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Das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) ab 01.01.2025

Begonnen von LwPersFw, 20. September 2020, 20:19:38

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LwPersFw

Zitat von: mickey am 05. Juni 2025, 09:15:11Trotzdem wird es interessant werden, falls bei jemandem einmal die Lohnzahlungen gesenkt werden.


Für die Bestandsfälle bis 31.12.2024 spielt es ja keine Rolle mehr.
Es erfolgt keine Einkommensprüfung mehr. Egal ob dieses sich in der Zukunft erhöht, oder vermindert.


Und bei Neufällen findet ja das Kapitel 6 des SEG Anwendung.





aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Zum 01.07.2025 werden die gesetzlichen Renten erhöht.

Da bestimmte Leistungen des SEG an diese Erhöhung gekoppelt sind, werden diese somit ebenfalls zum 01.07.2025 erhöht.

Geregelt in

Verordnung zur Anpassung der Geldleistungen sowie des Referenzeinkommens nach dem
Soldatenentschädigungsgesetz 2025 (SEG-Anpassungsverordnung 2025 – SEGAnpV 2025)


veröffentlicht BGBl, Teil I, Nr 143, vom 16.06.2025

Link zum BGBl


u.a. wird erhöht:

§ 11 Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen

"§ 11 Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:

,,(1) Geschädigte Personen erhalten einen Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen als monatliche Zahlung in Höhe von

1.  434 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 und 40,

2.  868 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 50 und 60,

3.  1302 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 70 und 80,

4.  1736 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 90,

5.  2169 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 100."



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Grino

Hallo Kameraden,

ich muss noch einmal um eure Hilfe bitten.

Ich bin nun, mit Ablauf des aktuellen Monats, dienstunfähig mit anerkannter WDB und GdS 50 in den Ruhestand versetzt.

Ich versuche gerade alles zu regeln, was nun noch wichtig ist. Dementsprechend würde ich gerne auf eure Hilfestellung zurückgreifen. Ich führe im folgenden aus, was bereits geregelt ist und würde gerne wissen, was zusätzlich noch zu erledigen ist. Mir würden grobe Punkte oder die entsprechenden Stellen, an die ich mich wenden muss, ausreichen - die details können meine Frau und ich uns zusammensuchen. Meine Sozialberaterin ist aktuell noch zwei Wochen in Urlaub - daher würde mir das sehr helfen. Danke

- Abschluss in der Einheit (Auskleidung, 90/5, Abgaben, Unterschriften usw) ist gelaufen.
- GzD hat nach telefonischer Rücksprache alle relevanten Unterlagen und stellt in Kürze den Versorgungsbescheid zu.
- meine private DU-Versicherung hat ebenfalls alle Unterlagen und bereits die Leistungsbewilligung zugesendet

- aktuell läuft noch eine bewilligte Langzeit-Psychotherapie, sowie ambulante Physiotherapie - Hier wurde mir gesagt, dass ich nach dem 30.06 nichts mehr wahrnehmen darf.  Dazu die erste Frage: Muss ich diese Therapien jetzt abbrechen und über die Beihilfe/ PKV neu beantragen?
Was muss ich generell im Bezug auf die PKV tun? Ich habe vor Wochen mit denen telefoniert und da wurde mir gesagt, wenn es so weit wäre (die Zurruhesetzung) soll ich mich einfach melden und dann würde Anwartschaft in PKV umgewandelt.
Psychotherapie ist aber ja WDB-Sache und somit diese UVB zuständig, richtig?

-Pflegegeld bekomme ich aktuell 50/50 von meiner PPV und von BaPersBw - was muss hier unternommen/ verändert werden?

-was habe ich eventuell grundsätzlich oder grade im Bezug auf das neue SEG vergessen?

Danke fürs Lesen und vorab für die Hilfe

kameradschaftliche Grüße





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