir dann der 31.03.2021 und der 30.09.2022 sein. Danach werde ich also gut acht Jahre Soldat sein.

Mir ist klar, dass es auch dann seine Zeit dauern wird und von der Leistung abhängt. Dass die Mannschafter-Jahre aber überhaupt mit reinzählen (bis Hauptfeldwebel), ist für mich natürlich eine gute Sache.

Nochmals herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung!

Wenn du eben keine Fehlzeiten von mehr als 28 Tagen vorzuweisen hast, wie Tommie schrieb.
Bei mir war es derselbe Fall.
Ich bin nach sechs Jahren vom OStGefr zum StUffz (FA) nachbefördert worden.
Wurde nach der Ernennung zum Fw mit einem Jahr Differenz dann OFw und HptFw.

mikeflip

Eine Kommandierung habe ich mit eingerechnet, ändert bei mir aber auch nichts am Stichtag. Ansonsten steht bei mir derzeit nichts Größeres an. KzH weiß man natürlich nie, wollen wir aber einfach mal nicht hoffen.

Prima, dass es bei dir so geklappt hat! :)

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