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Auszahlung FvD nach §50a Bundesbesoldungsgesetz

Begonnen von OFLw, 05. Oktober 2020, 06:53:23

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OFLw

Guten Tag,
ich erhalte für Amtshilfe ATZ, jedoch kann aus dienstl. Gründen kein zeitlicher Ausgleich erfolgen. DV hat abgesegnet, dass das ganze nach §50a Bundesbesoldungsgesetz (91 Euro pro Tag) ausgezahlt wird.
Ich konnte bisher nur kein Forderungsformular o.ä. finden, womit ich die Auszahlung beantragen kann.
Bitte um Hilfe.
MkG

Al Terego

Dies ist grundsätzlich auch Aufgabe der Einheit! Das entsprechende Formular hat die Nummer Bw-3275 und kann über das Formularmanagement online abgerufen werden.

OFLw

Da hier in der Einheit mal vieles untergeht, bereite ich das lieber alles selber vor.
Vielen Dank!

OFLw


OFLw


tank1911

Um das für die Nachwelt richtig zu stellen:

1.

Zitatich erhalte für Amtshilfe ATZ, jedoch kann aus dienstl. Gründen kein zeitlicher Ausgleich erfolgen.

Über alle OrgBer hinweg (einzelne OrgBer satteln noch zusätzlich auf) gilt gem. ZDv A-1454/23 "Vergütung für Soldatinnen und Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung":

"Pro Kalendermonat, in dem ein solcher Dienst geleistet wurde, ist zwingend mindestens ein Tag Freistellung vom Dienst zu gewähren (Mindestfreistellung). Dieser Tag kann nicht ersatzweise vergütet werden."

2.

Unter Anderem damit bei der Bearbeitung das dafür geschulte Personal, Auflagen wie unter 1. beachtet, wird die Vergütung nicht beantragt. Es ist von Amts wegen, durch die Einheit /Dienststelle etc., eine Änderungsmeldung "Vergütung für besondere zeitliche Belastungen" mit genanntem Formular zu erstellen.

ZitatDa hier in der Einheit mal vieles untergeht, bereite ich das lieber alles selber vor.

Das mag traurig wie löblich sein. Dennoch ist unter dem Strich davon abzuraten. Nicht nur weil man Leute, die genau dafür bezahlt werden, um ihre Pflichten bringt, sondern auch, weil sich letztlich durch Unkenntnis Fehler einschleichen können, die u.U. zu Vermögensschäden führen können.

HubschrauBär

Zitat von: tank1911 am 05. Oktober 2020, 10:20:03
Um das für die Nachwelt richtig zu stellen:

1.

Zitatich erhalte für Amtshilfe ATZ, jedoch kann aus dienstl. Gründen kein zeitlicher Ausgleich erfolgen.

Über alle OrgBer hinweg (einzelne OrgBer satteln noch zusätzlich auf) gilt gem. ZDv A-1454/23 "Vergütung für Soldatinnen und Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung":

"Pro Kalendermonat, in dem ein solcher Dienst geleistet wurde, ist zwingend mindestens ein Tag Freistellung vom Dienst zu gewähren (Mindestfreistellung). Dieser Tag kann nicht ersatzweise vergütet werden."

2.

Unter Anderem damit bei der Bearbeitung das dafür geschulte Personal, Auflagen wie unter 1. beachtet, wird die Vergütung nicht beantragt. Es ist von Amts wegen, durch die Einheit /Dienststelle etc., eine Änderungsmeldung "Vergütung für besondere zeitliche Belastungen" mit genanntem Formular zu erstellen.

ZitatDa hier in der Einheit mal vieles untergeht, bereite ich das lieber alles selber vor.

Das mag traurig wie löblich sein. Dennoch ist unter dem Strich davon abzuraten. Nicht nur weil man Leute, die genau dafür bezahlt werden, um ihre Pflichten bringt, sondern auch, weil sich letztlich durch Unkenntnis Fehler einschleichen können, die u.U. zu Vermögensschäden führen können.
Gibt es eine so klare Anweisung auch für die Antragstellung "DuZ"?

Das sollte ja mWn auch "von Amts wegen" laufen. Erlebt habe ich das leider noch nie, aber bisher auch nicht aktiv hinterfragt

JensMP79

In meiner Dienststelle wird der Forderungsnachweis DzuZ von Amts wegen erstellt. Der Soldat MUSS nichts tun, DARF aber gerne den richtigen Forderungsnachweis selbst ausfüllen und abgeben.

Andi

Erfahrungsgemäß macht es nur mehr Arbeit, wenn der einzelne Soldat solche Formulare ausfüllt - alleine bei DzuZ gibt es für spezifische Zeiträume der letzten Jahre spezifische Formulare. Von fehlerhaftem Ausfüllen des dann hoffentlich richtigen Formulars mal ganz abgesehen.

Aber der Bundesrechnungshof hat schon vor über 4 Jahren festgestellt, dass die ganze Listenführung, Formularbefüllung und Zeiterfassung der Bundeswehr eine absolute Verschwendung von Steuergeldern ist, da es dazu automatisierte Systeme gibt, die vergleichbare Bundesbehörden schon seit Jahren nutzen.

Gruß Andi
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Andi8111

Un trotzdem fülle ich monatlich für drei verschiedene Zulagen jeweils ein Formular aus, welches sich ständig ändert, drucke es jeweils vier Mal aus, und unterschreibe es. Dann geht es zu drei weiteren die stempeln und unterschreiben, dann zur Zulagenbearbeitung, die manchmal die eigenen Regeln zum Ausfüllen nicht kennt und es zurück schickt... geht es endlich mal durch die Zulagenbearbeitung, hängt es in der Zeiterfassung, die händisch jede von mir eingetragene Zeit abgleichen.... Nach MONATEN bis JAHREN kommt das Geld irgendwann dann bei mir an. Man stelle sich die Arbeit vor, die etwa 7 Kameraden und Beamte damit haben, den Mist zu bearbeiten. Und das Problem der ewig nicht passenden Stempelzeiten im Zeiterfassungssystem, die durch regelmäßige Anpassung der Dienstmodelle ja jeden Monat nachgehalten und korrigiert werden müssen, ist dabei noch garnicht erwähnt.... Aber was solls, offenbar ist Niemandem daran gelegen, dieses System umzustellen....

Andi

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tank1911

Gefühlt, versucht man ja den Fortschritt. Zum Beispiel mit STIEWI für TG/RK etc...

Andersrum wurde mit der Zulage für mil Fü Personal schon der nächste Bürokratie Endgegner entfesselt.

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