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Kindergeld - SaZ12 - FA - <25 Jahre - TrpDienst

Begonnen von AVZ, 31. August 2020, 18:21:26

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AVZ

Guten Abend,
nach vergeblicher Recherche in diesen Forum, zu verwertbaren Threads zum Thema "Kindergeld", bin ich zu dem Entschluss gekommen, einen eigenen Thread zu eröffnen.

Aktuelle Lage: Die Familienkasse NRW hat mir seit meinem Diensteintritt (01.04.2019) bis zum 05.2020 Kindergeld erstattet.

Aktuelles Problem: Die Familienkasse NRW hat mir die Zahlung ab dem 05.2020 eingestellt, mit der Begründung, dass mein Anspruch durch die Beförderung zum Unteroffizier (FA) erlischt.
Wortlaut:"Die Ernennung zum Unteroffizier erfolgte am 01.04.2020. Eine weitere Maßnahme, die die vorgenannten Kriterien erfüllt, beginnt voraussichtlich erst im Januar 2021."


Diese Logik verstehe ich jedoch nicht, denn meine "Ausbildung" ist doch erst mit erreichen des Feldwebel Dienstgrades beendet, oder nicht ?
Vor allem befinde ich mich seit August bis Dezember in einer SGA bzw. Dienstpostenausbildung als Richt/Ladeschütze - ist doch m.M.n auch eine Ausbildung ?
Somit hätte ich meinem Verständnis nach, noch weiterhin Anspruch auf das Kindergeld.

Infos zu meiner Person:
23Jahre alt
bereits gelernter KFZ-Mechatroniker (zivil erlernt)
SaZ 12
TrpDienst (PzTruppe)
Dienstgrad U(FA)


Ich wäre sehr dankbar für eine aufschlussreiche Antwort!

Kameradschaftliche Grüße!

LwPersFw

Ggf. hilft Ihnen dies weiter...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,53295.msg638154.html
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

AVZ

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich habe den Thread bereits gelesen und konnte leider keine konkrete Differenzierung zu Sdt in TrpDienst feststellen.

Thomi35

Mir sind die Informationen etwas zu knapp. Wird die Streichung des Kindergeldes konkreter begründet? Was wurde für den fraglichen Zeitraum (Mai 20 bis Dezember 20) von der Einheit bescheinigt? Es scheint so, als wenn die Familienkasse diesen Abschnitt der Ausbildung nicht anerkennen möchte.

Hier lohnt es sich möglicherweise, daß der Kindergeldempfänger (vermutlich ja nicht Du selber) gegen die Entscheidung das in dem Bescheid genannte Rechtsmittel (Einspruch oder Widerspruch) einlegt und sich ggf. diesbezüglich rechtlich beraten zu läßt.

Ich erhalte von meiner Familienkasse für meinen großen Sohn, ebenfalls U (FA), problemlos weiterhin Kindergeld.

AVZ

Hallo Thomi35,
danke erstmal für deine Antwort.

Ist dein Sohn denn im TrpDienst oder auf bsp. ZAW ?


Die Familienkasse begründet es damit, dass meine Ausbildung zum Unteroffizier durch meine Beförderung am 01.04.2020 abgeschlossen ist und die nächste Ausbildung vermutlich erst 2021 anfängt.
Jedoch befinde ich mich wie oben erwähnt aktuell auf Dienstpostenausbildung bzw. SGA und werde dort Ausgebildet.
Ab Januar 2021 bin ich wieder in Delitzsch auf Englisch Lehrgang, Mitte nächstes Jahr bin ich dann in Munster auf MFT.
In dem schreiben steht bereits das ich Ende 2020 einen neuen Antrag für die Zeit ab Januar 2021 stellen kann.
Einspruch habe ich bereits eingelegt, da kam dann die Antwort die ich oben im Post mit Wortlaut zitiert habe.


BulleMölders

Sie haben also Einspruch eingelegt und darauf eine Einspruchsentscheidung mit Rechtsmittelbehlehrung bekommen oder wie ist Ihr letzter Satz zu verstehen.

AVZ

Korrekt, nur ist die Abweisung des Einspruchs laut vieler anderer Kameraden und unserer S1 Abteilung nicht korrekt - da selbe Voraussetzungen herrschen, jedoch Kindergeld empfangen wird.

KlausP

Das Ablehnungsschreiben enthält doch eine Rechtsbehelfbelehrung. Dann gehen Sie doch genau danach vor.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Deswegen ja meine Frage, in der Belehrung muss ja stehen was das nächste Rechtsmittel ist. Vermutlich die Klage.

LwPersFw

#9
Das Problem könnte öfters sein  ... WIE ... das erforderliche Formular für die Familienkasse durch die Personalabteilung ausgefüllt wird.

Denn es gibt klare Vorgaben.

U.a.

Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz

(DA-KG)

Stand 2019

"3In den Laufbahngruppen der Bundeswehr können folgende Berufsausbildungsmaßnahmen berücksichtigungsfähig sein:

die Ausbildung eines Soldaten auf Zeit für seine spätere Verwendung in der Laufbahngruppe Mannschaft, wenn sie zu Beginn der Verpflichtungszeit erfolgt; die Ausbildung umfasst die Grundausbildung und die sich anschließende Dienstpostenausbildung (vgl. BFH vom 10.5.2012, VI R 72/11, BStBl II S. 895); dies gilt auch für den freiwilligen Wehrdienst nach § 58b SG,

die Ausbildung eines Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten in der Laufbahngruppe Unteroffizier (mit oder ohne Portepee) bzw. in der Laufbahngruppe Offizier (BFH vom 16.4.2002, VIII R 58/01, BStBl 2002 II S. 523 und BFH vom 15.7.2003, VIII R 19/02, BStBl 2007 II S. 247); zur Ausbildung können auch zivilberufliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (sog. ZAW-Maßnahmen), das Studium an einer Bundeswehrhochschule oder an einer zivilen Hochschule zählen, auch wenn diese Maßnahmen über die jeweilige Ernennung hinaus andauern, die während des Wehrdienstes stattfindende Ausbildung zum Reserveoffizier (BFH vom 8.5.2014, III R 41/13, BStBl II S. 717),

zusätzliche Weiterbildungen bzw. Ausbildungsmaßnahmen eines Soldaten, die grundsätzlich dazu geeignet sind, den Aufstieg in eine höhere Laufbahngruppe, den Einstieg in eine Laufbahngruppe oder den Laufbahnwechsel vom Unteroffizier ohne Portepee zum Unteroffizier mit Portepee zu ermöglichen (darunter fallen nicht in der Bundeswehr übliche Verwendungslehrgänge, die nach dem Erwerb der Laufbahnbefähigung absolviert werden, vgl. BFH vom 16.9.2015, III R 6/15, BStBl 2016 II S. 281).

4Findet eine der in Satz 3 genannten Maßnahmen zu Beginn der Verpflichtungszeit statt, können die ersten vier Monate ohne näheren Nachweis anerkannt werden, lediglich der Dienstantritt ist glaubhaft zu machen.

5Für die Prüfung der weiteren Berücksichtigung steht der Vordruck ,,Bescheinigung über die Ausbildung bei der Bundeswehr" zur Verfügung."



Da gilt es genau zu überlegen, wie und was jeweils ins Formular kommt.

z.B. im Formular unter Punkt 3:

"Nur ausfüllen, wenn der Soldat/die Soldatin bei der Bundeswehr eine zusätzliche Ausbildung, die über die auf
Seite 1 genannten Ausbildungsmaßnahmen hinausgeht, durchläuft/durchlaufen hat."

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Thomi35

Zitat von: AVZ am 01. September 2020, 14:56:38
Hallo Thomi35,
danke erstmal für deine Antwort.

Ist dein Sohn denn im TrpDienst oder auf bsp. ZAW ?

Mein Sohn ist im Truppendienst. Somit keine ZAW. Er hat übrigens auch keine vorhergehende Berufsausbildung.

Zitat von: AVZ am 01. September 2020, 14:56:38Die Familienkasse begründet es damit, dass meine Ausbildung zum Unteroffizier durch meine Beförderung am 01.04.2020 abgeschlossen ist und die nächste Ausbildung vermutlich erst 2021 anfängt.
Jedoch befinde ich mich wie oben erwähnt aktuell auf Dienstpostenausbildung bzw. SGA und werde dort Ausgebildet.
Ab Januar 2021 bin ich wieder in Delitzsch auf Englisch Lehrgang, Mitte nächstes Jahr bin ich dann in Munster auf MFT.
In dem schreiben steht bereits das ich Ende 2020 einen neuen Antrag für die Zeit ab Januar 2021 stellen kann.
Einspruch habe ich bereits eingelegt, da kam dann die Antwort die ich oben im Post mit Wortlaut zitiert habe.

Das Ausbildungsziel ist doch nicht Unteroffizier, von daher wundert es mich. Ich vermute, daß da die Bescheinigung (vgl. vorhergehenden Beitrag von Ralf) falsch ausgefüllt wurde. Wenn da bspw. unter der Nummer 2 *auch* die Ausbildung zum Unteroffizier angekreuzt und ausgefüllt wurde, obwohl es sich um die dreijährige Ausbildung zum Feldwedel handelt, dann könnte es aus meiner Sicht zu solch einem Verhalten der Familienkasse kommen.

Wenn sich dieses nicht -z. B. durch die Ausstellung einer korrekten Bescheinigung- mit der Familienkasse klären läßt, dann bleibt nur die Klage vor dem Finanzgericht (vgl. Rechtsbehelfbelehrung, Fristen beachten!).

AVZ

Ich glaube ich weiß nun woran es liegt ....
Die S1 Abteilung hat bei mir unter 2. Ausbildungsmaßnahme zwar die Ausbildung zum Uffz mit Portopee angekreuzt, zusätzlich aber auf der Rückseite unter dem Punkt: "Angaben zu zusätzlichen dienstpostenbezogenen Ausbildungen und Lehrgängen" die Uffz Lehrgänge, den AMT etc. eingetragen.
Dort steht aber:
"Nur ausfüllen, wenn der/die Soldat/in bei der Bundeswehr eine zusätzliche Ausbildung, die über die auf Seite 1 (auf Punkt 2. bezogen) genannten Ausbildungsmaßnahmen hinausgeht, durchläuft/drchlaufen hat."

Ich vermute, dass das ausfüllen dieser Tabelle in der Familienkasse verwirrung gestiftet hat. Wäre somit von Anfang an Punkt 3 (Angaben zu zusätzlichen dienstpostenbezogenen....) freigelassen worden, hätte ich durchgehend KG berechtigt gewesen, oder ?


LwPersFw

Ich würde mich genau an den Formulierungen auf dem Formular orientieren.

Und für Uffz m.P. ist dort auf Seite 1 gefragt nach:

1. Beginn der Ausbildung >> dort würde ich für einen Bewerber, der als FA eingestellt wird : den Diensteintritt eintragen

2. Ernennung zum Fw >> dort würde ich das voraussichtliche Datum der Beförderung zum Fw eintragen


... und erst mal keine Eintragung unter "Angaben zu zusätzlichen dienstpostenbezogenen Ausbildungen und Lehrgängen" auf Seite 2
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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