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mögliche Wochenenddienste vor bzw nach dem Erholungsurlaub

Begonnen von MaddinS, 22. Oktober 2020, 12:11:48

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BSG1966

Zitat von: 200/3 ohne LoginDaten am 22. Oktober 2020, 17:33:53
Wer als Soldat "Angst" hat am WE in den Dienst befohlen zu werden, der sollte vielleicht mal seine Einstellung reflektieren (oder vom Chef reflektieren lassen). Die Jungs wären bei mir ganz oben auf der Liste für Wochenend-und Feiertagsdienste...
Abgesehen davon gebietet es doch wohl die Kameradschaft im Fall der Fälle einzuspringen wenn man im Einzugsgebiet wohnt bevor jemand anderes mit 500km Anreise ran muss.

Hilfe... was ist denn mit Ihnen nicht richtig?! Wenn jemand ganz gern das Wochenende vor und nach den Urlaubstagen nicht so gern Dienst machen will, ist das doch kein unverschämtes Maß an Freizeitorientiertheit, sondern vollkommen nachvollziehbar (wenn ich Freitag abend in den Urlaubsflieger steige und Sonntag zurück komme, sind das 4 Tage mehr Urlaub!!).

Wenn Sie schon von Kameradschaft reden - unkameradschaftlich wäre es genauso, ausgerechnet dem Kameraden genau das Wochenende zu zerschießen, was mehr oder weniger schon Urlaubszeit ist (Vorschriften hin oder her).

Also: jemanden am Wochenende vor/nach Urlaub in Dienste einzuteilen grenzt (wenn es andere Kameraden gibt, die dies übernehmen können) an Bösartigkeit. Es ist sinnvoll, dies im Rahmen der Dienstplanung anzumerken, dass sowas nicht "aus Versehen" passiert. Jeder militärische Führer, der einigermaßen bei Trost ist, wird einen dann sicherlich nicht gemäß @200/3 "ganz oben auf die Liste" setzen.

InstUffzSEAKlima

Lese ich das richtig, dass die Soldaten eingeteilt werden und sich nicht selber für die Dienste eintragen? Was soll denn diese Vorgehensweise? Ich kenne das so, dass die zu belegenden Dienste in die TE gegeben werden und die Soldaten sich dann dort eintragen, da sie ja selber am besten wissen, wann sie können und wie es mit Abwesenheiten (Urlaub, Lehrgänge usw.) aussieht. Zusätzlich wurde eine Strichliste geführt, wo Wochen- und Wochenenddienste für jeden gezählt wurden, damit sich das über die Zeit einigermaßen ausgeht. Es war zwar möglich, untereinander zu tauschen, allerdings sollte davon nur in begründbaren Fällen Gebrauch gemacht werden, da man sich ja selber eingetragen hat.

BSG1966

Ich glaub das geht nu schon ein bisschen am Thema vorbei, oder?!

Aber dazu - beides ist möglich und zulässig. Ich kenne zB auch Fälle, in denen das "alle teilen sich selber einigermaßen gerecht ein" ganz und gar nicht funktioniert und dann zu "Dienstplanwünsche rechtzeitig abgeben, werden soweit möglich berücksichtig" oder gar "dann wird halt eingeteilt und alle gucken gliech in die Röhre" übergegangen wird.

200/3 ohne LoginDaten

Ok, ich glaube ich wurde etwas missverstanden bzw. habe mich uneindeutig ausgedrückt ...
Wenn jemand tatsächlich verreist oder feste, unaufschiebare Pläne hat...dann ist das natürlich ein anderer Schnack.
Mir ging es bei meiner Aussage natürlich um die typischen, neumalklugen "Verpisser" und Nasebohrer.

MaddinS

Im Großen und Ganzen erhält man den Eindruck, dass alles auf eine Absprache hinzielt. Das ist natürlich ein guter Ansatz, dennoch scheint die rechtliche Basis nicht gleichwertig mit dem normalen Erholungsurlaub zu sein.
Ich möchte das mal in eine Beispielfrage ummünzen:

Der Soldat fliegt in den Urlaub und kommt erst am Sonntag nach seinem genehmigten Urlaub zurück. In dem Fall kann er auf seinem Urlaubsschein zwei Möglichkeiten vermerken.
Bis zum Urlaubsende (in dem Fall der Freitag) oder darüber hinaus bis zum seinem Dienstbeginn (in dem Fall bis einschließlich Sonntag).
Zur Frage, macht es rein rechtlich überhaupt einen Unterschied?

Zitat von: 200/3 ohne LoginDaten am 22. Oktober 2020, 17:33:53
Wer als Soldat "Angst" hat am WE in den Dienst befohlen zu werden, der sollte vielleicht mal seine Einstellung reflektieren (oder vom Chef reflektieren lassen). Die Jungs wären bei mir ganz oben auf der Liste für Wochenend-und Feiertagsdienste...
Abgesehen davon gebietet es doch wohl die Kameradschaft im Fall der Fälle einzuspringen wenn man im Einzugsgebiet wohnt bevor jemand anderes mit 500km Anreise ran muss.
Locker bleiben wäre eine gute Option und nur das wir uns nicht missverstehen, bei Uns sind Wochenend- und Feiertagsdienste sehr begehrt. Die generierte Mehrarbeit, DZUZ etc sind sehr lohnenswert.

KlausP

Ich antworte absichtlich nicht konkret auf Ihre Frage, weil die Erfahrungen aus meiner Spießzeit sicher deutlich veraltet sind.
Haben Sie sich schon mal in die Ausführungsbestimmungen zur SUV vertieft? Vielleicht findet sich ja dort eine Antwort.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MaddinS

Zitat von: KlausP am 26. Oktober 2020, 07:42:28
Ich antworte absichtlich nicht konkret auf Ihre Frage, weil die Erfahrungen aus meiner Spießzeit sicher deutlich veraltet sind.
Haben Sie sich schon mal in die Ausführungsbestimmungen zur SUV vertieft? Vielleicht findet sich ja dort eine Antwort.

Ich bin die entsprechenden Vorschriften allesamt durchgegangen und konnte keine konkrete Passage finden. Möglicherweise habe ich etwas übersehen, allerdings lassen die bisherigen Antworten
darauf schließen, dass es tatsächlich nichts wirklich verwertbares gibt. Da bei der Bundeswehr so ziemlich alles akkurat geregelt ist, wundert mich das etwas.

F_K

Verständnisprobleme?

Wenn der DV den Soldaten zum Dienst befiehlt, dann hat der Soldat zu erscheinen. Punkt.
Gesetzliche Regelung.

... nun verstanden?

(Erstattung von Kosten ist davon getrennt zu sehen, und auch, dass dies im Erholungsurlaub eine seltene Ausnahme ist).

LwPersFw

1.
Der DV darf Urlaub erst genehmigen, wenn keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen.
Hierzu macht es natürlich Sinn, im Feld "Urlaubsanschrift" zu vermerken, dass man erst am Sonntag, xx.xx.20xx aus dem Amazonas-Dschungel zurück kehrt...

2.
Urlaub ist die Genehmigung einen vollen Tag dem Dienst fernzubleiben.
Regulären Dienst hat man aber nur Mo-Fr (5 Tage Woche).
Deshalb war es schon immer falsch, im Teil des Urlaubsantrages mit den Daten die Wochenenden mit einzubeziehen...
Es erfolgt keine Angabe "zum Dienst" bzw. "nach Dienst"

3.
Am Wochenende hat der Soldat freien Ausgang und somit keinen Dienst.
Deshalb kann man dafür keinen EU nehmen. Weil...siehe 2.


Findet sich alles in Vorschriften...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

MaddinS

Zitat von: F_K am 26. Oktober 2020, 07:59:34

Erstattung von Kosten ist davon getrennt zu sehen, und auch, dass dies im Erholungsurlaub eine seltene Ausnahme ist.


Stand es überhaupt zur Diskussion das der DV jeden Soldaten zur jeder Zeit in den Dienst befehlen kann?
Eigentlich nicht.

Gehen wir doch mal aufgrund der Vorschriftenlage und praktischen Erfahrungen ins Detail.
Kein DV wird einen Soldaten aus einem genehmigten EU in den Dienst befehlen, wenn dies mit erheblichen Aufwand bzw. vor allem Kosten verbunden ist.
In den allermeisten Fällen wird dies nicht mal ohne diese Punkte geschehen.

Was die Kostenübernahme angeht, "zieht" diese in beiden Fällen? Egal ob ich bis Freitag oder bis Sonntag auf dem Urlaubsantrag vermerke?
Im Grunde darf sich zum Beispiel in der UKK keine Wochenenden als Urlaub vermerken außer es ist Dienst angesetzt. In dem Fall wären Urlaubsanträge und UKK nicht identisch.

Das ist einfach eine Grundsatzfrage und ich konnte weder ein gleichsetzen noch das Gegenteil in den Vorschriften finden.

LwPersFw

Dies war Ihre Frage:

Zitat von: MaddinS am 22. Oktober 2020, 12:11:48

Meine Frage: Wie ist die rechtliche Handhabe?
Ist eine Vermerkung über den eigentlichen Zeitraum des EU´s sinnvoll?

Wie ich oben schrieb ... ist dies sinnvoll ... wenn man z B. erst am Sonntag aus der EU-Reise zurück kommt.

Dessen ungeachtet ... zählt das Wochenende rechtlich nicht zum EU.
Daran ändert auch der Einschluss durch entsprechende Angaben auf dem Antrag nichts, außer das Wochenende ist von EU eingeschlossen.

Da das konkrete Handeln des DV vom Einzelfall abhängt, gibt es keine weitergehende allgemeinverbindliche Regelung.

Wenn es zwingende dienstliche Gründe gibt, kann EU abgebrochen werden, oder eben auch ein Dienst am Samstag/Sonntag befohlen werden, wenn der EU bis Freitag ging.

Ob das sachgerecht angewendet wird, ist rein subjektiv und deshalb bringt eine was wäre wenn Diskussion nichts.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

BulleMölders

Zitat von: LwPersFw am 26. Oktober 2020, 11:10:09
Ob das sachgerecht angewendet wird, ist rein subjektiv und deshalb bringt eine was wäre wenn Diskussion nichts.


Deshalb ist die Diskussion hier auch beendet.